Eine Fachkraft zieht an der Terrassentür eine feine Gelspur, die Bewohnerin schaut mit Kaffeetasse beruhigt zu.

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Ameisenbekämpfung Berlin

Sie rufen an, wir übernehmen: Straße zurückverfolgen, Nest behandeln, Festpreis vor Beginn. Damit es nicht wiederkommt.

Sachkunde
TRGS 523
Einsatzgebiet
Alle 12 Bezirke
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Ameisenbekämpfung in Berlin

Bei Ameisen laufen zwei Regelwerke gegeneinander. Die Berliner Schädlingsverordnung nennt genau eine Art, und das Naturschutzrecht verbietet die Bekämpfung einer anderen. Welche von beiden bei Ihnen sitzt, entscheidet über alles, was danach kommt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Wischen Sie die Ameisenstraße nicht sofort weg. Sie führt zum Nest, und ohne das Nest wird keine Bekämpfung fertig.
  • Sprühen Sie nicht. Ein angegriffenes Pharaoameisennest teilt sich und wandert dorthin, wo Sie noch nicht gesucht haben.
  • Sie müssen in der Privatwohnung nichts melden. Melde- und Fachkraftpflicht gilt nur für Pharaoameisen in Einrichtungen wie Krankenhaus, Praxis, Pflegeeinrichtung oder Kita.
  • Sie wohnen zur Miete? Zeigen Sie den Befall sofort Ihrem Vermieter an, die Beseitigung ist grundsätzlich seine Sache. Eigentümer beauftragen selbst.
  • Den Preis für den gesamten Einsatz nennen wir als Festpreis vor Beginn.

Der Befall wartet nicht auf Sie

Jede Woche wächst er und wandert weiter. Ein Anruf klärt, was jetzt zu tun ist. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.

Erkennen

Woran erkenne ich, welche Ameise es ist?

Die meisten Fragen zu Ameisen beantworten sich, sobald die Art feststeht. Gefunden wird sie über die Spur, nicht über das einzelne Tier.

An Größe, Farbe und Fundort. Rund zwei Millimeter klein, zweifarbig und nur im beheizten Gebäude: das spricht für die Pharaoameise. Drei bis fünf Millimeter, schwarz, von draußen einwandernd: das ist meist die Wegameise. Die Tabelle zeigt die fünf Arten, um die es geht.Quelle 11Quelle 12

ArtWoran Sie sie erkennenWas daran hängt
Pharaoameise (Monomorium pharaonis)Arbeiterinnen etwa 2 mm, Vorderleib bernsteinfarben, Hinterleib dunkelbraun, Königinnen bis 5 mmEinzige in der Berliner Verordnung genannte Ameise. Lebt nur in beheizten Gebäuden.
Schwarze Wegameise (Lasius niger)Arbeiterinnen 3 bis 5 mm, überwiegend schwarz und fein behaart, gekniete Fühler rotbraunNest meist draußen, in die Wohnung kommen nur die Arbeiterinnen.
Holzzerstörende ArtenBraune Wegameise 2,5 bis 4 mm und zweifarbig, Rossameisen bis 1,7 cmMaterialschädling. Das Nest sitzt im vorgeschädigten, feuchten Holz.
Große Drüsenameise (Tapinoma magnum)2 bis 5 mm, komplett glänzend schwarz, zitroniger bis ranziger Geruch beim ZerdrückenBildet Superkolonien. Verdacht ist der Stadt oder Gemeinde zu melden.
Waldameisen (Formica)Großer Nesthügel aus Nadeln und Pflanzenteilen, meist im Wald oder am WaldrandBesonders geschützt. Bekämpfung und Nestzerstörung sind verboten.
Die Größenangaben stammen aus den Steckbriefen des Umweltbundesamts.Quelle 11Quelle 12Quelle 13Quelle 14Quelle 2

Die Pharaoameise ist der Grund, warum überhaupt eine Ameise in der Verordnung steht. Ein Staat hat viele Königinnen, und weil fremde Tiere nicht angegriffen werden, wachsen Nachbarnester zu Superkolonien zusammen. Sie braucht gleichbleibend 22 bis 30 Grad und lebt deshalb nur in beheizten Gebäuden.Quelle 11

Den meisten Berliner Haushalten begegnet die Schwarze Wegameise. Ihr Nest sitzt fast immer draußen: in Sandböden, unter Gehweg- und Terrassenplatten, in morschem Holz. In die Wohnung wandern nur Arbeiterinnen ein und markieren den Weg mit Duftstoffen. So wird aus einer Ameise über Nacht eine Straße.Quelle 12

  • Die Straße hat zwei Enden. Das Interessante ist nicht der Zuckertopf. Verfolgen Sie die Spur in die Gegenrichtung, sie endet am Nest oder am Zugang.
  • Warme Stellen im Gebäude. Die Pharaoameise nistet an Warmwasserleitungen, Steckdosen und in elektronischen Geräten. Bei einem zwei Millimeter kleinen Tier suchen Sie nicht das Tier, sondern die warme Stelle.
  • Späne, Holzstaub, Genagsel. Holzzerstörende Ameisen werfen den Abfall der Kolonie an den Nestausgängen ab. Ein kleiner Haufen unter einem Balken sagt mehr als eine einzelne Sichtung.
  • Abgesackte Platten. Nester unter Gehweg- und Terrassenplatten werfen Sand aus, die Platten senken sich. Das passiert lange bevor jemand eine Ameise in der Küche sieht.
  • Geruch beim Zerdrücken. Riecht das Tier zitronig bis ranzig, spricht das für die Große Drüsenameise. Melden Sie den Verdacht der Stadt oder Gemeinde.

Quelle 11Quelle 12Quelle 13Quelle 14

Die häufigste Verwechslung: fliegende Ameisen im Sommer sind kein neuer Schädling, sondern der Hochzeitsflug. Entscheidend ist nur, ob der Schwarm im Gebäude auftritt, denn dann sitzt dort vermutlich auch der Staat.Quelle 12Quelle 13

Typische Fehler

Warum Sprays und Hausmittel nicht reichen

Bei Ameisen ist der häufigste Eigenversuch nicht wirkungslos. Er ist kontraproduktiv.

Weil beides das Nest nicht erreicht. Ein Spray tötet die Arbeiterinnen, die Sie sehen, nicht die Königinnen. Hausmittel lenken eine Straße um, mehr nicht. Und bei der Pharaoameise macht ein halber Angriff die Lage schlimmer: das Nest teilt sich.Quelle 11Quelle 12

  1. Sprühen, wo geködert werden müsste. Das Spray tötet die Arbeiterinnen, die man sieht. Weil in einem Pharaoameisennest mehrere Königinnen sitzen, muss der ganze Staat erfasst werden, sonst folgt die Teilung von oben.
  2. Die Straße behandeln, das Nest stehen lassen. Arbeiterinnen sind Nachschub, kein Bestand. Solange das Nest arbeitet, kommt jede Straße wieder.
  3. Hausmittel für Bekämpfung halten. Das Umweltbundesamt nennt Nelken, Zimt, Zitrone und Lavendel als Mittel, die Duftsignale stören können. Das lenkt eine Straße um. Ein Nest beseitigt es nicht.
  4. Den Feuchteschaden nicht beheben. Bei holzzerstörenden Ameisen ist nicht die Ameise das Problem, sondern das Wasser, das das Holz vorgeschädigt hat.
  5. Ein Waldameisennest umsetzen. Waldameisen sind besonders geschützt. Das Umsetzen ist verboten, mit oder ohne Betrieb, mit oder ohne gute Absicht.
  6. Mittel einsetzen, die nicht anerkannt sind. Wo die Berliner Verordnung greift, sind nur Mittel und Verfahren erlaubt, die die zuständige Bundesoberbehörde anerkannt hat. Diese Liste führt das Umweltbundesamt.

Quelle 11Quelle 12Quelle 13Quelle 3Quelle 1Quelle 9

Ein Sonderfall ist die Große Drüsenameise: eingeschleppt aus dem Mittelmeerraum, in Deutschland seit 2009, Kolonien mit bis zu 350 Königinnen. Eine etablierte Superkolonie besiedelt mehrere Quadratkilometer und ist kaum noch vollständig zu tilgen. Melden Sie den Verdacht deshalb unverzüglich der Stadt oder Gemeinde.Quelle 14

Ablauf

Wie ein Einsatz bei uns abläuft

Besichtigung, Festpreis, Bekämpfung, Nachkontrolle. Angaben, die wir nicht belegen können, stehen nicht auf dieser Seite.

Am Anfang steht ein Anruf, eine Nachricht über WhatsApp oder das Formular oben auf dieser Seite. Schildern Sie, wie groß die Tiere sind, welche Farbe sie haben und wo die Straße entlangläuft. Daraus lässt sich meist schon eingrenzen, ob die Art überhaupt bekämpft werden darf.

  1. 01BesichtigungWir bestimmen die Art und suchen das Nest: bei der Wegameise draußen, bei der Pharaoameise an den warmen Stellen, bei holzzerstörenden Arten an den feuchten. Erst damit steht fest, ob bekämpft werden darf und welches Verfahren in Frage kommt.
  2. 02Festpreis vor BeginnNach der Besichtigung steht das Verfahren fest, und erst dann der Preis. Er gilt für den gesamten Einsatz und wird vor dem ersten Handgriff genannt. Wer sich dagegen entscheidet, sagt ab.
  3. 03BekämpfungBehandelt wird das Nest, nicht die Straße. Ködern statt sprühen, wo eine Nestteilung droht, thermisch statt chemisch, wo es ohne Biozid geht. Dazu gehört, Zugangswege zu schließen und die Ursache zu benennen, etwa einen Feuchteschaden.
  4. 04NachkontrolleBei Arten mit mehreren Königinnen zeigt sich erst später, ob der ganze Staat erfasst wurde. In einer besonders gefährdeten Einrichtung gehört die Bescheinigung mit der B-Nummer dazu, die Sie für die Abschlussmitteilung an das Bezirksamt brauchen.

Quelle 1Quelle 11Quelle 13

Wer Biozide gegen Schädlinge einsetzt, braucht in Deutschland den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch. Und vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift: wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer.

Woran der Aufwand eines Einsatzes hängt und warum ein am Telefon zugesagter Festpreis ohne Besichtigung misstrauisch machen sollte, steht auf der Seite Was den Preis bestimmt.

Die Artbestimmung entscheidet über alles Weitere, und sie ist der Punkt, an dem Eigenversuche kippen. Schildern Sie Größe, Farbe und wo die Straße entlangläuft.

Die Fachkraft übergibt dem Bewohner an der Tür die ausgefüllte Checkliste.
Erledigt heißt dokumentiert: Die Checkliste bleibt bei Ihnen.
Ihre Pflichten

Was Sie tun müssen: Miete, Eigentum, Verwaltung

Ob Sie melden, beauftragen oder zahlen müssen, hängt an Ihrer Rolle, nicht an der Ameise.

In der Privatwohnung müssen Sie einen Ameisenbefall nicht melden. Melde- und Fachkraftpflicht gibt es nur für Pharaoameisen in besonders gefährdeten Einrichtungen. Und wer zahlt, hängt daran, ob Sie mieten, besitzen oder verwalten.Quelle 1

Ihre LageWas Sie meldenWen Sie beauftragenWer zahlt
Sie wohnen zur MieteDen Befall unverzüglich Ihrem Vermieter, sonst verlieren Sie Minderung und Schadensersatz.Niemanden selbst: die Beseitigung ist Sache des Vermieters.Der Vermieter, außer Sie haben den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht.
Ihnen gehört das HausNichts, solange keine besonders gefährdete Einrichtung betroffen ist. Verdacht auf die Große Drüsenameise melden Sie der Kommune.Sie entscheiden selbst. Waldameisen dürfen Sie nicht anrühren.Sie. Bei holzzerstörenden Arten gehört die Feuchteursache mit zur Sanierung.
Sie verwaltenPharaoameisen in Kita, Praxis, Klinik oder Pflegeeinrichtung dem Gesundheitsamt des Bezirks, samt Beginn und Abschluss der Bekämpfung.Eine Fachkraft. Eigenbehandlung ist dort eine Ordnungswidrigkeit.Der Eigentümer. Nur eine wiederkehrende Bekämpfung ist als Betriebskosten umlegbar.
Die Fundstellen zu jeder Zeile stehen im Quellenverzeichnis am Seitenende.Quelle 1Quelle 17Quelle 19Quelle 16Quelle 20Quelle 14

Woher die Pflichten kommen

Seit dem 9. Mai 2026 gilt in Berlin die Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen. Sie zählt abschließend auf, um welche Tiere es geht, und nennt unter den Ameisen genau eine: die Pharaoameise. Für Sie heißt das: alle anderen Arten fallen gar nicht unter die Verordnung.Quelle 1

Bei einem Befall verlangt die Verordnung unverzüglich zweierlei: die Meldung an das Gesundheitsamt des zuständigen Bezirksamts und die Beauftragung einer Fachkraft. Beide Pflichten stehen aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt ihres Paragrafen 9.Quelle 1

Dieser Paragraf 9 nimmt Ameisen, Schaben und Fliegen wieder heraus: bekämpft werden muss nur in besonders gefährdeten Einrichtungen. Für Pharaoameisen in Ihrer Wohnung heißt das: Sie müssen nichts melden und niemanden beauftragen. Wer im Netz von einer Anzeigepflicht liest, hat diesen Vorbehalt überlesen.Quelle 1

Besonders gefährdet sind sechs Gruppen: Einrichtungen für Minderjährige von der Kita bis zur Schule, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen vom Krankenhaus bis zur Arzt- und Zahnarztpraxis, Gemeinschaftseinrichtungen wie Unterkünfte und Justizvollzugsanstalten, Pflegeeinrichtungen samt Pflege-Wohngemeinschaften und die Wohnformen der Eingliederungshilfe.Quelle 1

Trifft es eine davon, melden Sie zusätzlich Beginn und Abschluss der Bekämpfung. Zum Abschluss gehört die Bescheinigung der Fachkraft über die eingesetzten Mittel samt B-Nummer und über das Ergebnis. Unterbleibt das, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, ebenso bei einer Eigenbehandlung ohne Fachkraft-Qualifikation.Quelle 1Quelle 10

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem das Objekt liegt. Für Pankow und Steglitz-Zehlendorf stehen Anschrift und Durchwahl auf der jeweiligen Bezirksseite, die übrigen zehn in der Übersicht der zwölf Bezirksämter.Quelle 1

Keine Pflicht heißt nicht keine Behörde. Das Bezirksamt kann jederzeit ergänzende Anordnungen und weitere Sicherungsmaßnahmen erlassen, bei Lebensmittelbetrieben nur im Einvernehmen mit der Lebensmittelaufsicht. Für Schaben gilt dieselbe Einschränkung mit schärferen Folgen: Kakerlaken und Schaben.Quelle 1

Zur Miete im Detail

Ihr Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten, ein Schädlingsbefall ist ein Mangel. Seine Beseitigung ist deshalb grundsätzlich Sache des Vermieters, so hat es das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2025 formuliert. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht haben.Quelle 17Quelle 16

Bei Ameisen ist dieser Streit meist überflüssig: das Nest der Wegameise sitzt in aller Regel draußen, nur die Arbeiterinnen wandern ein. Die Ursache liegt damit selten in Ihrem Haushalt.Quelle 16Quelle 12

Ist die Ursache niemandem vorzuwerfen oder nicht aufklärbar, kann ein erheblicher Befall die Miete mindern. Zeigen Sie den Mangel dafür unverzüglich an, sonst verlieren Sie Minderung, Schadensersatz und Kündigungsrecht.Quelle 16Quelle 18Quelle 19

Für die Abrechnung gilt: eine einmalige Bekämpfung ist Instandhaltung und nicht auf Sie umlegbar, nur eine wiederkehrende gehört in die Betriebskosten. Die Berliner Entscheidungen dazu stehen auf der Seite Vermieter oder Mieter.Quelle 16Quelle 20

Gesundheit

Wie gefährlich sind Ameisen in der Wohnung?

Bei einer Art ist die Antwort eindeutig ja. Bei den übrigen ebenso eindeutig nein, und das gehört dazugesagt.

Für die meisten Haushalte gar nicht. Die Schwarze Wegameise gilt primär als Lästling: sie stört, überträgt aber keine Erreger. Ein echtes Gesundheitsrisiko ist allein die Pharaoameise, und dort vor allem in Krankenhäusern, nicht in Ihrer Küche.Quelle 12Quelle 11

Das Infektionsschutzgesetz definiert den Gesundheitsschädling als Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Die Pharaoameise erfüllt das: das Umweltbundesamt führt sie als Hygieneschädling, der zahlreiche Erreger übertragen kann.Quelle 8Quelle 11

Kritisch sind vor allem Intensiv-, Entbindungs- und Operationsstationen, weil die Tiere unter Wundverbände eindringen und Wunden verunreinigen können. Sie gelten deshalb als eine von mehreren möglichen Ursachen sogenannter Krankenhausinfektionen. So erklärt sich der Zuschnitt der Verordnung: die Pflicht hängt dort, wo das Risiko sitzt.Quelle 11Quelle 1

Gesundheitsschädling
Rechtsbegriff aus Paragraf 2 Nummer 12 IfSG. Nur an ihm hängen Meldepflichten und behördliche Anordnungen. Unter den Ameisen erfüllt ihn die Pharaoameise.
Lästling
Stört, überträgt aber keine Erreger und schädigt kein Material. Die Schwarze Wegameise gilt primär als Lästling, auch wenn sie Lebensmittel verunreinigen kann.
Materialschädling
Schädigt Bausubstanz oder Gegenstände. Die holzzerstörenden Ameisen gehören hierher, und ihr Schaden ist ein Bau- und kein Hygieneproblem.

Quelle 8Quelle 12Quelle 13

Wer Ihnen für eine Ameisenstraße in der Küche ein Infektionsrisiko ausmalt, verkauft und informiert nicht.

Vorbeugen

So verhindern Sie den nächsten Befall

Was Vorbeugung leisten kann, und was nicht.

  • Lebensmittel verschließen. Vorräte in dichte Behälter, Süßes nicht offen stehen lassen. Wegameisen wandern vor allem bei knappem Nahrungsangebot ein.
  • Zugangswege schließen. Bodenfugen, Türschwellen und Leitungsdurchführungen abdichten. Die Straße von heute zeigt Ihnen die Lücke von morgen.
  • Holz trocken halten. Undichte Anschlüsse und Feuchteschäden sofort beheben. Bleibt alles Holz im Gebäude trocken, sinkt das Risiko für Pilze und damit für holzzerstörende Ameisen deutlich.
  • Platten und Wegränder beobachten. Ausgeworfener Sand und absackende Gehwegplatten zeigen ein Nest an, lange bevor eine Ameise in der Küche steht.
  • Duftstoffe richtig einordnen. Nelken, Zimt, Zitrone oder Lavendel stören die Duftsignale und lenken eine Straße um. Mehr leisten sie nicht.

Quelle 12Quelle 13

Vorbeugung hält neue Tiere draußen. Ein bestehendes Nest beseitigt sie nicht, dafür muss am Nest behandelt werden.

Bauschaden

Was, wenn die Ameise im Bauholz sitzt?

Hier ist die Ameise das zweite Problem. Das erste ist die Feuchtigkeit.

Dann ist der Befall ein Bauproblem, kein Hygieneproblem. Holzzerstörende Arten besiedeln typischerweise Holz, das durch Pilze oder Insekten bereits vorgeschädigt ist. Wer den Befall behandelt und den undichten Anschluss stehen lässt, hat den zweiten Termin schon bezahlt.Quelle 13

Die meisten Gebäudeschäden verursacht die Braune Wegameise, die bevorzugt in pilzgeschädigtem Holz nistet. Die auffälligsten sind die Rossameisen: die größten heimischen Arten fressen Gänge ins Kernholz, von außen ist der Befall deshalb schwer zu erkennen.Quelle 13

Dazu kommen die Zweifarbige Wegameise mit ihren Kartonnestern und die Glänzendschwarze Holzameise, die oft Teilnester mit mehreren Königinnen bildet.Quelle 13

Zur Behandlung nennt das Umweltbundesamt thermische Verfahren mit Heißluft oder flüssigem Stickstoff, dazu Begasung oder Kontaktinsektizide. Befallenes tragfähiges Bauholz muss ersetzt werden. Für Sie heißt das: ein Oberflächenmittel aus dem Baumarkt erreicht die Königinnen tief im Holz nicht.Quelle 13

Wird begast, verlangt die Gefahrstoffverordnung einen Befähigungsschein: geeignete Berufsausbildung, Zuverlässigkeit, ärztliches Zeugnis und ein behördlich anerkannter Sachkundelehrgang, erteilt für höchstens sechs Jahre, mit Anzeige vor jeder Begasung. Fragen Sie danach, bei jedem Betrieb.Quelle 15

Artenschutz

Welche Ameisen sind geschützt?

Die wichtigste Regel auf dieser Seite ist keine Bekämpfungsregel. Sie ist ein Verbot.

Die Waldameisen der Gattung Formica, darunter die Rote und die Kahlrückige Waldameise. Sie sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt: Sie dürfen sie nicht bekämpfen und ihre Nesthügel nicht beschädigen. Die Arten, die in Wohnung und Gebäude auftreten, stehen nicht auf dieser Liste.Quelle 2

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, besonders geschützten Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten, und ebenso, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Waldameisenhaufen ist genau eine solche Stätte. Verstoßen Sie dagegen, ist das eine Ordnungswidrigkeit.Quelle 3Quelle 5

Ein Waldameisennest wird nicht abgesaugt, nicht umgesetzt und nicht behandelt. Wer es weghaben muss, braucht eine Ausnahme der Naturschutzbehörde. Ein Betrieb, der Ihnen am Telefon etwas anderes anbietet, handelt ordnungswidrig, und Sie als Auftraggeber stehen daneben.Quelle 3Quelle 5

Ausnahmen sind möglich, aber nicht Ihre Entscheidung. Die Naturschutzbehörde kann sie zulassen, etwa zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden oder im Interesse der Gesundheit des Menschen. Voraussetzung: zumutbare Alternativen fehlen, und der Bestand verschlechtert sich nicht. Ihr Weg führt über einen Antrag, nicht über einen Termin.Quelle 4

Wegameise, Pharaoameise, holzzerstörende Arten und Drüsenameise stehen nicht in dieser Anlage. Für sie gilt der allgemeine Schutz: wild lebende Tiere dürfen Sie nicht ohne vernünftigen Grund töten. Ein Befall im Gebäude ist ein vernünftiger Grund, ein Nest am Wegrand nicht. Die Berliner Schädlingsverordnung ändert daran nichts.Quelle 6Quelle 7Quelle 1

Schildern Sie den Fall. Danach wissen Sie, um welche Art es geht, ob sie behandelt werden darf und was der nächste Schritt ist.

Ein Paar sitzt abends entspannt in seiner ruhigen, hellen Küche.
Danach gehört das Zuhause wieder Ihnen.
Fragen

Fragen und Antworten

Sind Ameisen in Berlin meldepflichtig?

In aller Regel nicht. Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nennt in Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe a nur die Pharaoameise, und Paragraf 9 bestimmt, dass diese Schädlinge nur zu bekämpfen sind, wenn sie in besonders gefährdeten Einrichtungen nach Paragraf 2 Absatz 1 auftreten. In einer Privatwohnung besteht deshalb weder eine Melde- noch eine Beauftragungspflicht. In Krankenhaus, Praxis, Pflegeeinrichtung oder Kita dagegen schon.

1

Darf ich einen Ameisenhaufen im Garten entfernen?

Bei Waldameisen der Gattung Formica nicht. Sie sind nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, und Paragraf 44 Absatz 1 BNatSchG verbietet es, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 69 Absatz 2 BNatSchG. Eine Ausnahme kann nur die für Naturschutz zuständige Behörde nach Paragraf 45 Absatz 7 BNatSchG zulassen.

2354

Warum sind nach dem Ameisenspray plötzlich mehr Ameisen da?

Weil das Nest sich geteilt hat. Das Umweltbundesamt beschreibt für die Pharaoameise, dass sich die Tiere aus unbeschädigten Nestteilen zurückziehen und ihren Nestort sehr schnell verändern, wenn das Nest nicht komplett zerstört wird. Aus einem Nest werden dann mehrere, verteilt auf angrenzende Bereiche. Deshalb wird bei dieser Art geködert und nicht gesprüht.

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Woran erkenne ich eine Pharaoameise?

An Größe und Zweifarbigkeit. Die Arbeiterinnen sind mit etwa 2 Millimetern ausgesprochen klein, Königinnen erreichen bis zu 5 Millimeter, der Vorderleib ist bernsteinfarben und der Hinterleib dunkelbraun. Ein zweites Indiz ist der Ort: die Art braucht gleichbleibend 22 bis 30 Grad Celsius und lebt deshalb nur in beheizten Gebäuden.

11

Übertragen Ameisen Krankheiten?

Das hängt an der Art. Die Pharaoameise gilt als Hygieneschädling, der zahlreiche Krankheitserreger übertragen kann, und ist in Krankenhäusern ein Risiko, weil die Tiere unter Wundverbände eindringen können. Die Schwarze Wegameise dagegen gilt primär als Lästling und nicht als Krankheitsüberträger, auch wenn eine Verunreinigung von Lebensmitteln möglich ist.

1112

Wer zahlt die Ameisenbekämpfung in einer Mietwohnung?

Grundsätzlich der Vermieter, weil der Befall ein Mangel der Mietsache ist und Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB ihn zur Erhaltung verpflichtet. Etwas anderes gilt, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat. Eine einmalige Bekämpfung ist nach dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2025 Instandhaltung und nicht als Betriebskosten umlagefähig.

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Können Ameisen Bauschäden verursachen?

Ja, aber fast nur in Holz, das bereits vorgeschädigt ist. Braune Wegameise, Rossameisen und Glänzendschwarze Holzameise nisten typischerweise in Holz, das durch Pilze oder holzzerstörende Insekten schon beeinträchtigt wurde. Rossameisen fressen Gänge ins Kernholz, weshalb der Befall von außen schwer erkennbar ist. Bleibt alles Holz im Gebäude trocken, sinkt das Risiko deutlich.

13

Was ist die Große Drüsenameise und was mache ich damit?

Tapinoma magnum ist eine aus dem Mittelmeerraum eingeschleppte Art, die in Deutschland seit 2009 auftritt. Sie ist komplett glänzend schwarz, 2 bis 5 Millimeter groß und riecht zitronig, ranzig oder nach Aceton, wenn man sie zerdrückt. Sie bildet Superkolonien mit bis zu 350 Königinnen und verursacht Unterhöhlungen an Fundamenten und Gehwegplatten sowie Störungen von Stromversorgung und Internet. Verdachtsfälle sollen unverzüglich der Stadt oder Gemeinde gemeldet werden, am besten dem Ordnungsamt.

14

Helfen Hausmittel wie Zimt, Nelken oder Zitrone gegen Ameisen?

Sie können die Duftsignale stören, mit denen Arbeiterinnen ihre Wege markieren, und damit eine Ameisenstraße umlenken. Ein Nest beseitigen sie nicht, und bei Arten mit mehreren Königinnen pro Nest bleibt der Staat davon unberührt.

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In der Wohnung fliegen plötzlich Ameisen, was ist das?

Das ist der Hochzeitsflug, also kein eigener Schädling. Bei der Schwarzen Wegameise fällt die Schwarmzeit in Juli und August, bei den holzzerstörenden Arten liegen die Paarungsflüge zwischen Mai und August. Tritt der Schwarm im Inneren des Gebäudes auf, spricht das dafür, dass ein ausgewachsener Staat im Haus sitzt.

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Quellen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.

Alle 20 Fundstellen anzeigen
  1. Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. 2026, 177, gültig ab 09.05.2026. Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe a (Pharaoameisen), Paragraf 2 Absatz 1 und 4, Paragraf 3, Paragraf 4, Paragraf 5, Paragraf 6 Absatz 1, 2 und 5, Paragraf 9, Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 4 bis 7, Paragraf 16
  2. Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Spalte 2, besonders geschützte Arten: Formica rufa, Formica polyctena, Formica aquilonia, Formica lugubris
  3. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 44Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3, Zugriffsverbote bei besonders geschützten Arten
  4. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 45Absatz 7, Ausnahmen und ihre Voraussetzungen
  5. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 69Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 3, Ordnungswidrigkeiten
  6. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39Absatz 1 Nummer 1, allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
  7. Tierschutzgesetz, Paragraf 1Satz 2, vernünftiger Grund
  8. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 2Nummer 12, Begriff des Gesundheitsschädlings
  9. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 18Absatz 1, anerkannte Mittel und Verfahren
  10. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 73Absatz 1a Nummer 24, Bußgeldvorschrift
  11. Umweltbundesamt, Steckbrief PharaoameiseMerkmale, Nestbau an Wärmequellen, Hygienerelevanz, Nestteilung bei unvollständiger Bekämpfung
  12. Umweltbundesamt, Steckbrief Schwarze WegameiseMerkmale, Nester, Schwarmzeit Juli bis August, Duftmarkierung, Einordnung als Lästling, Hausmittel
  13. Umweltbundesamt, Steckbrief Holzzerstörende AmeisenArten und Größen, Vorschädigung und Feuchtigkeit, Anzeichen, thermische und chemische Verfahren
  14. Umweltbundesamt, Steckbrief Große DrüsenameiseMerkmale und Geruch, Superkolonien, Auftreten seit 2009, Infrastrukturschäden, Meldung an die Kommune
  15. Gefahrstoffverordnung, Anhang INummer 4, Begasungen: Befähigungsschein, Voraussetzungen, Geltungsdauer, Anzeigepflicht
  16. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, Schädlingsbefall als Mangel und Abgrenzung Instandhaltung zu Betriebskosten
  17. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
  18. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Absatz 1, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  19. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAnzeigepflicht des Mieters und Rechtsverlust
  20. Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

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