Zuständiges Bezirksamt: wohin die Meldung in Berlin geht

Die Berliner Meldepflicht kennt keine zentrale Stelle. Gemeldet wird beim Gesundheitsamt des Bezirksamts, in dessen Gebiet das befallene Objekt liegt. Zwölf Bezirke bedeuten zwölf Ämter mit eigener Anschrift, eigener Durchwahl und eigener E-Mail. Diese Seite führt alle zwölf auf und verweist auf die jeweilige Bezirksseite.

Das Wichtigste zuerst

  • Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts, in dessen Gebiet das befallene Grundstück oder Gebäude liegt.
  • Nicht der Wohnsitz des Eigentümers und nicht der Sitz der Hausverwaltung entscheiden, sondern die Lage des Objekts.
  • Das Land Berlin nennt als Wege der Meldung Brief, E-Mail und Telefon. Die Meldung selbst ist gebührenfrei.
  • Die Kosten der Bekämpfung trägt die pflichtige Person im Sinne der Verordnung.
  • Neben der Meldung besteht eine zweite Pflicht: eine Fachkraft ist unverzüglich zu beauftragen.
01Zuordnung

Wie Sie von Ihrer Adresse zum richtigen Amt kommen

Eine Regel, ein Umweg und ein Sonderfall an der Landesgrenze.

Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Berliner Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen nennt als Empfänger der Meldung das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts. Örtlich zuständig ist der Bezirk, in dem das befallene Grundstück oder Gebäude steht. Damit sind drei Angaben ohne Bedeutung, nach denen trotzdem regelmäßig gegangen wird: der Wohnsitz der meldenden Person, der Wohnsitz des Eigentümers und der Sitz der Hausverwaltung. Wer eine Wohnung in Wedding verwaltet und selbst in Steglitz sitzt, meldet trotzdem in Mitte.Quelle 2

  1. 01Bezirk bestimmenSteht die Adresse fest, steht der Bezirk fest. Das Land führt für die Dienstleistung Schädlingsbefall melden jedes der zwölf Bezirksämter als eigenen Standort auf, eine Sammelstelle für ganz Berlin gibt es dort nicht.
  2. 02Stelle im Amt nachsehenDie Meldung geht nicht an das Gesundheitsamt allgemein, sondern an einen bestimmten Fachbereich darin. Wie er heißt, wechselt von Bezirk zu Bezirk: mal Hygiene und Umweltmedizin, mal Fachbereich 2, mal Gesundheitsaufsicht.
  3. 03Weg wählenDas Land nennt Brief, E-Mail und Telefon. Als relevante Angaben führt es den Ort der Sichtung, den Eigentümer des Grundstücks, die Kontaktdaten der meldenden Person und eine photographische Dokumentation auf.
  4. 04Fachkraft beauftragenDie Beauftragung nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 läuft neben der Meldung her und wird durch sie nicht erledigt. Was danach an das Amt zurückgeht, steht auf der Seite zur Meldepflicht in Berlin.

Quelle 1Quelle 2

An der Bezirksgrenze wechselt die zuständige Stelle mitten im Block, und dem Haus ist das nicht anzusehen. An der Landesgrenze endet die Berliner Verordnung ganz: liegt das Objekt in Brandenburg, ist kein Berliner Gesundheitsamt zuständig.Quelle 2

02Die zwölf Ämter

Zuständige Stelle, Anschrift und Kontakt je Bezirksamt

Alle Angaben von der Seite des jeweiligen Bezirksamts, abgerufen im August 2026.

Die folgende Übersicht nennt je Bezirk die Stelle, die eine Schädlingsmeldung bearbeitet. Bezirksämter ändern Durchwahlen und benennen Fachbereiche um. Wenn eine Angabe hier einmal nicht mehr stimmt, gilt die Seite des Bezirksamts und nicht diese. Auf der jeweiligen Bezirksseite steht dazu, welche Ortsteile zum Bezirk gehören, was das Bezirksamt zum Meldeweg selbst veröffentlicht und wo es nichts veröffentlicht.Quelle 1

BezirkStelle im GesundheitsamtAnschriftTelefon und E-Mail
MitteInfektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz und umweltbezogener GesundheitsschutzTurmstr. 21, 10559 Berlin, Haus B(030) 9018-33208, hygiene-umwelt@ba-mitte.berlin.de
Friedrichshain-KreuzbergFachbereich 2: Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und KatastrophenschutzUrbanstr. 24, 10967 Berlin(030) 90298-8328, hygiene@ba-fk.berlin.de
PankowHygiene und UmweltmedizinGrunowstr. 8-11, 13187 Berlin(030) 90295-2944, geshum@ba-pankow.berlin.de
Charlottenburg-WilmersdorfHygiene und UmweltmedizinHohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin(030) 9029-16047, hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de
SpandauGesundheitsaufsicht im Fachbereich InfektionsschutzCarl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin, Post an 13578 Berlin(030) 90279-4020, ges2@ba-spandau.berlin.de
Steglitz-ZehlendorfHygiene und UmweltmedizinRobert-Lück-Str. 5, 12169 Berlin(030) 90299-3619, hygiene@ba-sz.berlin.de
Tempelhof-SchönebergHygiene und UmweltmedizinRathausstr. 27, 12105 Berlin(030) 90277-7353, hygiene@ba-ts.berlin.de
NeuköllnInfektions- und umweltbezogener GesundheitsschutzBlaschkoallee 32, 12359 Berlin, Post an 12040 Berlin(030) 90239-1280, geshyg@bezirksamt-neukoelln.de
Treptow-KöpenickFachbereich 2: Infektions-, Katastrophenschutz und umweltbezogener GesundheitsschutzHans-Schmidt-Str. 8, 12489 Berlin(030) 90297-4750, geshum@ba-tk.berlin.de
Marzahn-HellersdorfHygiene und UmweltmedizinJanusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin, Post an 12591 Berlin(030) 90293-3639, hygiene-mh@ba-mh.berlin.de
LichtenbergInfektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und KatastrophenschutzAlfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin, Post an 10360 Berlin(030) 90296-7552, HygieneGes.BALichtenberg@lichtenberg.berlin.de
ReinickendorfHygiene, Umweltmedizin und InfektionsschutzTeichstr. 65, 13407 Berlin(030) 90294-5068, gesundheitsaufsicht@reinickendorf.berlin.de
Zuständige Stelle je Bezirksamt, Stand August 2026.Quelle 3Quelle 4Quelle 5Quelle 6Quelle 7Quelle 8Quelle 9Quelle 10Quelle 11Quelle 12Quelle 13Quelle 14

Zwei Stellen, an denen sich amtliche Quellen widersprechen, und die wir deshalb offenlegen statt sie zu glätten. Bei der Spandauer Hausanschrift schreibt die Amtsseite 13597, das Serviceportal des Landes zur selben Anschrift 13587. Bei der Lichtenberger E-Mail führt der Behördenwegweiser des Bezirks eine andere Adresse als das Serviceportal. Beide Fälle stehen ausführlich auf der jeweiligen Bezirksseite.Quelle 7Quelle 13Quelle 1

03Bezirksseiten

Die zwölf Seiten, eine je Bezirksamt

Ortsteile, Meldeweg und die Lücken, die das jeweilige Bezirksamt offen lässt.

Auf jeder der zwölf Seiten steht dasselbe Gerüst und ein anderer Inhalt: der Name der zuständigen Stelle, ihre Anschrift und ihre Durchwahlen, die vollständige Liste der Ortsteile, die Nachbarbezirke für den Fall der Grenzlage und der Hinweis darauf, was das Bezirksamt gerade nicht veröffentlicht. Neun der zwölf Bezirksämter nennen Ratten oder Schädlinge auf ihren eigenen Seiten ausdrücklich, bei einem ergibt sich die Zuständigkeit nur aus dem Verzeichnis des Landes. Auch das steht auf der betreffenden Seite.Quelle 1

Quelle 1

Was auf keiner der zwölf Seiten steht: ein Büro, ein Team oder ein Standort im Bezirk. Wir sitzen an einer Anschrift in Berlin und fahren von dort los. Woran der Aufwand einer Behandlung hängt, steht auf der Seite Was den Preis bestimmt, die Aufteilung zwischen Wohnung und Eigentum auf der Seite für Vermieter und Mieter.

Wenn unklar ist, welcher Bezirk für eine Adresse zuständig ist, klären wir das am Telefon, bevor eine Meldung an die falsche Stelle geht.

04Fragen

Fragen und Antworten

Welches Gesundheitsamt ist für meine Adresse in Berlin zuständig?

Das des Bezirksamts, in dessen Gebiet das befallene Grundstück oder Gebäude liegt. Weder Ihr eigener Wohnsitz noch der Sitz des Eigentümers oder der Hausverwaltung spielen dabei eine Rolle. Die zuständige Stelle jedes der zwölf Bezirksämter steht mit Anschrift, Durchwahl und E-Mail in der Übersicht auf dieser Seite.

21

Gibt es in Berlin eine zentrale Stelle für Schädlingsmeldungen?

Nein. Das Land führt die Dienstleistung Schädlingsbefall melden mit zwölf Standorten, einem je Bezirksamt. Eine Sammelstelle für ganz Berlin gibt es nicht. Deshalb ist der erste Schritt immer, den Bezirk der Adresse zu bestimmen.

1

Was kostet die Meldung beim Gesundheitsamt?

Nach der Dienstleistungsbeschreibung des Landes ist die Meldung gebührenfrei. Die Kosten der Bekämpfung trägt danach die pflichtige Person im Sinne der Schädlingsverordnung. Was die Bekämpfung selbst kostet, hängt vom Objekt und vom Befall ab.

1

Welche Angaben gehören in die Meldung?

Das Land nennt als relevante Angaben den Ort der Sichtung, den Eigentümer des Grundstücks, die Kontaktdaten der meldenden Person und eine photographische Dokumentation. Erforderliche Unterlagen führt es keine auf. Als Wege nennt es Brief, E-Mail und Telefon.

1

Mein Haus steht direkt an einer Bezirksgrenze. Was gilt dann?

Es entscheidet, in welchem Bezirk das Gebäude oder Grundstück steht, nicht die Straße davor. Die Grenzen laufen an mehreren Stellen mitten durch Blöcke. Im Zweifel klärt ein Anruf bei einem der beiden Ämter die Zuständigkeit, bevor der Brief herausgeht. Auf jeder Bezirksseite stehen die angrenzenden Bezirke, soweit sie belegt sind.

2

Muss ich auch Mäuse oder Bettwanzen beim Bezirksamt melden?

Nein. Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung führt unter den Nagetieren nur Hausratten und Wanderratten. Mäuse, Bettwanzen, Motten und Fischchen stehen dort nicht und lösen aus dieser Verordnung keine Meldepflicht aus. Die Anzeige an den Vermieter nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB bleibt davon unberührt.

215

Reicht die Meldung, oder muss ich zusätzlich jemanden beauftragen?

Beides ist verlangt. Paragraf 5 Absatz 1 nennt die Meldung an das Gesundheitsamt und die unverzügliche Beauftragung einer Fachkraft nebeneinander. Die Beauftragung wartet nicht auf eine Antwort des Amtes. Zum Abschluss gehört eine Bescheinigung der Fachkraft über die verwendeten Mittel und über das Ergebnis.

2

Warum stehen auf den Bezirksseiten keine Sprechzeiten für jedes Amt?

Weil nicht jedes Bezirksamt welche veröffentlicht. Wo sie auf der Seite des Amtes stehen, nennen wir sie auf der jeweiligen Bezirksseite. Wo nicht, steht dort ausdrücklich, dass es keine gibt, statt eine plausible Zeit einzusetzen.

1

Quellen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.

  1. Berliner Dienstleistungsdatenbank, Schädlingsbefall meldenAblauf per Brief, E-Mail oder telefonisch; relevante Angaben Ort der Sichtung, Eigentümer, Kontaktdaten, photographische Dokumentation; gebührenfrei; Kosten der Bekämpfung trägt die pflichtige Person; zwölf Standorte, einer je Bezirksamt
  2. Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026Paragrafen 1, 2, 5 und 9
  3. Bezirksamt Mitte, Gesundheitsamt, Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz und umweltbezogener GesundheitsschutzAnschrift Turmstr. 21, 10559 Berlin, Haus B, Telefon (030) 9018-33208, E-Mail hygiene-umwelt@ba-mitte.berlin.de
  4. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Gesundheitsamt, Fachbereich 2Anschrift Urbanstr. 24, 10967 Berlin, Telefon (030) 90298-8328, E-Mail hygiene@ba-fk.berlin.de
  5. Bezirksamt Pankow, Gesundheitsamt, Hygiene und UmweltmedizinAnschrift Grunowstr. 8-11, 13187 Berlin, Telefon (030) 90295-2944, E-Mail geshum@ba-pankow.berlin.de
  6. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Gesundheitsamt, Infektions- und KatastrophenschutzAnschrift Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Telefon (030) 9029-16047, E-Mail hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de
  7. Bezirksamt Spandau, Gesundheitsamt, GesundheitsaufsichtAnschrift Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin, Postanschrift 13578 Berlin, Telefon (030) 90279-4020, E-Mail ges2@ba-spandau.berlin.de
  8. Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Gesundheitsamt, Hygiene und UmweltmedizinAnschrift Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin, Telefon (030) 90299-3619, E-Mail hygiene@ba-sz.berlin.de
  9. Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Hygiene und UmweltmedizinAnschrift Rathausstraße 27, 12105 Berlin, Telefon (030) 90277-7353, E-Mail hygiene@ba-ts.berlin.de
  10. Bezirksamt Neukölln, Gesundheitsamt, SchädlingeAnschrift Blaschkoallee 32, 12359 Berlin, Postanschrift 12040 Berlin, Telefon (030) 90239-1280, E-Mail geshyg@bezirksamt-neukoelln.de
  11. Bezirksamt Treptow-Köpenick, Gesundheitsamt, Fachbereich 2Anschrift Hans-Schmidt-Str. 8, 12489 Berlin, Telefon (030) 90297-4750, E-Mail geshum@ba-tk.berlin.de
  12. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Gesundheitsamt, Hygiene und UmweltmedizinAnschrift Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin, Postanschrift 12591 Berlin, Telefon (030) 90293-3639, E-Mail hygiene-mh@ba-mh.berlin.de
  13. Bezirksamt Lichtenberg, Behördenwegweiser, GesundheitsamtAnschrift Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin, Postanschrift 10360 Berlin, Telefon (030) 90296-7552, E-Mail HygieneGes.BALichtenberg@lichtenberg.berlin.de
  14. Bezirksamt Reinickendorf, Gesundheitsamt, Hygiene, Umweltmedizin und InfektionsschutzAnschrift Teichstraße 65, 13407 Berlin, Telefon (030) 90294-5068, E-Mail gesundheitsaufsicht@reinickendorf.berlin.de
  15. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAbsatz 1, Anzeigepflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter

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