Kakerlaken und Schaben bekämpfen in Berlin
Kakerlake ist das Alltagswort, Schabe der Fachbegriff, gemeint sind dieselben Tiere. Diese Seite zeigt, woran Sie einen Befall erkennen, warum Eigenversuche oft scheitern und wie ein Einsatz bei uns abläuft. Danach die Pflichten: wer melden muss, wer zahlt, und für wen strengere Regeln gelten.
Was Sie jetzt tun sollten
- Heben Sie ein totes Tier oder ein gefundenes Eipaket auf, statt es wegzuwischen. An der Art hängt, wo gesucht werden muss.
- Verlassen Sie sich nicht auf Gelköder aus dem Handel: Es gibt Populationen der Deutschen Schabe, die Glucose meiden und diese Köder gar nicht mehr aufnehmen.
- Sie müssen dem Gesundheitsamt nichts melden, solange es um Ihre Privatwohnung geht. Führen Sie eine Kita, Praxis, Küche oder ein Heim, müssen Sie unverzüglich melden und eine Fachkraft beauftragen.
- Sie wohnen zur Miete? Zeigen Sie den Befall sofort dem Vermieter an. Die Beseitigung ist grundsätzlich seine Sache, und ohne Anzeige verlieren Sie Rechte.
- Bei uns steht der Festpreis fest, bevor die Bekämpfung beginnt.
Der Befall wartet nicht auf Sie
Jede Woche wächst er und wandert weiter. Ein Anruf klärt, was jetzt zu tun ist. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.
Woran erkenne ich einen Schabenbefall?
Meist nicht an den Tieren. Die sind nachts unterwegs, während Sie schlafen.
Schaben sind nachtaktiv und verstecken sich tagsüber an dunklen, warmen und feuchten Orten, bevorzugt in Küche und Bad. Achten Sie deshalb auf die Spuren: Eipakete, Funde in Ritzen und hinter Einbauten, und Tiere am helllichten Tag.Quelle 2
- Ein Tier am Tag. Wer am helllichten Tag ein Tier durch die Küche laufen sieht, sieht es außerhalb seines normalen Rhythmus. Das ist ein Grund, genauer hinzusehen, und keiner, es als Einzelfall abzutun.
- Charakteristische Eipakete. Schaben legen ihre Eier in auffälligen Paketen ab. Ein gefundenes Eipaket spricht für Vermehrung vor Ort und nicht für ein eingeschlepptes Einzeltier.
- Gruppen statt Einzeltiere. Schaben leben gesellig in Gruppen, die durch Pheromone zusammengehalten werden. Wo eine sitzt, sitzen in aller Regel mehr, und zwar an derselben Stelle.
- Funde in Küche und Bad. In der Nähe von Nahrungs- und Feuchtigkeitsquellen, etwa hinter Küchenschränken oder der Spüle. Dort sitzen die Verstecke, nicht in der Raummitte.
- Ritzen, Spalten, Rückwände. Leitungsdurchführungen, Fugen, Hohlräume hinter Einbauten. Wer sucht, sucht dort.
Welche Art ist es?
Das Umweltbundesamt führt vier synanthrope Schabenarten in Deutschland, also vier Arten, die in menschlichen Gebäuden leben. Größe und Färbung reichen für eine erste Einordnung.Quelle 2
| Art | Größe | Färbung |
|---|---|---|
| Deutsche Schabe (Blattella germanica) | 14 bis 16 mm | hellbraun, Antennen lang und schnurförmig |
| Orientalische Schabe (Blatta orientalis) | 28 bis 30 mm | dunkelbraun bis schwarz, Antennen lang und schnurförmig |
| Amerikanische Schabe (Periplaneta americana) | 26 bis 38 mm | rotbraun |
| Braunbandschabe oder Möbelschabe (Supella longipalpa) | 10 bis 15 mm | hell- bis dunkelbraun |
Für die Rechtslage ist die Zuordnung einfach: Die Deutsche Schabe und die Braunbandschabe stehen namentlich in der Berliner Verordnung, die Orientalische und die Amerikanische gehören zur dort genannten Familie Blattidae. Alle vier sind Gesundheitsschädling im Sinne der Verordnung. Für die Suche nach den Verstecken ist die Art dagegen entscheidend.Quelle 1Quelle 2
Bestimmen Sie die Art nicht nach Gefühl. Das Umweltbundesamt nennt Fachkenntnisse als Voraussetzung für die korrekte Artbestimmung, und wer die Art verwechselt, sucht an den falschen Orten. Heben Sie das Tier oder ein Foto auf.Quelle 2
Warum Sprays und Gelköder oft nicht reichen
Bei Schaben gibt es einen konkreten, belegten Grund für das Scheitern von Eigenversuchen. Er hat mit Zucker zu tun.
Weil der Köder unter Umständen gar nicht gefressen wird. Bei der Deutschen Schabe gibt es mittlerweile Populationen, die eine bestimmte Zuckerart, nämlich Glucose, meiden und die häufig verwendeten Gelköderprodukte deshalb nicht mehr aufnehmen. Der Köder liegt dann unberührt, während der Befall weiterwächst.Quelle 2
Wer nur das Ergebnis sieht, hält das Mittel für zu schwach. Tatsächlich wurde es nie gefressen. Wer beruflich behandelt, kontrolliert die Annahme des Köders und wechselt das Präparat. Genau diese Rückkopplung fehlt beim Eigenversuch.Quelle 2
- Nur dort behandeln, wo man die Tiere gesehen hat. Die Tiere sitzen tagsüber in Ritzen, Spalten und hinter Einbauten. Genau mit dem Auffinden dieser Verstecke begründet das Umweltbundesamt die Empfehlung zur professionellen Bekämpfung.
- Die Art nicht bestimmen. Ohne Artbestimmung ist weder klar, wo zu suchen ist, noch, ob der Fall in Berlin unter die Verordnung fällt.
- Nicht anerkannte Mittel verwenden. Erlaubt sind nur Mittel und Verfahren, die die zuständige Bundesoberbehörde anerkannt hat; die Liste führt das Umweltbundesamt. Alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit.
- In einer Einrichtung selbst behandeln, statt zu melden. Doppelt ordnungswidrig: wegen der unterbliebenen Meldung und wegen der Bekämpfung durch jemanden, der keine Fachkraft ist.
- Gebrauchte Geräte und Verpackungen ungeprüft hereinholen. Das Umweltbundesamt nennt Reisegepäck, Verpackungen und gebrauchte Elektrogeräte als die Wege, über die Schaben eingeschleppt werden, und empfiehlt, sie vorher zu untersuchen.
- Den Abschluss nicht dokumentieren. In Einrichtungen gehört zum Abschluss eine Bescheinigung über die verwendeten Mittel samt B-Nummer. Wer sie nicht hat, hat den Vorgang gegenüber dem Bezirksamt nicht abgeschlossen.
Der Artenschutz steht der Bekämpfung nicht entgegen. Schaben sind weder besonders noch streng geschützt, und Paragraf 13 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes, der Fangvorrichtungen begrenzt, gilt für Wirbeltiere. Es bleibt der Grundsatz, kein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten. Anders liegt es bei Wespen und Hornissen.Quelle 15
Wie ein Einsatz bei uns abläuft
Vier Schritte. Vor dem dritten wissen Sie, was der gesamte Einsatz kostet.
- 01BesichtigungWir nehmen Art, Ort und Ausdehnung auf und suchen die Verstecke, nicht die Tiere: Ritzen, Spalten, Rückwände, Leitungsdurchführungen, warme und feuchte Bereiche in Küche und Bad. Dabei klären wir auch, ob Ihr Objekt unter die Meldepflicht fällt.
- 02Festpreis vor BeginnNach der Aufnahme vor Ort nennen wir den Preis für den gesamten Einsatz. Wer sich dagegen entscheidet, sagt ab. Auf dieser Seite steht keine Zahl, weil sie ohne Kenntnis von Objekt, Art und Ausdehnung geraten wäre.
- 03BekämpfungNur anerkannte Mittel, punktgenau an den Verstecken statt flächig im Raum, so ausgeführt, dass Mensch, Umwelt und Nicht-Zieltiere möglichst wenig belastet werden. In Küchen, Kitas und Praxen scheiden flächige Anwendungen deshalb aus.
- 04NachkontrolleWir prüfen, ob der Köder angenommen wird, und wechseln sonst das Präparat. Wegen der Glucose meidenden Populationen entscheidet sich hier, ob die Behandlung wirken kann. In Einrichtungen erhalten Sie die Bescheinigung über die verwendeten Mittel samt B-Nummer für die Abschlussmitteilung an das Bezirksamt.
Wer Biozide gegen Schädlinge einsetzt, braucht in Deutschland den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch; ein Betrieb, der ihn nicht zeigen will, ist der falsche. Wir kommen mit einem Fahrzeug ohne Aufschrift und arbeiten in allen zwölf Berliner Bezirken.
Schildern Sie den Fall. Danach wissen Sie, ob Sie melden müssen, was der nächste Schritt ist und was er kostet.

Muss ich Kakerlaken melden, und wer zahlt?
Ob Sie melden müssen, hängt nicht am Tier, sondern am Gebäude. Wer zahlt, am Mietverhältnis.
In Ihrer Privatwohnung müssen Sie dem Gesundheitsamt nichts melden. In einer Kita, Praxis, Klinik, Küche oder Unterkunft müssen Sie unverzüglich melden und eine Fachkraft beauftragen. Zur Miete zeigen Sie den Befall in jedem Fall sofort dem Vermieter an.Quelle 1Quelle 13
- Sie wohnen zur Miete
- Keine Meldung ans Gesundheitsamt. Sie zeigen den Befall unverzüglich dem Vermieter an, sonst verlieren Sie Rechte. Beauftragen und zahlen muss grundsätzlich der Vermieter, außer Sie haben den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht.
- Ihnen gehört das Haus
- Keine Meldung ans Gesundheitsamt, solange keine besonders gefährdete Einrichtung im Gebäude ist. Sie beauftragen und zahlen selbst. Eine einmalige Bekämpfung ist Instandhaltung und nicht auf Mieter umlegbar, nur eine wiederkehrende zählt zu den Betriebskosten.
- Sie verwalten oder betreiben eine Einrichtung
- Volle Pflicht: unverzüglich dem Gesundheitsamt des Bezirksamts melden und unverzüglich eine Fachkraft beauftragen. Auch Beginn und Abschluss sind mitzuteilen. Es zahlt der Betreiber als verantwortliche Person.
Quelle 1Quelle 11Quelle 13Quelle 10Quelle 14
Warum die Privatwohnung ausgenommen ist
Schaben stehen als Gesundheitsschädling in der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung: Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe b erfasst die Familie Blattidae, die Braunbandschabe und die Deutsche Schabe, also alle Arten, die in Gebäuden praktisch vorkommen.Quelle 1
Daraus folgt aber nicht das, was fast überall im Netz behauptet wird. Die Melde- und Beauftragungspflicht aus Paragraf 5 Absatz 1 steht ausdrücklich unter einem Vorbehalt.Quelle 1
Diesen Vorbehalt regelt Paragraf 9: Schaben sind nur zu bekämpfen, wenn sie in besonders gefährdeten Einrichtungen auftreten. Ratten sind von dieser Einschränkung nicht erfasst, Schaben schon. Für Sie heißt das: In der normalen Mietwohnung besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.Quelle 1
Der Vorbehalt des Paragrafen 9 sagt, dass die Pflicht aus dieser Verordnung in der Privatwohnung nicht greift. Er sagt nicht, dass ein Schabenbefall dort harmlos wäre. Wer zur Beseitigung verpflichtet ist, entscheidet dann das Mietrecht.
Sie führen eine Einrichtung: das wird verlangt
Sie müssen zwei Dinge tun, sobald Sie den Befall feststellen oder davon erfahren, und zwar unverzüglich: die Meldung an das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts und die Beauftragung einer Fachkraft.Quelle 1
Verantwortliche Person sind der Eigentümer, der Nutzungsberechtigte oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt und der zum Unterhalt Verpflichtete, bei einer Einrichtung also in aller Regel der Betreiber. An welches der zwölf Ämter Ihre Meldung geht, hängt an der Adresse: für Mitte und für Tempelhof-Schöneberg stehen Stelle, Anschrift und Meldeweg auf der jeweiligen Bezirksseite, die übrige Zuordnung in der Übersicht der zwölf Bezirksämter.Quelle 1
Mit der ersten Meldung ist es nicht getan. Sie teilen auch Beginn und Abschluss mit, und zum Abschluss gehört eine Bescheinigung der Fachkraft über die tatsächlich verwendeten Mittel einschließlich der B-Nummer und über das Ergebnis. Ohne sie ist der Abschluss gegenüber dem Bezirksamt nicht belegt.Quelle 1
Unterlassen ist bußgeldbewehrt: Die Verordnung erfasst die unterbliebenen Meldungen, die Bekämpfung durch jemanden, der keine Fachkraft ist, und die Verwendung nicht anerkannter Mittel. Bundesrechtlicher Anknüpfungspunkt ist Paragraf 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes.Quelle 1Quelle 9
Fachkraft ist nur, wer die in der Verordnung abschließend aufgezählten Prüfungen abgelegt hat: von der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer über den Geprüften Schädlingsbekämpfer und die Meisterprüfung bis zu einer im EU- oder EWR-Raum nachweislich vergleichbaren Sachkunde. Wer ohne diese Qualifikation bekämpft, handelt ordnungswidrig.Quelle 1
Ob Ihr Haus dazugehört, steht abschließend im Gesetz. Was dort nicht steht, ist keine besonders gefährdete Einrichtung:Quelle 1
- Kinder und Ausbildung. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Ferienlager sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen.
- Medizin und Pflege. Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen und vergleichbare Versorgungseinrichtungen, dazu Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen sowie Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe.
- Wohnen und Betreuung. Heime, Pflegeeinrichtungen, Pflege-Wohngemeinschaften, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen.
- Unterbringung. Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.
Für viele dieser Einrichtungen kommt eine zweite Ebene hinzu: Nach Paragraf 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes legen unter anderem Gemeinschaftseinrichtungen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte, sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten ihre Infektionshygiene in Hygieneplänen fest und stehen unter Überwachung des Gesundheitsamts. Ein Schabenbefall gehört dort in den Hygieneplan.Quelle 7
Gastronomie und Lebensmittelbetriebe
Bei einem Befall in einer Küche sprechen zwei Ämter miteinander: Das handelnde Fachamt ordnet Maßnahmen nach Paragraf 6 Absatz 5 der Verordnung nur im Einvernehmen mit der Lebensmittelaufsicht an. Dokumentieren Sie den Vorgang deshalb von Anfang an so, dass er beiden standhält.Quelle 1
Ernst wird es zusätzlich, sobald jemand krank wird. Der Verdacht auf eine mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung oder eine akute infektiöse Gastroenteritis ist nach Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig, wenn eine Person mit Küchentätigkeit betroffen ist oder zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen mit vermutetem Zusammenhang auftreten.Quelle 4
Zu diesen Küchentätigkeiten zählt das Gesetz ausdrücklich die Arbeit in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. Für Sie heißt das: Ein Schabenbefall in der Küche ist auch eine Meldefrage, nicht nur ein Ärgernis.Quelle 8
Zur Miete: wer zahlt die Bekämpfung?
Ein Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache. Beseitigen muss ihn grundsätzlich Ihr Vermieter, denn Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB verpflichtet ihn, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht haben.Quelle 11Quelle 10
Lässt sich die Ursache weder Ihnen noch dem Vermieter vorwerfen oder ist sie nicht aufklärbar, dürfen Sie bei erheblichem Befall die Miete mindern. So hat es das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2025 formuliert. Bei Schaben ist die Ursache besonders oft nicht aufklärbar, weil sich ein Befall über Leitungsschächte durch das ganze Haus bewegt.Quelle 10Quelle 12
Wer als Mieter beschuldigt wird, den Befall verursacht zu haben, sollte darauf bestehen, dass das ganze Haus untersucht wird und nicht nur die eigene Wohnung. Ein Befall an mehreren Stellen im Gebäude spricht gegen die Verursachung durch eine einzelne Partei.Quelle 10
Eine Pflicht trifft Sie selbst: Zeigen Sie den Mangel nach Paragraf 536c BGB unverzüglich an, auch wenn keine Meldung ans Gesundheitsamt nötig ist. Sonst verlieren Sie Minderung, Schadensersatz und das Recht zur fristlosen Kündigung, soweit der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige nicht abhelfen konnte.Quelle 13Quelle 12
Bei den Kosten gilt: Eine einmalige Bekämpfung ist Instandhaltung und nicht auf Mieter umlegbar, nur eine wiederkehrende zählt zu den Betriebskosten. Im Mehrfamilienhaus ist die objektweite, wiederkehrende Bekämpfung ohnehin der sachlich richtige Weg, weil eine Einzelwohnung den Rest des Hauses nicht saniert. Was den Aufwand treibt, steht unter Kosten, die Aufteilung im Detail unter Vermieter oder Mieter.Quelle 10Quelle 14
Wie gefährlich sind Kakerlaken?
Hier braucht es keine Übertreibung. Die belegte Faktenlage reicht, und sie erklärt zugleich die Rechtslage.
Ernst genug, dass Berlin sie als Gesundheitsschädling führt: Auf Schaben wurden etwa 40 Bakterienarten nachgewiesen, die beim Menschen zu Krankheiten führen können, zum Beispiel Salmonellen. Zusätzlich übertragen sie Viren und Pilzsporen.Quelle 2Quelle 1
Gesundheitsschädling ist nach Paragraf 2 Nummer 12 des Infektionsschutzgesetzes ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Genau diese Voraussetzung erfüllen Schaben, und deshalb stehen sie in der Berliner Verordnung.Quelle 3Quelle 1
Der Vergleich mit den Bettwanzen macht das Prinzip sichtbar: Bei ihnen ist eine Übertragung von Krankheitserregern bislang nicht nachgewiesen, deshalb tauchen sie in der Verordnung nicht auf. Bei Schaben ist es umgekehrt.Quelle 2Quelle 1
Ein zweiter Punkt wiegt in Wohnungen mit Kindern schwerer, als er zunächst klingt: Die Deutsche Schabe kann ein wichtiger Faktor bei der Entstehung von Hausstauballergien sein. Dieser Effekt tritt auch ohne akute Infektion ein.Quelle 2
Oft verwechselt: die Meldepflicht für Erreger. Weist ein Labor etwa Salmonellen nach, meldet nach Paragraf 7 des Infektionsschutzgesetzes das Labor, nicht Sie und nicht Ihr Betrieb. Den Betrieb betrifft die Meldung der Erkrankung, nicht das Tier.Quelle 5Quelle 4
So verhindern Sie den nächsten Befall
Der wirksamste Schritt kostet nichts weiter als Konsequenz.
Ob ein Objekt befallsfrei bleibt, entscheidet dem Umweltbundesamt zufolge vor allem eines: Lebensmittel gut verschlossen aufbewahren. Der Rest ist das konsequente Schließen von Quellen und Zugängen.Quelle 2
- Lebensmittel verschließen. Offene Vorräte sind die Nahrungsquelle, an der die Verstecke hängen. Dicht schließende Behälter nehmen sie weg.
- Feuchtigkeit beseitigen. Schaben suchen feuchte, warme Orte in Küche und Bad. Tropfende Anschlüsse und stehende Nässe gehören abgestellt.
- Abfälle sichern. Geschlossene Behälter, regelmäßig geleert. Offener Abfall deckt den Tisch.
- Fugen und Durchführungen schließen. Ritzen, Spalten und Leitungsdurchführungen sind Versteck und Wanderweg zugleich. Ohne diesen Schritt findet das nächste Tier dieselben Bedingungen vor.
- Mitbringsel prüfen. Reisegepäck, Verpackungen und gebrauchte Elektrogeräte sind laut Umweltbundesamt die Einschleppungswege. Vor dem Hereinholen untersuchen.
Vorbeugung verhindert den nächsten Befall, den bestehenden beseitigt sie nicht. Ein Eipaket hinter der Rückwand bleibt dort, auch wenn die Küche inzwischen aufgeräumt ist.Quelle 2
Schildern Sie den Fall, als Bewohner oder als Betreiber. Danach ist klar, ob Sie melden müssen, was in die Meldung gehört und welche Bescheinigung Sie am Ende brauchen.

Fragen und Antworten
Sind Kakerlaken in Berlin meldepflichtig?
Nur eingeschränkt. Schaben stehen zwar als Gesundheitsschädling in Paragraf 1 Nummer 2 Buchstabe b der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, aber Paragraf 5 Absatz 1 steht unter dem Vorbehalt des Paragrafen 9, wonach diese Schädlinge nur in besonders gefährdeten Einrichtungen nach Paragraf 2 Absatz 1 zu bekämpfen sind. In einer Privatwohnung besteht deshalb keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt, in einer Kita, einem Heim, einer Klinik oder einer Praxis dagegen schon.
Muss ich als Mieter einen Schabenbefall melden?
Dem Gesundheitsamt in aller Regel nicht, weil die Pflicht aus der Verordnung bei Schaben auf besonders gefährdete Einrichtungen beschränkt ist. Ihrem Vermieter müssen Sie den Befall aber nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB unverzüglich anzeigen. Unterlassen Sie das, verlieren Sie nach Absatz 2 Minderungsrechte, Schadensersatz und das Recht zur fristlosen Kündigung, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte.
Welche Schabenart habe ich in der Wohnung?
Nach dem Umweltbundesamt kommen in Deutschland vier synanthrope Arten vor. Die Deutsche Schabe ist 14 bis 16 mm lang und hellbraun, die Braunbandschabe 10 bis 15 mm und hell- bis dunkelbraun, die Amerikanische Schabe 26 bis 38 mm und rotbraun, die Orientalische Schabe 28 bis 30 mm und dunkelbraun bis schwarz. Für die korrekte Artbestimmung nennt das Umweltbundesamt Fachkenntnisse als Voraussetzung.
Übertragen Kakerlaken Krankheiten?
Ja. Das Umweltbundesamt gibt an, dass etwa 40 Bakterienarten auf Schaben nachgewiesen wurden, die zu Krankheiten beim Menschen führen können, zum Beispiel Salmonellen, und dass zusätzlich Viren und Pilzsporen übertragen werden. Die Deutsche Schabe kann außerdem ein wichtiger Faktor bei der Entstehung von Hausstauballergien sein. Diese Übertragbarkeit ist der Grund, warum Schaben Gesundheitsschädling nach Paragraf 2 Nummer 12 des Infektionsschutzgesetzes sind.
Warum wirken Gelköder aus dem Baumarkt oft nicht gegen Schaben?
Weil der Köder unter Umständen gar nicht gefressen wird. Das Umweltbundesamt beschreibt, dass es bei der Deutschen Schabe mittlerweile Populationen gibt, die eine bestimmte Zuckerart, nämlich Glucose, meiden und die häufig verwendeten Gelköderprodukte deshalb nicht mehr aufnehmen. Der Köder liegt dann unberührt, während der Befall weiterwächst. Ein Fachbetrieb prüft die Annahme und wechselt das Präparat.
Wer zahlt die Schabenbekämpfung in einer Mietwohnung?
Grundsätzlich der Vermieter, weil der Befall ein Mangel der Mietsache ist und Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB ihn zur Erhaltung verpflichtet. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat. Ist die Ursache nicht aufklärbar, begründet der Befall nach dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg von 2025 die Möglichkeit der Mietminderung nach Paragraf 536 Absatz 1 BGB. Eine einmalige Bekämpfung ist Instandhaltung und nicht umlagefähig.
Was gilt bei Schaben in Gastronomie, Kita oder Pflegeheim?
Dort gilt die volle Pflicht aus Paragraf 5 Absatz 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung: unverzüglich dem Gesundheitsamt des Bezirksamts melden und unverzüglich eine Fachkraft beauftragen. Beginn und Abschluss sind ebenfalls mitzuteilen, zum Abschluss gehört eine Bescheinigung der Fachkraft über die verwendeten Mittel samt B-Nummer. Bei Lebensmittelbetrieben ordnet das handelnde Fachamt nach Paragraf 6 Absatz 5 nur im Einvernehmen mit der Lebensmittelaufsicht an.
Darf ich Schaben selbst bekämpfen?
In einer Privatwohnung verbietet die Berliner Verordnung es nicht, weil die Bekämpfungspflicht bei Schaben auf besonders gefährdete Einrichtungen beschränkt ist. In einer solchen Einrichtung dagegen ist die Bekämpfung durch jemanden, der keine Fachkraft im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 4 ist, eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 4. Unabhängig davon dürfen nach Paragraf 3 Absatz 1 nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde anerkannt sind.
Woran erkenne ich einen Schabenbefall, wenn ich keine Tiere sehe?
Schaben sind nach dem Umweltbundesamt nachtaktiv und verstecken sich tagsüber an dunklen, warmen und feuchten Orten in der Nähe von Nahrung und Feuchtigkeit, bevorzugt in Küche und Bad, etwa hinter Küchenschränken oder der Spüle und in Ritzen und Spalten. Suchen Sie dort und achten Sie auf die charakteristischen Eipakete. Da die Tiere gesellig in Gruppen leben, die durch Pheromone zusammengehalten werden, spricht ein Fund selten für ein Einzeltier.
Was ist die B-Nummer, die auf der Bescheinigung stehen muss?
Die B-Nummer ist die Kennnummer, unter der ein Bekämpfungsmittel geführt wird. Paragraf 5 Absatz 3 Nummer 2 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung verlangt beim Abschluss einer Bekämpfung eine Bescheinigung der Fachkraft über die tatsächlich verwendeten Mittel einschließlich dieser Nummer und über das Ergebnis. Sie ist der Nachweis gegenüber dem Bezirksamt, dass anerkannte Mittel eingesetzt wurden und der Vorgang abgeschlossen ist.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
Alle 15 Fundstellen anzeigen
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9, 15
- Umweltbundesamt, Steckbrief SchabenArten und Maße, Lebensweise und Verstecke, Eipakete, übertragene Erreger, Hausstauballergie, Glucose meidende Populationen, Vorbeugung
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 2Nummer 12, Begriff des Gesundheitsschädlings
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 6Absatz 1 Nummer 2, Lebensmittelvergiftung und akute infektiöse Gastroenteritis
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 7Absatz 1 Nummern 42 bis 44, Salmonella
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 18Absatz 1, anerkannte Mittel und Verfahren
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 36Absatz 1, Hygienepläne und infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 42Absatz 1, Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten und der Gemeinschaftsverpflegung
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 73Absatz 1a Nummer 24, Bußgeldvorschrift
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, Schädlingsbefall als Mangel, nicht aufklärbare Ursache und Abgrenzung Instandhaltung zu Betriebskosten
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Absatz 1, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAnzeigepflicht des Mieters und Rechtsverlust
- Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Tierschutzgesetz, Paragraf 1Satz 2, vernünftiger Grund
Passt dazu
