Schädlingsbefall in Marzahn-Hellersdorf melden: Amt, Weg und Zuständigkeit
Für ein Grundstück in Marzahn-Hellersdorf läuft die Meldung eines Rattenbefalls über das Gesundheitsamt des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, dort über den Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin in der Janusz-Korczak-Straße. Diese Seite sagt, wie die Dienststelle genau heißt, auf welchen Wegen sie die Meldung entgegennimmt, welche fünf Ortsteile zum Bezirk gehören und wo die Zuständigkeit an der Bezirksgrenze und an der Landesgrenze wechselt.
Das Wichtigste zuerst
- Zuständig ist der Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin des Gesundheitsamts Marzahn-Hellersdorf, Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin, Telefon (030) 90293-3639, Fax (030) 90293-3628, E-Mail hygiene-mh@ba-mh.berlin.de. Für den Postweg gibt das Bezirksamt die Anschrift 12591 Berlin an.
- Die Amtsseite nennt als Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr, dazu Termine nach Vereinbarung.
- Das Berliner Serviceportal nennt für die Meldung Brief, E-Mail und Telefon und bezeichnet sie als gebührenfrei. Ein Onlineformular des Bezirksamts war am 18.08.2026 nicht auffindbar.
- Der Bezirk hat fünf Ortsteile: Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf. Namen wie Hellersdorf-Nord oder Marzahn-Süd sind Stadtteile, also eine feinere Einteilung derselben Fläche.
- Es zählt, wo das befallene Objekt steht. Wo Eigentümer oder Verwaltung sitzen, ändert daran nichts. Im Westen grenzt der Bezirk an Lichtenberg, im Süden an Treptow-Köpenick, im Norden und Osten an Brandenburg.
An welche Stelle in Marzahn-Hellersdorf die Meldung geht
Ein Fachbereich, eine Hausanschrift, eine abweichende Postanschrift. Dazu ein Angebot, das keine Meldung ist.
Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nennt als Adressaten das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts. Für ein Objekt in Marzahn-Hellersdorf ist das das Gesundheitsamt des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, und dort führt der Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin die Sache. Die Dienststelle sitzt in der Janusz-Korczak-Str. 32 in 12627 Berlin und ist unter Telefon (030) 90293-3639, Fax (030) 90293-3628 und der E-Mail-Adresse hygiene-mh@ba-mh.berlin.de erreichbar. Für Post gibt das Bezirksamt eine zweite Anschrift an, nämlich 12591 Berlin ohne Straßenangabe. Hausanschrift und Postanschrift fallen hier also auseinander.Quelle 12Quelle 1Quelle 2
Die Amtsseite beschreibt die eigene Zuständigkeit in zwei getrennten Punkten, und der Unterschied zwischen beiden ist rechtlich erheblich. Der Fachbereich wird tätig bei Rattenbefall und er wird tätig bei Schädlingsbefall im Wohnbereich, wobei er dort ausdrücklich Mäuse, Schaben, Bettwanzen, Fliegen und Vorratsschädlinge aufzählt. Nur der erste Punkt ist die Meldung nach der Verordnung, denn Hausratten und Wanderratten stehen in Paragraf 1 Nummer 1. Mäuse, Bettwanzen und Vorratsschädlinge stehen dort nicht, für sie gibt es keine Meldepflicht. Das Angebot des Fachbereichs ist insoweit eine Beratung, die weiter reicht als die Pflicht.Quelle 1Quelle 12
- 01Adresse dem Ortsteil zuordnenLiegt das befallene Objekt in Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf oder Hellersdorf, ist das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zuständig. Die Liste steht im nächsten Abschnitt.
- 02Meldung absetzenDas Berliner Serviceportal nennt für die Meldung eines Schädlingsbefalls Brief, E-Mail und Telefon. Für Marzahn-Hellersdorf führt es dieselbe Stelle wie das Bezirksamt: Gesundheitsamt, Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin, Telefon (030) 90293-3639, hygiene-mh@ba-mh.berlin.de.
- 03Die vier Angaben mitschickenRelevant sind nach dem Serviceportal Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person und eine photographische Dokumentation. Formale Unterlagen verlangt das Portal nicht.
- 04Fachkraft beauftragenNach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung ist unverzüglich eine Fachkraft zu beauftragen. Das ist eine zweite Pflicht neben der Meldung und wird durch sie nicht erledigt.
- 05Beginn und Abschluss nachmeldenNach Paragraf 5 Absatz 3 sind Beginn und Abschluss der Bekämpfung mitzuteilen, in Marzahn-Hellersdorf an dieselbe Dienststelle, an die auch die erste Meldung ging.
Einen Online-Dienst oder ein Formular des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf für diese Meldung haben wir am 18.08.2026 nicht gefunden. Der Eintrag im Serviceportal nennt für den Bezirk Anschrift, Telefon und E-Mail, verlinkt aber keine Seite der Dienststelle. Wir nennen deshalb keinen Formularlink. Richtet das Bezirksamt einen ein, gilt er vor dieser Seite.Quelle 1Quelle 5
Ein Angebot desselben Fachbereichs ist ausdrücklich keine Meldung nach der Verordnung: die Kopflauskontrolle, für die die Amtsseite eigene Zeiten nennt, Montag und Freitag von 09:00 bis 10:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 15:00 Uhr. Kopfläuse werden in Paragraf 1 der Verordnung nicht aufgeführt. Wer in der Janusz-Korczak-Straße anruft, sagt deshalb besser gleich, worum es geht.Quelle 1Quelle 12
Welche Ortsteile zu Marzahn-Hellersdorf gehören, und wo die Zuständigkeit wechselt
Fünf Ortsteile, neun Stadtteile, zwei Nachbarbezirke und eine Landesgrenze.
Örtlich zuständig ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung das Bezirksamt, in dessen Bezirk das befallene Objekt liegt. Nicht der Wohnort des Eigentümers, nicht der Sitz der Hausverwaltung, nicht der Sitz der beauftragten Fachkraft. Für ein Haus in Kaulsdorf ist deshalb das Gesundheitsamt des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf zuständig, auch wenn die Verwaltung in einem anderen Bezirk sitzt. Das Bezirksamt selbst beschreibt den Bezirk als die fünf Dörfer Biesdorf, Hellersdorf, Kaulsdorf, Marzahn und Mahlsdorf.Quelle 12Quelle 3
- Marzahn
- Biesdorf
- Kaulsdorf
- Mahlsdorf
- Hellersdorf
Wer im Mietvertrag, in einer Nebenkostenabrechnung oder in einer Statistik Namen wie Marzahn-Nord, Marzahn-Mitte, Marzahn-Süd, Hellersdorf-Nord, Hellersdorf-Ost oder Hellersdorf-Süd liest, findet sie in dieser Ortsteilliste nicht. Das Bezirksamt führt daneben neun Stadtteile, mit denen es dieselbe Fläche feiner einteilt. Für die Zuständigkeit des Gesundheitsamts macht das keinen Unterschied: alle neun liegen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, und die Meldung geht in jedem Fall an die Janusz-Korczak-Straße.Quelle 4Quelle 3
Das Bezirksamt beschreibt die Lage selbst: Marzahn-Hellersdorf liegt am nordöstlichen Stadtrand und grenzt im Norden und im Osten an Brandenburg, südlich an den Bezirk Treptow-Köpenick und westlich an den Bezirk Lichtenberg. Für die Meldung heißt das dreierlei. Nach Westen läuft die Grenze zu Lichtenberg mitten durch bebautes Gebiet, und für ein Objekt jenseits davon ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Lichtenberg zuständig, nicht das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf. Nach Süden gilt dasselbe für Treptow-Köpenick, wo die Grenze südlich von Biesdorf und Kaulsdorf verläuft. Nach Norden und Osten endet nicht nur der Bezirk, sondern das Land Berlin. Jenseits der Landesgrenze gilt die Berliner Verordnung nicht mehr, und eine Meldung an ein Berliner Bezirksamt läuft dort ins Leere.Quelle 3Quelle 12
Welche Brandenburger Gemeinden an Marzahn-Hellersdorf grenzen und an welche Stelle dort zu melden ist, sagt das Bezirksamt nicht. Wir tragen es deshalb nicht aus dem Gedächtnis nach. Wer jenseits der Landesgrenze wohnt, klärt die Zuständigkeit dort und nicht bei einem Berliner Bezirksamt.Quelle 3
Der jüngste Wohnungsbestand Berlins, daneben Siedlungsgebiete
Zwei Bauformen auf einer Bezirksfläche.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 hatte Marzahn-Hellersdorf 296.687 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung. Auf 61,82 Quadratkilometer Fläche, Stand 31. Dezember 2024, sind das rechnerisch rund 4.800 Menschen je Quadratkilometer. Von den 6.182 Hektar entfallen 71,7 Prozent auf Siedlung und 3,9 Prozent auf Vegetation.Quelle 6Quelle 7
Im Alt-Bezirk Hellersdorf wurden nach dem Umweltatlas 67,4 Prozent und im Alt-Bezirk Marzahn 63,8 Prozent des Gebäudebestands nach 1981 errichtet, der jüngste Wohnungsbestand Berlins. Die Großsiedlungen entstanden in Marzahn ab 1977 und in Hellersdorf ab 1981, überwiegend in Plattenbauweise und vorwiegend auf Flächen, die vorher als Rieselfelder landwirtschaftlich genutzt wurden. Das Bezirksamt beziffert den Bestand auf rund 132.750 Wohnungen, davon etwa 100.000 im Großsiedlungsgebiet, in denen zwei Drittel der Bevölkerung leben.Quelle 8Quelle 9Quelle 3
Daneben liegen mit Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf ausgedehnte Einfamilienhausgebiete, für die der Umweltatlas nach der Wiedervereinigung Schwerpunkte der Nachverdichtung durch Grundstücksteilung feststellt. Zusammen ergibt das mit 67 Prozent den höchsten Anteil an Wohnnutzung an der bebauten Fläche, dazu 12 Prozent Gewerbe.Quelle 8Quelle 10
Bei den Freiflächen hat der Bezirk nach dem Umweltatlas mit 643 Hektar Park- und Grünfläche den höchsten Wert aller Bezirke, dazu 149 Hektar Kleingärten. Wasser gibt es wenig: die Flächenerhebung des Amts für Statistik führt 126 Hektar Gewässer, darunter weder einen Kanal noch ein Hafenbecken, dazu 79 Hektar Wald und 73 Hektar Landwirtschaft. Anders als die innerstädtischen Altbaugebiete ist Marzahn-Hellersdorf vollständig im Trennsystem kanalisiert, Schmutzwasser und Regenwasser laufen also in getrennten Kanälen.Quelle 10Quelle 7Quelle 11
Was wir aus diesen Zahlen nicht ableiten: wo im Bezirk mehr oder weniger Befall auftritt. Baujahre, Flächen und Entwässerung sind belegt, eine daraus gefolgerte Befallshäufigkeit wäre es nicht.Quelle 8Quelle 11
Was Marzahn-Hellersdorf zum Abschluss sehen will
Die erste Meldung ist der Anfang des Vorgangs, nicht sein Ende.
Beginn und Abschluss der Bekämpfung gehen in Marzahn-Hellersdorf an dieselbe Stelle wie die erste Meldung, also an den Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin in der Janusz-Korczak-Str. 32 oder an hygiene-mh@ba-mh.berlin.de. Ein eigenes Abschlussformular veröffentlicht das Bezirksamt nach unserem Stand vom 18.08.2026 nicht, und der Eintrag im Serviceportal verlangt für die Meldung ausdrücklich keine formalen Unterlagen. Er nennt als relevant den Ort der Sichtung, den Eigentümer des Grundstücks, die Kontaktdaten der meldenden Person und eine photographische Dokumentation. Wer diese vier Punkte gleich mitschickt, spart sich die Rückfrage. Innerhalb der Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr geht das auch telefonisch.Quelle 1Quelle 5
Der Rest ist in ganz Berlin gleich. Nach Paragraf 5 Absatz 3 Nummer 2 der Verordnung gehört zum Abschluss eine Bescheinigung der Fachkraft über die tatsächlich verwendeten Mittel einschließlich der B-Nummer und über das Ergebnis. Ohne sie ist der Vorgang gegenüber dem Bezirksamt nicht abgeschlossen. Was darin stehen muss, steht auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 12
Was das Landesrecht verlangt
Landesrecht kennt keine Bezirksgrenze. Für Marzahn und Hellersdorf gilt dieselbe Fassung wie überall.
Die Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ist Landesrecht und gilt in Marzahn-Hellersdorf wortgleich wie in jedem anderen Berliner Bezirk. Ein Rattenbefall ist nach Paragraf 5 Absatz 1 unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Für Pharaoameisen, synanthrope Schaben und synanthrope Fliegen gilt diese Pflicht nach Paragraf 9 nur in besonders gefährdeten Einrichtungen. Mäuse, Bettwanzen und Motten stehen nicht in der Verordnung. Welches Tier welche Pflicht auslöst, steht auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin, und für das eine Tier ohne Einschränkung auf unserer Seite zu Ratten.Quelle 12Quelle 13
Wie wir nach Marzahn-Hellersdorf kommen
Wir kommen nach Marzahn-Hellersdorf. Eine Niederlassung im Bezirk haben wir nicht, die Anfahrt geht von unserer einen Anschrift in Berlin aus. Wir fahren nach Marzahn und Hellersdorf genauso wie nach Biesdorf, Kaulsdorf oder Mahlsdorf, nehmen den Befall auf, bekämpfen ihn und stellen die Bescheinigung aus, die das Bezirksamt zum Abschluss sehen will. Ob es um eine Wohnung im Geschosswohnungsbau, ein Einfamilienhaus mit Garten oder einen Betrieb geht, klären wir vorher am Telefon.
Sagen Sie am Telefon die Adresse und was Sie gesehen haben. Ob überhaupt eine Meldung an das Bezirksamt fällig ist, klärt sich in demselben Gespräch.
Fragen und Antworten
Wo melde ich einen Rattenbefall in Marzahn-Hellersdorf?
Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin, Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin. Die Dienststelle ist unter Telefon (030) 90293-3639, Fax (030) 90293-3628 und unter hygiene-mh@ba-mh.berlin.de erreichbar, für Post gibt das Bezirksamt die Anschrift 12591 Berlin an. Das Berliner Serviceportal nennt für die Meldung Brief, E-Mail und Telefon. Grundlage ist Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung.
Welches Gesundheitsamt ist für Hellersdorf-Nord oder Marzahn-Süd zuständig?
Dasselbe wie für den ganzen Bezirk. Hellersdorf-Nord, Hellersdorf-Ost, Hellersdorf-Süd, Marzahn-Nord, Marzahn-Mitte und Marzahn-Süd sind keine eigenen Ortsteile, sondern Stadtteile, mit denen das Bezirksamt seine Fläche feiner einteilt. Die Ortsteile heißen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf. Zuständig ist in allen Fällen der Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin des Gesundheitsamts in der Janusz-Korczak-Str. 32.
Gehört Mahlsdorf zu Marzahn-Hellersdorf, und wo hört der Bezirk auf?
Mahlsdorf ist einer der fünf Ortsteile des Bezirks, die Meldung geht also an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf. Nach Osten stößt der Bezirk dort an die Landesgrenze: das Bezirksamt beschreibt seine Lage am nordöstlichen Stadtrand und die Grenze im Norden und im Osten an Brandenburg. Jenseits dieser Grenze gilt die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nicht, und ein Berliner Bezirksamt ist dafür nicht die richtige Stelle.
Mein Grundstück liegt an der Grenze zu Lichtenberg. Wo melde ich?
Es entscheidet die Lage des befallenen Objekts. Marzahn-Hellersdorf grenzt nach Angabe des Bezirksamts im Westen an Lichtenberg und im Süden an Treptow-Köpenick. Liegt das Objekt westlich der Grenze, ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Lichtenberg zuständig, liegt es südlich davon das Gesundheitsamt des Bezirksamts Treptow-Köpenick. Nur für ein Objekt innerhalb von Marzahn-Hellersdorf geht die Meldung an die Janusz-Korczak-Straße.
Gibt es in Marzahn-Hellersdorf ein Onlineformular für die Meldung?
Uns ist keines bekannt. Am 18.08.2026 war weder auf der Seite des Fachbereichs Hygiene und Umweltmedizin noch im Eintrag des Berliner Serviceportals ein Online-Dienst oder ein Formular für die Meldung eines Schädlingsbefalls in Marzahn-Hellersdorf hinterlegt. Das Serviceportal nennt als Wege Brief, E-Mail und Telefon und bezeichnet die Meldung als gebührenfrei.
Wann ist der Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin erreichbar?
Die Amtsseite nennt als Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr, dazu Termine nach Vereinbarung. Für die Kopflauskontrolle gelten eigene Zeiten, nämlich Montag und Freitag von 09:00 bis 10:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 15:00 Uhr. Das sind die Zeiten des Bezirksamts.
Sind Mäuse und Bettwanzen in Marzahn-Hellersdorf meldepflichtig?
Nein. Der Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin nennt zwar auf seiner Seite ausdrücklich die Beratung bei Schädlingsbefall im Wohnbereich und zählt dabei Mäuse, Schaben, Bettwanzen, Fliegen und Vorratsschädlinge auf. Eine Beratung ist aber keine Meldepflicht. Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung führt unter den Nagetieren ausschließlich Hausratten und Wanderratten auf, Bettwanzen und Vorratsschädlinge stehen dort nicht.
In mehreren Wohnungen unseres Hauses in der Großsiedlung sind Schaben. Wer muss melden?
Verantwortliche Person ist nach Paragraf 2 Absatz 2 der Verordnung der Eigentümer, der Nutzungsberechtigte oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt und der zum Unterhalt Verpflichtete. In einem Wohngebäude trifft das regelmäßig Eigentümer und Verwaltung zugleich mit den Bewohnern. Für Schaben gilt die Pflicht aus Paragraf 5 Absatz 1 allerdings nur in besonders gefährdeten Einrichtungen nach Paragraf 2 Absatz 1, eine normale Wohnung gehört nicht dazu. Wer wann meldet und wer die Kosten trägt, steht auf unserer Seite für Vermieter und Mieter.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Gesundheitsamt, Fachbereich Hygiene und UmweltmedizinDienststelle, Anschrift Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin, Postanschrift 12591 Berlin, Telefon (030) 90293-3639, Fax (030) 90293-3628, hygiene-mh@ba-mh.berlin.de, Sprechzeiten Mo bis Do 08:00 bis 15:00 Uhr und Fr 08:00 bis 13:00 Uhr, Kopflauskontrolle Mo und Fr 09:00 bis 10:00 Uhr sowie Di und Do 14:00 bis 15:00 Uhr, Tätigkeit bei Rattenbefall und bei Schädlingsbefall im Wohnbereich
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Gesundheitsamt, Übersicht der FachdiensteHygiene und Umweltmedizin als einer der Fachdienste des Gesundheitsamts, gemeinsame Anschrift Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Über den Bezirk, KurzporträtLage am nordöstlichen Stadtrand, Grenze im Norden und im Osten an Brandenburg, südlich an Treptow-Köpenick, westlich an Lichtenberg, die fünf Dörfer Biesdorf, Hellersdorf, Kaulsdorf, Marzahn und Mahlsdorf, rund 132.750 Wohnungen und ein Großsiedlungsgebiet mit etwa 100.000 Wohnungen, in denen zwei Drittel der Bevölkerung leben
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Über den Bezirk, Zahlen und FaktenBasisdaten mit den neun Stadtteilen Marzahn-Nord, Marzahn-Mitte, Marzahn-Süd, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf, Hellersdorf-Nord, Hellersdorf-Ost und Hellersdorf-Süd
- Serviceportal Berlin, Dienstleistung Schädlingsbefall meldenMeldung per Brief, E-Mail oder telefonisch, gebührenfrei, keine erforderlichen Unterlagen, relevante Angaben, zuständige Stelle Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Gesundheitsamt, Janusz-Korczak-Str. 32, Telefon (030) 90293-3639, hygiene-mh@ba-mh.berlin.de
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 5 hj 2/25Stichtag 31.12.2025, Tabelle 11, Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung nach Bezirken
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung 2024Stichtag 31.12.2024, Tabellen 1, 2, 7 und 9, Bezirksfläche und Nutzungsarten
- Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung, Abschnitte Baualtersklassen 1981 bis 2000 und bezirksbezogene Verteilung, Anteile in den Alt-Bezirken Hellersdorf und Marzahn, Nachverdichtung durch Grundstücksteilung in den Siedlungsgebieten
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.07 und 06.08 Stadtstruktur, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung, Flächentyp 9 Großsiedlung und Punkthochhäuser, Entstehung ab 1977 in Marzahn und ab 1981 in Hellersdorf
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.01 und 06.02 Flächennutzung, Ausgabe 2020Stand 31.12.2020, Tabelle 3, Anteile von Wohnnutzung und Gewerbe an der bebauten Fläche, Park- und Grünfläche, Kleingärten, Wald, Landwirtschaft und Gewässer nach Bezirken
- Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Trennsystem in den Außenbezirken gegenüber dem Mischsystem der Innenstadt
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 2, 5 und 9
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 17Absatz 5, Ermächtigung der Länder zur Verordnung über Gesundheitsschädlinge
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