Kammerjäger in Köpenick: was Wasser, Altstadt und Grün ändern
Köpenick ist der namensgebende Ortsteil des Bezirks Treptow-Köpenick, mit der Altstadt an der Mündung der Dahme in die Spree, dem alten Fischerkietz und der Schlossinsel. Um den Kern herum liegen Wohnsiedlungen, Gärten und Wald. Diese Seite erklärt, welche Fragen diese Lage bei Ratten, bei Wespen und Hornissen und bei Mäusen aufwirft, was davon meldepflichtig ist und was stattdessen unter den Artenschutz fällt.
Das Wichtigste zuerst
- Ein Rattenbefall ist unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Für Köpenick ist das das Gesundheitsamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick, das dafür ein eigenes Webformular führt.
- Wespen und Hornissen sind keine Gesundheitsschädlinge und nicht meldepflichtig. Die Hornisse ist besonders geschützt: an ihr Nest darf ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde niemand heran, auch kein Fachbetrieb.
- Mäuse sind nicht meldepflichtig. Am Waldrand ist vor jedem Handgriff die Artfrage zu klären: Waldmaus und Brandmaus sind besonders geschützt und dürfen ohne Genehmigung nicht bekämpft werden.
- Treptow-Köpenick ist im Trennsystem kanalisiert. Das Mischwasserkanal-Argument der Innenstadt trägt hier nicht, die Eintrittswege der Wanderratte sind die oberirdischen.
- Wie viele Befälle es in Köpenick gibt, veröffentlicht niemand, und wir behaupten es nicht. Diese Seite begründet ihre Schwerpunkte über Lage und Bauteile, nicht über Zahlen, die es nicht gibt.
Zwischen Dahme, Spree und Wald
Was an Köpenick belegt ist, was allgemein bekannt ist, und wo beides für einen Befall den Unterschied macht.
Köpenick ist einer der fünfzehn Ortsteile des Bezirks Treptow-Köpenick und sein historischer Kern. Die Altstadt liegt an der Mündung der Dahme in die Spree, mit dem Rathaus, das der Hauptmann von Köpenick bekannt gemacht hat, dem alten Fischerkietz am Wasser und der Schlossinsel in der Dahme. Um diesen Kern herum stehen Wohnsiedlungen verschiedener Jahrzehnte, und dahinter beginnen Kleingärten und Wald. Wasser gibt es hier nicht als Uferpromenade am Rand, sondern auf mehreren Seiten zugleich.Quelle 4
Wie viel Wasser und Grün das im Maßstab des Bezirks ist, lässt sich beziffern, allerdings nur auf Bezirksebene, und so stehen die Zahlen auch hier: von der Fläche Treptow-Köpenicks entfallen 43,0 Prozent auf Vegetation und 12,1 Prozent auf Gewässer. Die Flächenerhebung weist 6.740 Hektar Wald aus, gut vier Zehntel des gesamten Berliner Waldes, und 2.033 Hektar Gewässer. Der Umweltatlas zählt daneben 455 Hektar Kleingartenanlagen, den zweithöchsten Wert aller Bezirke. Auf den Ortsteil heruntergerechnet wird davon nichts, aber wer in Köpenick wohnt, hat Garten, Wald und Ufer näher am Haus als fast überall sonst in der Stadt.Quelle 6Quelle 7
Ein dritter Befund liegt unter der Straße, und er unterscheidet Köpenick von der Innenstadt: der Bezirk ist im Trennsystem kanalisiert, Schmutzwasser und Regenwasser laufen getrennt. Das Argument, mit dem in Mitte oder Kreuzberg vom Mischwasserkanal auf das Haus geschlossen wird, trägt hier deshalb nicht, und wir kopieren es nicht. Was das für die Suche nach Ratten bedeutet, steht im nächsten Abschnitt.Quelle 8
Das sind Ausgangslagen und keine Befallszahlen. Wie viele Meldungen aus Köpenick beim Gesundheitsamt eingehen, veröffentlicht weder das Bezirksamt noch das Amt für Statistik, und wir rechnen aus Wald-, Wasser- und Gartenflächen keine Häufigkeit aus. Was sich aus der Lage ableiten lässt, ist nicht das Ob, sondern das Wo: an welchen Stellen eines Grundstücks gesucht werden muss und welche Rechtsfrage vor dem ersten Handgriff zu klären ist.
Ratten am Wasser: was die Lage ändert und was nicht
Das einzige Tier auf dieser Seite, bei dem die Meldung Pflicht ist, ohne jede Einschränkung.
Das Umweltbundesamt beschreibt die Wanderratte als Tier, das sehr gut schwimmen und sehr gut klettern kann und bis zu 1,5 Meter hoch springt. Populationen wechseln häufig zwischen dem Lebensraum Kanal und oberirdischen Bereichen, in Gebäude dringen die Tiere über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse ein, in Altbauten auch bis in die Wohnungen. Dieselbe Quelle stellt klar, dass das Kanalsystem nicht ihr hauptsächlicher Lebensraum ist. Für ein Grundstück am Wasser heißt das: die Suche beginnt nicht im Kanal, sondern an der Außenseite des Hauses.Quelle 9
Weil der Bezirk im Trennsystem entwässert, sind in Köpenick die oberirdischen Wege die, auf die es ankommt: das Kellerfenster zum Hof oder zum Garten, der Türspalt am Schuppen, der schadhafte Anschluss. Die Verordnung setzt genau dort an: Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 4 SchädlBekV macht die Instandsetzung und Abdichtung schadhafter Ver- und Entsorgungsleitungen zur Pflicht. In der Altstadt und im Kietz kommt das Alter der Keller dazu, an den Siedlungsrändern der Übergang zu Garten und Wald. Ein Ufergrundstück hat damit mehr offene Flanken als eine Etagenwohnung, aber keine davon ist unauffindbar.Quelle 16Quelle 8Quelle 9
Der überquellende Hof ohne jede Sichtung ist ein anderer Fall. Für Müllansammlungen und die Sorge vor Rattenzulauf verweist die Dienstleistungsbeschreibung des Landes auf das Ordnungsamt des Bezirks, nicht auf das Gesundheitsamt. Erst wenn ein Befall festgestellt ist, greift die Meldung. Was die Pflicht im Einzelnen umfasst, steht auf unserer Seite zu Ratten.Quelle 5Quelle 16
Wespen und Hornissen: im Grünen gilt der Artenschutz
Keine Meldepflicht, dafür Regeln aus einem ganz anderen Gesetz. Wer sie übergeht, zahlt mehr als für jeden Einsatz.
In Berlin besteht für Wespen und Hornissen keine Meldepflicht. Paragraf 1 der Schädlingsbekämpfungsverordnung zählt die Gesundheitsschädlinge auf, und Wespen sind nicht darunter. Das Umweltbundesamt schreibt dazu einen Satz, den kaum eine Wettbewerberseite zitiert: Wespen und Hornissen sind keine Schädlinge. Sie bestäuben Pflanzen und erbeuten Insekten für ihre Brut, lästig werden einzelne Arten, wenn sie ihr Nest bedroht sehen.Quelle 16Quelle 10
Warum das Thema in Köpenick auf die Seite gehört, liegt an den Nistplätzen. Als Ersatz für selten gewordene Baumhöhlen nennt das Umweltbundesamt Vogelnistkästen, Schuppen, Holzverschalungen an Terrassen und Balkonen, Rollladenkästen und Nischen auf Dachböden, also genau die Bauteile, die ein Haus mit Garten, eine Laube oder ein Wochenendhaus hat und eine Etagenwohnung nicht. Im Herbst endet die Sache von allein: Königin und Arbeiterinnen sterben, nur die begatteten Jungköniginnen überwintern, und die Berliner Senatsverwaltung hält fest, dass Nester niemals ein zweites Mal genutzt werden.Quelle 10Quelle 14
Die Grenze zieht der Artenschutz. Die Hornisse steht in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung und ist besonders geschützt, damit gelten die Zugriffsverbote des Paragrafen 44 Absatz 1 BNatSchG: kein Fangen, kein Töten, kein Zerstören der Nester. Für Hornissennester ist nach dem Umweltbundesamt immer eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nötig. Für Beratung und Umsiedlung hat die Senatsverwaltung den Hymenopterendienst beim NABU Berlin eingerichtet. Bei den Wespenarten, die nicht naturschutzrechtlich geschützt sind, kann nach derselben Senatsquelle notfalls der Schädlingsbekämpfer gerufen werden, und genau dort fangen wir an, keinen Schritt vorher. Die Artbestimmung und die häufigen Fehler stehen auf unserer Seite zu Wespen und Hornissen.Quelle 12Quelle 13Quelle 10Quelle 15Quelle 14
Beschreiben Sie am Telefon, wo das Nest sitzt und wie die Tiere aussehen. Ist es ein Fall für den Hymenopterendienst, sagen wir Ihnen das, statt Ihnen einen Termin zu verkaufen.
Maus ist am Waldrand nicht gleich Maus
Kein Meldefall, aber der Fall, in dem die Artbestimmung über die Zulässigkeit der ganzen Maßnahme entscheidet.
Hausmäuse stehen nicht in Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung. Es besteht also weder eine Melde- noch eine Beauftragungspflicht, und das gilt in Köpenick wie überall in der Stadt. Das belastbarste Alltagsmerkmal zur Abgrenzung von der Ratte ist der Kot: den der Wanderratte beschreibt das Umweltbundesamt als kugelförmig bis länglich und 1 bis 3 Zentimeter lang, deutlich kleinerer Kot spricht gegen Ratten.Quelle 16Quelle 9
Wo Garten und Wald an das Haus grenzen, kommt vor der Falle eine Frage, die in der Innenstadt selten gestellt wird: welche Art es überhaupt ist. Nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung sind alle heimischen Säugetierarten besonders geschützt, soweit sie dort nicht einzeln ausgenommen sind. Ausgenommen und damit bekämpfbar sind unter anderem Hausmaus, Wanderratte und Hausratte. Waldmaus und Brandmaus sind es nicht: das Umweltbundesamt hält fest, dass sie ohne Genehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nicht bekämpft werden dürfen. Spitzmäuse sehen aus wie Mäuse, gehören aber zu den Insektenfressern, und auch für sie gilt die Ausnahme nicht. Die Bestimmung ist hier also kein akademischer Vorschritt, sondern die Frage, ob die Maßnahme erlaubt ist.Quelle 12Quelle 11
Ergibt die Bestimmung Ratten statt Mäuse, kippt die Rechtslage vollständig: dann sind Meldung an das Gesundheitsamt und Beauftragung einer Fachkraft Pflicht, beides unverzüglich. Was bei Mäusen stattdessen gilt, von der Köderstation bis zur Resistenzfrage, steht auf der eigenen Seite dazu.Quelle 16
Wohin die Meldung geht, wenn sie fällig ist
Für Köpenick ist der Weg kurz beschrieben, und die vollständige Beschreibung besitzt die Bezirksseite.
Zuständig für ein Objekt in Köpenick ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick, dort der Fachbereich 2, Infektions-, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz, Hans-Schmidt-Str. 8, 12489 Berlin, Telefon (030) 90297-4750. Er sitzt nicht in der Altstadt, angefahren werden muss dafür aber ohnehin niemand: das Bezirksamt führt für Schädlingsmeldungen eine themenbezogene E-Mail-Adresse, schaedlinge@ba-tk.berlin.de, und ein eigenes Webformular, in dem Postleitzahl sowie Straße und Hausnummer Pflichtfelder sind und Fotos als Anhang mitgehen können. Die Einzelheiten samt der Ortsteilliste stehen auf der Seite zum Bezirk Treptow-Köpenick, was landesweit gilt, auf der Seite zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 1Quelle 2Quelle 3
| Tier | Pflicht in der Privatwohnung | Die richtige Stelle |
|---|---|---|
| Ratten | Unverzüglich melden und unverzüglich eine Fachkraft beauftragen | Gesundheitsamt Treptow-Köpenick, Webformular oder schaedlinge@ba-tk.berlin.de |
| Wespen, nicht geschützte Arten | Keine Meldepflicht | Notfalls der Schädlingsbekämpfer, so formuliert es die Senatsverwaltung |
| Hornissen | Keine Meldepflicht, aber Zugriffsverbote des Naturschutzrechts | Untere Naturschutzbehörde für die Genehmigung, Hymenopterendienst beim NABU Berlin für Beratung und Umsiedlung |
| Mäuse | Keine. Stehen nicht in der Verordnung | Erst die Artbestimmung, dann die Maßnahme. Waldmaus, Brandmaus und Spitzmäuse sind nicht bekämpfbar |
Wie wir nach Köpenick kommen
Der einzige Abschnitt auf dieser Seite, in dem es um uns geht.
Wir kommen nach Köpenick gefahren. Eine Niederlassung im Ortsteil haben wir nicht, kein Büro in der Altstadt und keinen Stützpunkt am Bahnhof. Unser Betrieb sitzt an einer Anschrift in Berlin, und von dort fahren wir in den Kietz so gut wie in die Siedlungen am Waldrand oder auf ein Ufergrundstück. Vor dem Haus parkt dann ein Wagen ohne Aufschrift. Wer im Haus wohnt oder über den Gartenzaun schaut, sieht jemanden mit einem Koffer.
Vor Ort wird zuerst gesucht und dann behandelt, und der Preis für den Einsatz wird genannt, bevor wir anfangen. Wer Biozide gegen Schädlinge einsetzt, braucht in Deutschland den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch. Bei Ratten stellen wir am Ende die Bescheinigung aus, die das Bezirksamt für die Abschlussmeldung sehen will. Was den Aufwand treibt und warum ein Festpreis am Telefon, ohne dass jemand den Befall gesehen hat, ein Warnzeichen ist, steht auf unserer Seite Was den Preis bestimmt.Quelle 16
Sagen Sie am Telefon, was Sie gesehen haben und wo: im Haus, im Keller, im Garten oder am Ufer. Danach ist klar, ob eine Meldung fällig ist, ob der Artenschutz greift und was der nächste Schritt ist.
Fragen und Antworten
Wo melde ich einen Rattenbefall in Köpenick?
Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick, Fachbereich 2, Infektions-, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz, Hans-Schmidt-Str. 8, 12489 Berlin, Telefon (030) 90297-4750. Für Schädlingsmeldungen führt das Bezirksamt zusätzlich die Adresse schaedlinge@ba-tk.berlin.de und ein eigenes Webformular. Grundlage ist Paragraf 5 Absatz 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, die neben der Meldung auch die unverzügliche Beauftragung einer Fachkraft verlangt.
Gibt es für Köpenick ein Online-Formular für die Meldung?
Ja. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick verlinkt von seiner Themenseite Schädlinge und Lästlinge auf ein eigenes Webformular. Pflichtfelder sind die Postleitzahl, die aus einer Auswahlliste gewählt wird, sowie Straße und Hausnummer. Fotos vom Sachverhalt, eine Nachricht, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind freiwillig. Das Formular gilt für den ganzen Bezirk, also für Köpenick genauso wie für die übrigen vierzehn Ortsteile.
Muss ich ein Wespennest im Garten melden?
Nein. Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung zählt die Gesundheitsschädlinge in Paragraf 1 auf, und Wespen sind nicht darunter, es besteht also keine Meldepflicht. Das Umweltbundesamt stuft Wespen und Hornissen ausdrücklich nicht als Schädlinge ein. Im Herbst endet ein Nest von allein, und nach Angabe der Berliner Senatsverwaltung werden Nester niemals ein zweites Mal genutzt.
Können Sie ein Hornissennest an meinem Haus entfernen?
Nicht ohne Genehmigung, und das gilt für jeden Betrieb. Die Hornisse ist nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, ihr Nest fällt unter die Zugriffsverbote des Paragrafen 44 Absatz 1 BNatSchG. Für Hornissennester ist nach dem Umweltbundesamt immer eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nötig. Für Beratung und Umsiedlung ist in Berlin der Hymenopterendienst beim NABU die richtige Adresse. Bei nicht geschützten Wespenarten sieht es anders aus, dort dürfen wir tätig werden.
Sind Mäuse in Haus oder Laube meldepflichtig?
Nein. Hausmäuse stehen nicht in der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, es besteht weder eine Melde- noch eine Beauftragungspflicht. Vor einer Bekämpfung gehört aber die Art geklärt: Waldmaus und Brandmaus sind besonders geschützt und dürfen nach dem Umweltbundesamt ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nicht bekämpft werden, und Spitzmäuse sind keine Mäuse, sondern Insektenfresser, für die dasselbe gilt.
Mein Grundstück liegt direkt am Wasser. Gelten dort strengere Pflichten?
Nein, die Verordnung kennt keine Sonderregeln für Ufergrundstücke. Bei Ratten gilt am Wasser dieselbe Pflicht wie überall in Berlin: unverzüglich melden und unverzüglich eine Fachkraft beauftragen. Praktisch verschiebt die Lage nur die Suche: die Wanderratte kann nach dem Umweltbundesamt sehr gut schwimmen und dringt über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse in Gebäude ein, und die Verordnung verpflichtet dazu, schadhafte Ver- und Entsorgungsleitungen instand zu setzen und abzudichten.
Sieht man Ihrem Fahrzeug an, warum es vor dem Haus steht?
Nein. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift. Wer im Haus wohnt oder über den Gartenzaun schaut, sieht jemanden mit einem Koffer. In einer Nachbarschaft, in der man sich kennt, ist das für viele der wichtigste Punkt neben der Sache selbst.
Was kostet ein Einsatz in Köpenick?
Eine Zahl, die ohne Besichtigung genannt wird, wäre geraten, und deshalb nennen wir hier keine. Die Kosten hängen an Befall, Fläche, Zugang und der Anzahl der Termine, und auf einem Grundstück mit Garten, Schuppen und Ufer ist der Zugang ein anderer als in einer Etagenwohnung. Wir sehen uns den Befall an und nennen den Preis, bevor wir anfangen. Ein Festpreis am Telefon, ohne dass jemand den Befall gesehen hat, ist dagegen ein Warnzeichen.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bezirksamt Treptow-Köpenick, Gesundheitsamt, Fachbereich 2, Infektions-, Katastrophenschutz und umweltbezogener GesundheitsschutzAnschrift Hans-Schmidt-Str. 8, 12489 Berlin, Telefon (030) 90297-4750, Aufgabenbereich Schädlinge und Lästlinge
- Bezirksamt Treptow-Köpenick, Gesundheitsamt, Schädlinge und LästlingeAnzeigepflicht im Wortlaut, Kontaktblock mit schaedlinge@ba-tk.berlin.de, Verweis auf das Formular für Schädlingsmeldungen
- Bezirksamt Treptow-Köpenick, Gesundheitsamt, Formular für SchädlingsmeldungenWebformular des Bezirksamts. Pflichtfelder Postleitzahl als Auswahlliste sowie Straße und Hausnummer, freiwillig Fotos, Nachricht, Telefon und E-Mail-Adresse
- Bezirksamt Treptow-Köpenick, Über den Bezirk, Die OrtsteileAufzählung der fünfzehn Ortsteile, darunter Köpenick
- ServicePortal Berlin, Dienstleistung Schädlingsbefall meldenMeldewege, Gebührenfreiheit und Verweis auf das Ordnungsamt bei Müllansammlungen
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2024Stichtag 31.12.2024, Tabellen 1, 2, 7 und 9. Anteile Vegetation und Gewässer sowie Wald- und Gewässerflächen des Bezirks Treptow-Köpenick
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.01 und 06.02 Flächennutzung, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung mit Tabelle 3, Stand 31.12.2020, Kleingartenanlagen nach Bezirken
- Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Trennsystem in Treptow-Köpenick
- Umweltbundesamt, Steckbrief WanderratteSchwimm-, Kletter- und Sprungvermögen, Wechsel zwischen Kanal und oberirdischen Bereichen, Eindringen über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse, Beschreibung des Kots
- Umweltbundesamt, Steckbrief Wespen und HornissenEinstufung als Nicht-Schädlinge, Nistplätze im Siedlungsbereich, Genehmigungserfordernis für Hornissennester
- Umweltbundesamt, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien4. Auflage, September 2018. Bekämpfbare Arten nach Anlage 1 BArtSchV, Genehmigungserfordernis für Waldmaus und Brandmaus
- Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Vespa crabro (Hornisse) in Spalte 2 sowie der Schutz aller heimischen Säugetierarten mit den namentlich ausgenommenen Arten, darunter Hausmaus, Wanderratte und Hausratte
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 44Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Zugriffsverbote
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Konfliktträchtige ArtenAbschnitt Hornisse. Einmalige Nutzung der Nester, Verweis auf den Schädlingsbekämpfer bei nicht geschützten Arten
- NABU Berlin, HymenopterendienstBeratung, Umlenkung und Umsiedlung, gefördert durch die Senatsverwaltung
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5, 7 und 9
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