Flöhe und Milben bekämpfen in Berlin
Unter Flöhen und Milben laufen fünf Probleme, die miteinander wenig zu tun haben. Zwei davon behandelt überhaupt kein Schädlingsbekämpfer, und bei einem dritten entscheidet sich alles an einem Vogelnest am Gebäude. Diese Seite sortiert die Fälle, bevor sie über Behandlung redet.
Was Sie jetzt tun sollten
- Sprühen Sie noch nichts. Erst muss klar sein, welcher der fünf Fälle vorliegt: Zwei davon behandelt kein Schädlingsbekämpfer.
- Lebt ein Tier im Haushalt: Stellen Sie es auf eine weiße Fläche und bürsten Sie es. Fällt dunkler Flohkot, steht der Befall fest.
- Melden müssen Sie nichts. Flöhe und Milben stehen nicht in der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung.
- Wohnen Sie zur Miete: Zeigen Sie den Befall sofort dem Vermieter an, die Bekämpfung ist grundsätzlich seine Sache.
- Wenn wir kommen: Der Preis für den gesamten Einsatz steht vor Beginn fest.
Der Befall wartet nicht auf Sie
Jede Woche wächst er und wandert weiter. Ein Anruf klärt, was jetzt zu tun ist. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.
Woran erkenne ich, ob es Flöhe oder Milben sind?
Ein Floh und eine Krätzemilbe haben nichts gemeinsam außer dem Juckreiz. Unter dieser Überschrift laufen fünf verschiedene Fälle.
An drei Merkmalen: dem Stichmuster, der Tageszeit und der Frage, ob ein Tier im Haushalt lebt. Stiche in Reihe bei Haustier sprechen für Flöhe, nächtliche Stiche ohne Haustier für Vogelmilben, Gänge in der Haut für Krätze. Hausstaubmilben stechen gar nicht.Quelle 1Quelle 2Quelle 4Quelle 3
- Stiche in Reihe. Mehrere Stiche perlschnurartig hintereinander, die sogenannte Flohleiter, sprechen für Flöhe.
- Der Bürsten-Test. Das Tier auf eine weiße Fläche stellen und bürsten. Fällt dunkler Flohkot herunter, ist der Befall nachgewiesen.
- Springende Punkte. 2 bis 4 Millimeter, braun bis schwarz, Sprünge bis zu einem halben Meter: das ist der Floh selbst.
- Nächtliche Stiche ohne Haustier. Tagsüber in Ritzen versteckt, nachts aktiv: die Rote Vogelmilbe, meist aus einem Vogelnest am Gebäude.
- Schnupfen statt Stiche. Hausstaubmilben stechen nicht. Ihre Ausscheidungen lösen Schnupfen, gerötete Augen, Husten und Atemnot aus.
- Gänge in der Haut. Feine Gänge und starker Juckreiz: die Krätzemilbe. Das ist ein Fall für die Ärztin, nicht für uns.
- Befallene Vorräte. Vorratsmilben sitzen in Mehl, Getreide und Haferflocken. Hier helfen Lagerung und Reinigung, keine Chemie.
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Die häufigste Verwechslung: Nächtliche Stiche ohne Haustier heißen im ersten Verdacht fast immer Bettwanzen. Ebenso oft ist es die Rote Vogelmilbe aus einem Nest am Gebäude: Sie hält bis zu einem Jahr ohne Blutmahlzeit durch.Quelle 2
Warum Sprays und Hausmittel nicht reichen
Fast alle diese Fehler haben dieselbe Ursache: Es wird dort behandelt, wo man das Tier sieht, und nicht dort, wo es lebt.
Weil Sprays und Hausmittel dort wirken, wo Sie das Tier sehen. Der Befall lebt woanders. Beim Floh liegen etwa 95 Prozent der Population als Ei, Larve und Puppe in Textilien, Ritzen und an Schlafplätzen. Genau dort entscheidet sich der Erfolg.Quelle 1
- Nur das Tier behandeln. Das Spot-On oder die Tablette vom Tierarzt wirkt am Tier. Die Eier im Teppich erreicht sie nicht.
- Nur die Wohnung behandeln. Umgekehrt gilt dasselbe. Das Umweltbundesamt verweist für das Tier auf ein vom Tierarzt verschriebenes Antiparasitikum, etwa Spot-Ons oder Tabletten, und auf den Flohkamm.
- Einmal saugen und dann aufhören. Das Umweltbundesamt nennt tägliches Staubsaugen, um Eier, Larven und Puppen zu entfernen, und die Reinigung von Schlafplätzen der Haustiere, Teppichen und Polstermöbeln.
- Zu kalt waschen. Für Textilien nennt das Umweltbundesamt im Flohfall 60 Grad Celsius, bei Vogelmilben und bei Krätze mindestens 50 Grad Celsius. Ein Programm bei 30 Grad erledigt nichts davon.
- Die Quelle nicht suchen. Bei Vogelmilben muss die externe Milbenquelle gefunden und beseitigt werden. Solange das Nest sitzt, kommt Nachschub, und die Tiere halten bis zu einem Jahr ohne Blutmahlzeit durch.
- Das Nest einfach abschlagen. Der falsche Griff zur Leiter kann teurer werden als der ganze Einsatz. Warum, steht weiter unten im Abschnitt zum Artenschutz.
- Gegen Hausstaubmilben sprühen. Das Umweltbundesamt rät ausdrücklich davon ab, hier Biozide einzusetzen, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Was stattdessen wirkt, steht unten in den Fragen.
- Krätze mit einer Wohnungsbehandlung angehen. Behandelt wird der Mensch, ärztlich, und alle Kontaktpersonen gleichzeitig. Die Wohnung ist dabei Nebenschauplatz.
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Vorgeschrieben ist ein Fachbetrieb bei Flöhen und Milben nicht, anders als bei Ratten. Wir behaupten das auch nicht.Quelle 6
Das Umweltbundesamt zieht die Grenze so: Lässt sich der Befall mit Reinigung, Waschen, Staubsaugen und der Behandlung des Tieres nicht in den Griff bekommen, sollte eine professionelle Firma übernehmen. Bei Vogelmilben rät es zu fachmännischer Unterstützung, weil die Quelle am Gebäude gefunden werden muss.Quelle 1Quelle 2
Wie ein Einsatz bei uns abläuft
Vier Angaben genügen am Telefon: wo die Stiche sitzen und ob sie in Reihe liegen, ob sie nachts oder tagsüber auftreten, ob ein Tier im Haushalt lebt und ob am Gebäude Vögel nisten.
- 01BesichtigungWir sehen uns Stiche, Schlafplätze, Textilien und das Gebäude an und bestimmen, welcher der fünf Fälle vorliegt. Bei Krätze und Hausstaubmilben endet unsere Zuständigkeit hier, und dann sagen wir das.
- 02Festpreis vor BeginnSie erfahren den Preis für den gesamten Einsatz, bevor wir anfangen. Erst wenn Sie zustimmen, beginnen wir.
- 03BekämpfungWir behandeln die Flächen, an denen Eier, Larven und Puppen sitzen. Das Haustier gehört parallel zum Tierarzt: Diesen Teil kann kein Schädlingsbekämpfer übernehmen.
- 04NachkontrolleWir prüfen, ob die Quelle wirklich abgestellt ist. Bei Vogelmilben gehört dazu die Klärung, was mit dem Nest passieren darf.
Wir arbeiten in allen zwölf Berliner Bezirken, auch am Wochenende, und fahren ohne Aufschrift vor. Am Gebäude sieht niemand, weshalb jemand mit einem Koffer klingelt. Wer Biozide einsetzt, braucht den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie jeden Betrieb danach, uns auch.
Am Telefon klären wir zuerst, welcher der fünf Fälle es sein kann. Bei zweien davon schicken wir Sie zum Tierarzt oder zur Ärztin.

Was muss ich melden, wer beauftragt, wer zahlt?
Die Antwort hängt nicht von der Milbenart ab, sondern davon, ob Sie mieten, besitzen oder verwalten.
Melden müssen Sie nichts: Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung erfasst weder Flöhe noch Milben, anders als Ratten. Wer die Bekämpfung beauftragt und bezahlt, entscheidet sich an Ihrer Lebenslage, und die Weiche sieht so aus.Quelle 6
- Sie wohnen zur Miete
- Zeigen Sie den Befall unverzüglich dem Vermieter an. Wer das versäumt, verliert Minderung, Schadensersatz und Kündigungsrecht, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte. Beauftragt und bezahlt wird grundsätzlich vom Vermieter, außer Sie haben den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht.
- Ihnen gehört das Haus
- Sie beauftragen selbst und zahlen selbst. Eine Meldepflicht besteht nicht, eine Pflicht zur Fachfirma auch nicht, die gilt in Berlin nur bei Ratten.
- Sie verwalten
- Sie organisieren die Bekämpfung für den Eigentümer. Auf die Mieter umlegen dürfen Sie nur eine laufende, wiederkehrende Ungezieferbekämpfung. Der einzelne Einsatz ist Instandhaltung und bleibt beim Eigentümer.
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Hinter der Grundregel steht eine Berliner Entscheidung von 2025: Ein Schädlingsbefall ist ein Mangel der Mietsache. Bleibt die Ursache eines erheblichen Befalls unaufklärbar und trifft weder Sie noch den Vermieter ein Vorwurf, dürfen Sie die Miete mindern.Quelle 11Quelle 12Quelle 16
Der Streitpunkt beim Floh: Lebt ein Haustier im Haushalt, wird der Vermieter die Verursachung dort suchen. Wie das ausgeht, sagen wir Ihnen nicht, dazu haben wir keine Entscheidung gelesen. Das Jobcenter übernimmt solche Kosten nicht; Leistungsempfänger werden vorrangig auf den Anspruch gegen den Vermieter verwiesen.Quelle 16
Erst anzeigen, dann behandeln lassen: Wer selbst zahlt, ohne den Vermieter vorher schriftlich in Verzug gesetzt zu haben, bleibt regelmäßig auf den Kosten sitzen, außer die sofortige Beseitigung war zur Erhaltung der Mietsache notwendig. Die Anzeige ist der billigste Schritt des ganzen Vorgangs.Quelle 13Quelle 16
Die eine Ausnahme betrifft Menschen, nicht Räume: Wer Krätze hat oder dessen verdächtig ist, darf Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita, Schule oder Heim nicht betreten und dort nicht arbeiten. Sie oder Ihre Sorgeberechtigten müssen die Einrichtung unverzüglich informieren; deren Leitung meldet an das Gesundheitsamt.Quelle 10
Eine Auffangregel steht im Infektionsschutzgesetz: Stellt die Behörde Tiere fest, die Krankheitserreger auf Menschen übertragen können, und ist die Gefahr ihrer Verbreitung begründet, muss sie die erforderlichen Maßnahmen anordnen, mit ausschließlich behördlich anerkannten Mitteln und Verfahren. Für Ihre Wohnung mit Flohstichen heißt das in aller Regel: nichts.Quelle 7Quelle 8Quelle 9
Welche Stelle das in Ihrem Bezirk wäre, steht auf der jeweiligen Bezirksseite, etwa für Treptow-Köpenick und Pankow, die Zuordnung nach Adresse in der Übersicht der zwölf Bezirksämter.
Wie gefährlich sind Flöhe und Milben?
Belastend ist das alles. Eine Infektionsgefahr ist es nur zum Teil, und wir sagen dazu nur, was belegt ist.
Lästig immer, gefährlich nur zum Teil. Menschen können allergisch auf Flohstiche reagieren, und Flöhe können Krankheitskeime wie Bakterien sowie Bandwürmer übertragen. Welcher Erreger im Einzelfall in Frage kommt, sagt die Quelle nicht, also sagen wir es auch nicht.Quelle 1
Bei der Roten Vogelmilbe kommen zum Juckreiz Sekundärinfektionen durch Kratzen, und ein erhöhtes Risiko besteht für Personen, die mit Geflügelhaltung zu tun haben. Bei Vorratsmilben nennt das Umweltbundesamt Magen-Darm-Probleme nach dem Verzehr befallener Lebensmittel, Inhalationsallergien der Atemwege und ekzemartige Hautveränderungen.Quelle 2Quelle 5
Ein Flohbefall ist kein Zeichen für einen unsauberen Haushalt, und Krätze ist eine Frage von Hautkontakt, nicht von Hygiene. Wer Stiche, Quaddeln oder Gänge in der Haut hat, geht zur Hausärztin oder zum Hautarzt. Wir behandeln Gebäude und Textilien, keine Menschen und keine Tiere.Quelle 4
So verhindern Sie den nächsten Befall
- Das Tier regelmäßig kontrollieren. Mit dem Flohkamm, und bei Befall mit einem vom Tierarzt verschriebenen Antiparasitikum.
- Schlafplätze zuerst. Körbe, Decken und die Teppiche davor regelmäßig saugen, Textilien bei 60 Grad Celsius waschen.
- Nester am Gebäude im Blick behalten. Verwilderte Taubennester und verlassene Wildvogelnester sind die Quelle der Roten Vogelmilbe. Was mit einem Nest passieren darf, steht im nächsten Abschnitt.
- Trockenwaren luftdicht lagern. Mehl, Getreide und Haferflocken in dichte Behälter, die Luftfeuchte unter 60 Prozent halten. Befallene Ware erhitzen oder einfrieren.
- Schlafzimmer kühl und gelüftet. Bettwäsche häufig bei mindestens 60 Grad Celsius waschen, alte Matratzen austauschen. Gegen Hausstaubmilben wirkt das, Biozide nicht.
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Vorbeugung verhindert den nächsten Befall, einen bestehenden beseitigt sie nicht. Wenn trotz Waschen und Saugen weiter gestochen wird, ist die Quelle noch aktiv, dann gilt die Grenze aus dem Fehler-Abschnitt.Quelle 1
Warum darf ich das Vogelnest nicht einfach entfernen?
Gegen die Milbe selbst spricht kein Naturschutzrecht. Gegen das Entfernen ihrer Quelle sehr wohl.
Weil das Nest geschützt sein kann, auch wenn die Milbe es nicht ist. Ob Sie eingreifen dürfen, hängt von der Vogelart und der Nutzung der Stätte ab, und das klärt die Naturschutzbehörde, nicht die Leiter.Quelle 19Quelle 20
Flöhe und Milben selbst sind weder besonders noch streng geschützt, und die Fangvorschriften des Tierschutzgesetzes betreffen nur Wirbeltiere. Es bleibt der allgemeine Grundsatz, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schaden zufügen darf. Bis hierhin ist die Sache für Sie einfach.Quelle 21Quelle 22
Kompliziert wird es beim Nest. Europäische Vogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Arten: Ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht entnommen, beschädigt oder zerstört werden.Quelle 17Quelle 19
Unabhängig davon verbietet dasselbe Gesetz, Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Ein Nistkasten, ein Mauerseglerspalt oder ein Schwalbennest ist damit nicht einfach Baumaterial an der Fassade.Quelle 18
Ausnahmen von diesen Verboten kann die zuständige Behörde zulassen, unter anderem im Interesse der Gesundheit des Menschen. Ihr Weg führt also über die Naturschutzbehörde. Das Umweltbundesamt selbst mahnt bei Vogelmilben den Artenschutz an.Quelle 20Quelle 2
Ob ein bestimmtes Nest geschützt ist, hängt von der Vogelart ab und davon, ob die Stätte regelmäßig genutzt wird. Diese Frage klärt man vor dem Eingriff, nicht danach. Wir sagen Ihnen, wenn wir sie nicht selbst beantworten können.
Schildern Sie, wer sticht und wann. Danach wissen Sie, ob Sie uns brauchen, den Tierarzt oder die Ärztin.

Fragen und Antworten
Sind Flöhe oder Milben in Berlin meldepflichtig?
Nein. Die Berliner Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 22. April 2026 führt in Paragraf 1 nur Ratten, Pharaoameisen, synanthrope Schaben, synanthrope Fliegen, die Asiatische Tigermücke und neuartige Gesundheitsschädlinge auf. Flöhe und Milben sind nicht erfasst, die Melde- und Beauftragungspflicht aus Paragraf 5 Absatz 1 greift also nicht. Die eine Ausnahme betrifft nicht die Wohnung, sondern den Menschen: Krätze steht in Paragraf 34 Absatz 1 Nummer 19 des Infektionsschutzgesetzes und ist der Gemeinschaftseinrichtung mitzuteilen.
Reicht es, wenn der Tierarzt die Katze behandelt?
Nein. Nach dem Umweltbundesamt machen Eier, Larven und Puppen etwa 95 Prozent der Flohpopulation in einer Wohnung aus, und die sitzen in Textilien, Teppichen und an Schlafplätzen. Die Behandlung des Tieres ist notwendig, aber sie erreicht diesen Teil nicht. Wohnung und Tier müssen zusammen behandelt werden, sonst befällt der eine Teil den anderen erneut.
Woher kommen Flöhe, wenn ich gar kein Haustier habe?
Das Umweltbundesamt nennt neben Katzen- und Hundefloh den weit verbreiteten Igelfloh, den Menschenfloh und verschiedene Vogelflöhe wie den Hühnerfloh. Flöhe können also über Wildtiere und über Vogelnester ins Gebäude gelangen, ohne dass ein Haustier im Haushalt lebt. Erwachsene Flöhe leben mehrere Wochen, unter günstigen Bedingungen drei bis vier Monate.
Woran erkenne ich Flohstiche?
Typisch sind mehrere Stiche perlschnurartig auf einer Linie hintereinander, die sogenannte Flohleiter. Einen Befall beim Haustier weist man nach, indem man es auf eine weiße Oberfläche stellt und bürstet: fällt dunkler Flohkot herunter, ist die Sache klar. Manche Menschen reagieren allergisch auf die Stiche.
Was sticht mich nachts, obwohl ich kein Haustier habe?
Häufig sind es Vogelmilben. Die Rote Vogelmilbe ist etwa 0,7 Millimeter groß, nachtaktiv und versteckt sich tagsüber in Ritzen und Spalten. Sie gelangt aus verwilderten Haustaubennestern und verlassenen Wildvogelnestern in Gebäude und übersteht bis zu ein Jahr ohne Blutmahlzeit. Die Stiche verursachen Juckreiz und rote Pusteln. Die zweite Möglichkeit sind Bettwanzen, die ebenfalls nachts stechen und für die wir eine eigene Seite haben.
Was hilft gegen Hausstaubmilben?
Nicht Biozide: davon rät das Umweltbundesamt ausdrücklich ab, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Wirksam sind Stoßlüften, eine kühle Schlafzimmertemperatur, häufiger Wechsel der Bettwäsche bei mindestens 60 Grad Celsius, der Austausch alter Matratzen und weniger Staubfänger im Schlafraum. Allergieauslöser sind nicht die Tiere, sondern ihre Ausscheidungen.
Bekämpft ein Kammerjäger Krätze?
Nein. Krätzemilben leben in der obersten Hautschicht des Menschen, wo sie Gänge anlegen und Eier ablegen. Behandelt wird deshalb der Mensch, mit ärztlich verordneten Skabiziden als Salbe, Creme oder Tablette, und alle Kontaktpersonen gleichzeitig. Außerhalb des Wirtes ist die Milbe nur etwa 48 Stunden lebensfähig. Für die Umgebung reicht Wäsche bei mindestens 50 Grad Celsius oder die Lagerung in luftdichten Säcken für mindestens drei Tage.
Darf ich das Vogelnest entfernen, aus dem die Milben kommen?
Nicht ohne Prüfung. Europäische Vogelarten sind nach Paragraf 7 Absatz 2 Nummer 13 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt, und Paragraf 44 Absatz 1 Nummer 3 verbietet, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Paragraf 39 Absatz 1 Nummer 3 schützt Lebensstätten wild lebender Tiere allgemein. Ausnahmen kann die zuständige Behörde nach Paragraf 45 Absatz 7 zulassen, unter anderem im Interesse der Gesundheit des Menschen.
Wer zahlt die Bekämpfung in einer Mietwohnung?
Grundsätzlich der Vermieter, weil ein Schädlingsbefall ein Mangel der Mietsache ist und Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB ihn zur Erhaltung verpflichtet. Etwas anderes gilt, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat. Wer selbst zahlt, ohne den Vermieter nach Paragraf 536a BGB in Verzug gesetzt zu haben, bekommt das Geld in aller Regel nicht zurück. Eine einmalige Bekämpfung ist Instandhaltung und nicht als Betriebskosten umlagefähig.
Muss ich alle Lebensmittel wegwerfen, wenn ich Vorratsmilben habe?
Das Umweltbundesamt nennt für befallene Ware Erhitzen oder Einfrieren und eine gründliche Reinigung mit Essigessenz. Vorbeugend gehören Trockenwaren in luftdichte Behälter, und die Luftfeuchte sollte unter 60 Prozent bleiben. Auf Chemikalien soll in Privathaushalten verzichtet werden.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
Alle 22 Fundstellen anzeigen
- Umweltbundesamt, Steckbrief FlöheArten, Größe, Entwicklungszyklus, Befallsanzeichen, Bekämpfung
- Umweltbundesamt, Steckbrief VogelmilbenRote Vogelmilbe, Lebensweise, Eindringen aus Nestern, Bekämpfung
- Umweltbundesamt, Steckbrief HausstaubmilbeGröße, Nahrung, Allergene in den Ausscheidungen, Verzicht auf Biozide
- Umweltbundesamt, Steckbrief KrätzemilbenSarcoptes scabiei, Gänge in der Haut, Übertragung, ärztliche Behandlung
- Umweltbundesamt, Steckbrief VorratsmilbenArten, befallene Waren, Beschwerden, Vorbeugung und Bekämpfung
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragraf 1 und Paragraf 5
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 2Nummer 12, Begriff des Gesundheitsschädlings
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 17Absatz 2, Anordnung von Maßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 18Absatz 1, anerkannte Mittel und Verfahren
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 34Absatz 1 Nummer 19 Skabies, Absatz 5 und Absatz 6 Mitteilungspflichten
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Absatz 1, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536aAbsatz 2, Aufwendungsersatz bei Verzug des Vermieters
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAnzeigepflicht des Mieters und Rechtsverlust
- Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, Schädlingsbefall als Mangel, Aufwendungsersatz nur bei Verzug, Abgrenzung Instandhaltung zu Betriebskosten, keine Übernahme durch das Jobcenter
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 7Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b, europäische Vogelarten als besonders geschützte Arten
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39Absatz 1 Nummer 3, Schutz der Lebensstätten wild lebender Tiere
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 44Absatz 1 Nummer 3, Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 45Absatz 7, Ausnahmen von den Verboten des Paragrafen 44
- Tierschutzgesetz, Paragraf 1Satz 2, vernünftiger Grund
- Tierschutzgesetz, Paragraf 13Absatz 1 Satz 1, Vorrichtungen zum Fangen von Wirbeltieren
Passt dazu
