Schädlingsbekämpfung für Gewerbe und Gastronomie in Berlin
Wer Lebensmittel in Verkehr bringt, muss Schädlinge fernhalten und das nachweisen können. Diese Seite erklärt, was das rechtlich bedeutet, was bei einer Kontrolle verlangt wird und woran ein Monitoring erkennbar ist, das der Prüfung standhält.
Das Wichtigste zuerst
- Die Pflicht steht in EU-Recht: Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt, dass Lebensmittelbetriebe Schädlinge bekämpfen und den Zugang verhindern.
- Sie gilt für jeden Lebensmittelunternehmer, also auch für Bäckerei, Kiosk, Kita-Küche, Lager und Foodtruck, nicht nur für das Restaurant.
- HACCP ist kein Zertifikat, das man kauft, sondern ein eigenes Verfahren, das der Betrieb einrichtet und belegt.
- Bei einer Kontrolle zählt nicht, ob Schädlinge da sind, sondern ob der Betrieb zeigen kann, dass er sie im Blick hat.
- Fehlende Nachweise sind ein Mangel für sich, auch wenn die Küche sauber ist.
Woher die Pflicht kommt
Sie ist europäisch, nicht berlinerisch, und sie trifft mehr Betriebe als die meisten denken.
Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Ihr Anhang II, Kapitel I Nummer 2 Buchstabe c verlangt, dass Betriebsstätten so konzipiert sind, dass gute Lebensmittelhygienepraxis eingehalten und insbesondere eine Kontamination vermieden wird. Kapitel IX Nummer 4 verlangt ausdrücklich angemessene Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen.Quelle 1
Wer davon betroffen ist, steht in Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002: Lebensmittelunternehmen ist jedes Unternehmen, das eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführt, gleichgültig ob auf Gewinnerzielung ausgerichtet oder nicht. Der Zusatz ist wichtig: eine Kita-Küche, ein Vereinsheim und die Kantine eines Betriebs fallen genauso darunter wie ein Restaurant.Quelle 2
Das gilt unabhängig von der Größe. Ein Kiosk mit belegten Brötchen ist Lebensmittelunternehmer, ein Foodtruck ebenfalls. Die Anforderungen sind abgestuft, die Pflicht selbst ist es nicht.Quelle 1
In Deutschland ergänzt die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) diese Vorgaben. Ihr § 3 verlangt, dass Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Eine nachteilige Beeinflussung ist nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 LMHV unter anderem der Befall durch Schädlinge.Quelle 3
Was HACCP wirklich verlangt
Der häufigste Irrtum: HACCP sei ein Zertifikat. Es ist ein Verfahren, das der Betrieb selbst einrichtet.
Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet Lebensmittelunternehmer, ein oder mehrere ständige Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points, also Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte.Quelle 1
- Basishygiene
- Die Grundvoraussetzungen, auf denen HACCP aufsetzt: Reinigung, Schulung, Wareneingang, bauliche Dichtheit und eben die Schädlingsbekämpfung. Ohne sie trägt kein HACCP-Konzept.
- Gefahrenanalyse
- Die Feststellung, wo im eigenen Betrieb eine Gefahr für das Lebensmittel entstehen kann. Für Schädlinge heißt das: wo kommen sie herein, wo finden sie Nahrung, wo Verstecke.
- Verifizierung
- Der Nachweis, dass das Verfahren wirkt. Bei Schädlingen sind das die Monitoringbefunde über die Zeit, nicht eine einmalige Behandlung.
Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b verlangt ausdrücklich, dass Dokumente und Aufzeichnungen dem Betriebsumfang angemessen erstellt und aufbewahrt werden, um nachweisen zu können, dass die Maßnahmen tatsächlich angewandt werden. Genau diese Aufzeichnungen sieht die Überwachung sich an.Quelle 1
Wenn eine Kontrolle ansteht oder gerade einen Mangel festgestellt hat, sagen Sie am Telefon, was im Bericht steht. Danach lässt sich sagen, was zu tun ist.
Woran ein brauchbares Monitoring erkennbar ist
Ein Monitoring ist kein Köder in der Ecke, sondern ein System mit Plan, Nummern und Verlauf.
- Ein Lageplan Jede Station ist nummeriert und auf einem Plan des Betriebs eingezeichnet. Ohne Plan lässt sich nicht prüfen, ob eine Station fehlt.
- Feste Kontrollpunkte Stationen stehen dort, wo Schädlinge sich bewegen: an Wänden, an Zugängen, in der Nähe von Warenannahme und Abfall, nicht dort, wo Platz ist.
- Regelmäßige Kontrolle mit Datum Jede Kontrolle wird festgehalten, auch die ohne Befund. Eine Lücke im Verlauf ist bei der Prüfung erklärungsbedürftig.
- Befundverlauf statt Momentaufnahme Erst die Reihe über Monate zeigt, ob ein Problem wächst oder abklingt.
- Abgeleitete Maßnahmen Zu jedem Befund gehört, was daraufhin getan wurde. Ein Befund ohne Reaktion ist schlechter als kein Befund.
- Sicherheitsdatenblätter Zu jedem eingesetzten Mittel gehören die Unterlagen in den Ordner.
Für die eingesetzten Mittel gilt dieselbe Rechtslage wie überall: nach der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 dürfen nur zugelassene Biozidprodukte verwendet werden, und die berufsmäßige Anwendung setzt Sachkunde voraus. In Lebensmittelbetrieben kommt hinzu, dass die Wahl des Mittels und des Orts die Ware nicht gefährden darf.Quelle 6
Ein Monitoring ersetzt keine bauliche Dichtheit. Wenn eine Tür nicht schließt oder ein Rohrdurchbruch offen steht, meldet die Station nur, dass immer wieder etwas hereinkommt.
Was bei einer Kontrolle passiert
Zuständig sind in Berlin die bezirklichen Ämter für Verbraucherschutz, nicht eine zentrale Landesbehörde.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung stützt sich auf die Verordnung (EU) 2017/625. Kontrollen erfolgen risikoorientiert, regelmäßig und grundsätzlich ohne Vorankündigung. In Berlin führen sie die Bezirksämter durch, jeweils das Amt für Bürgerdienste oder das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks, in dem der Betrieb liegt.Quelle 4Quelle 7
- 01BetriebsbegehungAngesehen werden Lager, Küche, Warenannahme, Abfallbereich und Sozialräume. Schädlingsspuren werden dort gesucht, wo sie typischerweise auftreten.
- 02Einsicht in die UnterlagenDas HACCP-Konzept, die Reinigungspläne, die Schulungsnachweise und der Monitoringordner werden verlangt.
- 03FeststellungMängel werden im Kontrollbericht festgehalten, mit Frist zur Behebung.
- 04NachkontrolleBei erheblichen Mängeln wird nachkontrolliert. Was beim ersten Mal fehlte, muss dann vorliegen.
Verstöße gegen die Hygieneanforderungen können nach § 60 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei Gefahr für die Gesundheit reichen die Befugnisse der Behörde bis zur Betriebsschließung nach Artikel 138 der Verordnung (EU) 2017/625.Quelle 5Quelle 4
Was Sie ohne uns tun können
Das meiste an dieser Pflicht ist Organisation und kostet nichts.
- Legen Sie einen Ordner an, in dem der Monitoringplan, die Befunde und die Sicherheitsdatenblätter zusammen liegen. Getrennte Ablagen sind bei einer Kontrolle das häufigste Problem.
- Halten Sie fest, wer im Betrieb zuständig ist. Bei einer Kontrolle muss jemand Auskunft geben können.
- Gehen Sie die Gebäudehülle ab: Türspalte, Lüftungsöffnungen ohne Gitter, Rohrdurchbrüche, defekte Fliegengitter. Das sind die Zugänge.
- Prüfen Sie den Abfallbereich. Offene Behälter und Karton auf dem Boden sind Einladung und Versteck zugleich.
- Schulen Sie die Mitarbeiter darauf, Spuren zu melden, statt sie wegzuwischen. Eine gemeldete Spur ist ein Befund, eine weggewischte ist ein blinder Fleck.
Fragen und Antworten
Brauche ich als kleiner Betrieb wirklich ein HACCP-Konzept?
Ja. Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 macht keine Ausnahme nach Betriebsgröße. Der Umfang darf dem Betrieb angemessen sein, das Verfahren selbst muss vorhanden sein. Für kleine Betriebe gibt es vereinfachte Leitlinien, aber keine Befreiung.
Ist HACCP ein Zertifikat, das ich kaufen kann?
Nein. HACCP ist ein Verfahren, das der Betrieb selbst einrichtet und aufrechterhält. Es gibt Zertifizierungen nach privaten Standards, die darauf aufbauen, aber die gesetzliche Pflicht erfüllt man durch das eigene Konzept und dessen Dokumentation, nicht durch ein Papier an der Wand.
Wie oft muss ein Schädlingsmonitoring kontrolliert werden?
Das Recht nennt kein festes Intervall. Es verlangt angemessene Verfahren. Angemessen richtet sich nach Risiko und Betriebsart: eine Großküche mit täglicher Warenanlieferung braucht engere Abstände als ein Büro mit Teeküche. Entscheidend ist, dass das gewählte Intervall begründet und eingehalten ist.
Was passiert, wenn bei einer Kontrolle Schädlinge gefunden werden?
Das wird im Kontrollbericht als Mangel festgehalten, meist mit einer Frist zur Behebung. Wie schwer es gewichtet wird, hängt davon ab, ob Ware betroffen war und ob der Betrieb den Befall selbst schon erkannt und Maßnahmen eingeleitet hatte. Ein dokumentierter, in Behandlung befindlicher Befall wird anders bewertet als ein unbemerkter.
Wer ist in Berlin für die Lebensmittelüberwachung zuständig?
Die Bezirksämter, jeweils für die Betriebe in ihrem Bezirk. Zuständig ist das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt beziehungsweise das Amt für Bürgerdienste des Bezirks. Eine zentrale Landesstelle für die Betriebskontrolle gibt es nicht.
Muss ich einen Schädlingsbekämpfer beauftragen oder darf ich selbst Köder auslegen?
Die berufsmäßige Anwendung von Biozidprodukten setzt Sachkunde voraus. Unabhängig davon ist die eigene Auslegung in einem Lebensmittelbetrieb selten sinnvoll, weil die Dokumentation, die Wahl des Mittels und die Platzierung Teil des Nachweises sind, den die Überwachung sehen will.
Zählt eine Kita-Küche oder ein Vereinsheim als Lebensmittelunternehmen?
In der Regel ja. Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 stellt ausdrücklich klar, dass es nicht darauf ankommt, ob die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Entscheidend ist eine gewisse Dauerhaftigkeit und Organisation, nicht der Gewinn.
Wie lange muss ich die Monitoringunterlagen aufbewahren?
Die Verordnung nennt keine einheitliche Frist, sondern verlangt eine dem Betrieb angemessene Aufbewahrung. In der Praxis wird der Verlauf über mehrere Jahre erwartet, weil erst die Reihe zeigt, ob ein Problem wiederkehrt. Fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Bezirksamt nach, was dort erwartet wird.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über LebensmittelhygieneArtikel 5, Anhang II Kapitel I und IX
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Allgemeines LebensmittelrechtArtikel 3 Nummer 2
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 3
- Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche KontrollenArtikel 9 und Artikel 138
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)Paragraf 60
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über BiozidprodukteArtikel 17
- Berlin.de, Lebensmittelaufsicht in den Bezirken
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