Schädlingsbefall in Tempelhof-Schöneberg melden: Hygiene und Umweltmedizin in der Rathausstraße 27
Die Berliner Meldepflicht kennt keine zentrale Stelle. Sie führt zum Gesundheitsamt des Bezirksamts, in dessen Gebiet das befallene Objekt steht. In Tempelhof-Schöneberg heißt diese Stelle Hygiene und Umweltmedizin, sie sitzt in der Rathausstraße 27 und führt Sprechzeiten, die das Bezirksamt ausdrücklich veröffentlicht. Diese Seite nennt den Weg, die sechs Ortsteile und die Straßen, an denen die Zuständigkeit an fünf Nachbarbezirke übergeht.
Das Wichtigste zuerst
- Zuständig ist Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsamt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, Rathausstraße 27, 12105 Berlin. Die Postanschrift lautet abweichend Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin.
- Telefon (030) 90277-7353, Fax (030) 90277-7504, E-Mail hygiene@ba-ts.berlin.de. Sprechzeiten Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr, telefonisch und persönlich.
- Die Dienststelle nennt die Beratung bei Schädlingsbefall und die Meldung von Schädlingsbefall samt Überwachung der notwendigen Maßnahmen selbst als Aufgabe.
- Der Bezirk hat sechs Ortsteile: Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade.
- Entscheidend ist der Standort des befallenen Objekts, nicht wo Eigentum oder Verwaltung sitzen.
An welche Stelle im Bezirksamt die Meldung geht
Nicht an das Gesundheitsamt allgemein, sondern an eine Dienststelle darin, die den Schädlingsbefall selbst als Aufgabe führt.
Das Gesundheitsamt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg führt die Dienststelle Hygiene und Umweltmedizin, und dort wird eine Schädlingsmeldung bearbeitet. Das ist keine Auslegung von uns: die Dienststelle nennt auf ihrer eigenen Seite die Beratung bei Schädlingsbefall, die Meldung von Schädlingsbefall und die Überwachung der notwendigen Maßnahmen als Aufgabe, neben der Aufklärung über Infektionskrankheiten, der hygienischen Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Kosmetik- und Tätowierstudios, Saunen, Bädern und Wasserversorgungsanlagen sowie der umweltmedizinischen Beratung. Besetzt ist sie nach eigener Angabe mit Ärztinnen und Ärzten, Hygieneinspektoren, Gesundheitsaufsehern und Verwaltungsfachleuten.Quelle 1
Die Hausanschrift lautet Rathausstraße 27, 12105 Berlin. Die Postanschrift weicht davon ab und lautet Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin. Beide Angaben stehen so in der Berliner Dienstleistungsbeschreibung, die für jedes der zwölf Bezirksämter einen eigenen Standort führt. Wer einen Brief schreibt, kann also mit zwei verschiedenen Anschriften desselben Amtes konfrontiert sein, und beide sind richtig. Telefonisch ist die Dienststelle unter (030) 90277-7353 erreichbar, das Fax lautet (030) 90277-7504, die Adresse hygiene@ba-ts.berlin.de.Quelle 14Quelle 1
Eine Angabe macht dieses Bezirksamt, die längst nicht jedes macht: es veröffentlicht Sprechzeiten für die Dienststelle, Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr, und zwar telefonisch und persönlich. Wer außerhalb dieser Zeiten meldet, meldet deshalb nicht falsch, die Meldung per E-Mail oder Brief ist an keine Uhrzeit gebunden. Wer aber eine Rückfrage klären will, etwa ob eine Adresse an der Bezirksgrenze überhaupt hierher gehört, trifft in diesem Fenster jemanden an.Quelle 1
- 01Weg wählenDie Berliner Dienstleistungsbeschreibung Schädlingsbefall melden nennt drei Wege: per Brief, per E-Mail oder telefonisch. Voraussetzungen führt sie keine auf.
- 02Angaben zusammenstellenAls relevant nennt sie den Ort der Sichtung, den Eigentümer des Grundstücks, die Kontaktdaten der meldenden Person und eine photographische Dokumentation.
- 03An Hygiene und Umweltmedizin richtenAlso an hygiene@ba-ts.berlin.de, an (030) 90277-7353 oder schriftlich an Rathausstraße 27, 12105 Berlin, wahlweise an die Postanschrift Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin.
- 04Fachkraft parallel beauftragenParagraf 5 Absatz 1 Nummer 2 SchädlBekV verlangt die Beauftragung unverzüglich und nicht erst nach einer Antwort des Amtes. Melden und Beauftragen laufen nebeneinander.
- 05Kosten auseinanderhaltenDie Meldung ist gebührenfrei. Auf privatem Grund trägt der Eigentümer die Kosten der Bekämpfung, auf öffentlichem Grund führt das Bezirksamt sie durch.
Was das Bezirksamt nicht veröffentlicht, steht hier auch nicht. Ein eigenes Formular für die Schädlingsmeldung führt die Seite von Hygiene und Umweltmedizin nicht, und einen eigenen Online-Dienst dafür ebenso wenig. Sie verweist stattdessen auf die landesweite Dienstleistungsbeschreibung. Wer nach einem bezirklichen Meldeformular sucht, sucht deshalb vergeblich, und das ist kein Versäumnis der Suche.Quelle 1Quelle 14
Sechs Ortsteile, fünf Nachbarbezirke und eine Landesgrenze
Entscheidend ist, wo das Objekt steht. An mehreren Stellen entscheidet das eine einzelne Straße.
Der Bezirk besteht aus sechs Ortsteilen. Friedenau und Schöneberg bildeten nach der Eingemeindung 1920 den elften Berliner Verwaltungsbezirk, Lichtenrade, Mariendorf, Marienfelde und Tempelhof den dreizehnten. Zum 1. Januar 2001 wurden beide zum siebten Verwaltungsbezirk zusammengelegt. Für die Meldung ist das ohne Bedeutung: für alle sechs Ortsteile ist dieselbe Dienststelle zuständig.Quelle 2Quelle 3
- Schöneberg
- Friedenau
- Tempelhof
- Mariendorf
- Marienfelde
- Lichtenrade
Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 SchädlBekV nennt als Adressaten das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts. Örtlich zuständig ist der Bezirk, in dem das befallene Grundstück oder Gebäude liegt. Für ein Objekt in Marienfelde geht die Meldung also nach Tempelhof-Schöneberg, auch wenn die Hausverwaltung in Charlottenburg sitzt und der Eigentümer in Potsdam wohnt. Das ist die häufigste Fehlmeldung, und sie kostet Zeit, die die Verordnung nicht einräumt.Quelle 20Quelle 14
An der Bezirksgrenze wechselt die zuständige Stelle, und das Bezirksamt beschreibt in seinen Bezirksregionenprofilen selbst, wo. Im Norden grenzt Schöneberg entlang der Kurfürstenstraße an Mitte, und zwar in beiden nördlichen Bezirksregionen. Östlich davon beginnt Friedrichshain-Kreuzberg, weiter südlich verläuft die Grenze dorthin entlang der Dudenstraße. Westlich beginnt Charlottenburg-Wilmersdorf entlang der Bambergerstraße, Etalerstraße und Nürnbergerstraße, und auch Friedenau grenzt im Westen und Norden an diesen Bezirk. Für ein Objekt jenseits einer dieser Linien ist das Gesundheitsamt des dortigen Bezirksamts zuständig.Quelle 5Quelle 6Quelle 7Quelle 8
Im Osten liegt Neukölln. Die Grenze verläuft am Columbiadamm und danach mitten über das Tempelhofer Feld, weiter südlich bildet sie die östliche Kante von Mariendorf. Im Westen und Südwesten liegt Steglitz-Zehlendorf: in Friedenau an der Bornstraße, in Mariendorf entlang der Trasse der Dresdener Bahn, in Marienfelde an der Friedrichrodaer Straße. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beschreibt dieselbe Grenze von der anderen Seite und führt Tempelhof-Schöneberg als seinen östlichen Nachbarn.Quelle 7Quelle 9Quelle 8Quelle 10Quelle 13
Im Süden endet nicht die bezirkliche, sondern die Berliner Zuständigkeit. Lichtenrade grenzt im Osten, Süden und Westen an die brandenburgischen Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming, Marienfelde im Süden an Teltow-Fläming. Jenseits dieser Linie gilt die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung überhaupt nicht, und kein Berliner Gesundheitsamt ist zuständig. Wo genau die Grenze durch einen Block läuft, sagt uns keine der Quellen, die wir gelesen haben. Wer an einer solchen Kante wohnt, klärt das vor der Meldung telefonisch.Quelle 4Quelle 12Quelle 11Quelle 20
Was in Tempelhof-Schöneberg nachweislich anders ist
Wenig Wasser, wenig Wald, viel Gewerbe. Alles aus amtlichen Erhebungen.
Der Bezirk umfasst 53,05 Quadratkilometer, Stand 31. Dezember 2024. Davon entfallen 78,1 Prozent auf Siedlung und 19,1 Prozent auf Verkehr, dagegen nur 2,0 Prozent auf Vegetation und 0,9 Prozent auf Gewässer. In absoluten Zahlen sind das 45 Hektar Gewässer, davon 25 Hektar Kanal, dazu 50 Hektar Wald und 47 Hektar Landwirtschaft. Der Umweltatlas stellt dem 711 Hektar Gewerbe- und Industriefläche gegenüber, 245 Hektar Kleingärten, 117 Hektar Friedhof und 507 Hektar Park- und Grünfläche. Diese vier Kategorien führt die Flächenerhebung auf Bezirksebene nicht, die beiden Erhebungen stehen also nebeneinander und nicht ineinander. Mit Hauptwohnung gemeldet waren am 31. Dezember 2025 genau 358.835 Einwohnerinnen und Einwohner, rechnerisch rund 6.760 je Quadratkilometer.Quelle 16Quelle 18Quelle 15
Der Baubestand hat ein Nord-Süd-Gefälle. Der Umweltatlas weist für den Altbezirk Schöneberg deutlich über die Hälfte der Wohngebäude als bis 1920 errichtet aus, für den Altbezirk Tempelhof gut ein Viertel. Die Bezirksregionenprofile beschreiben den Norden entsprechend als dicht bebauten Innenstadtbereich mit gründerzeitlicher Blockbebauung, den Süden dagegen als niedrige Bebauung mit Hausgärten. Auch die Entwässerung teilt sich: Schöneberg ist an die Mischwasserkanalisation angeschlossen, die Außenbereiche sind im Trennsystem erschlossen, und Teile von Tempelhof nördlich der Stadtautobahn entwässern in den Neuköllner Schifffahrtskanal und den Landwehrkanal.Quelle 17Quelle 5Quelle 10Quelle 19
Ein einzelnes Gewerbegebiet zeigt die Größenordnung. Rund um die Motzener Straße in Marienfelde liegen nach dem Bezirksregionenprofil 112,5 Hektar Gewerbefläche mit etwa 200 Betrieben. Was daraus für Eigenkontrollen und Monitoring folgt, steht auf der Seite Gewerbe und Gastronomie.Quelle 11
Was diese Zahlen für die Praxis bedeuten, ist unsere Einordnung und keine belegte Ursachenkette. Zahlen darüber, welche Tiere je Bezirk gemeldet werden, veröffentlicht keine Stelle, die wir gelesen haben.
Beginn, Abschluss und die Bescheinigung
Mit der ersten Meldung ist der Vorgang gegenüber dem Bezirksamt nicht erledigt.
Beginn und Abschluss der Bekämpfung gehen an dieselbe Stelle wie die Meldung, also an Hygiene und Umweltmedizin in der Rathausstraße 27. In welcher Form dieses Bezirksamt die beiden Folgemitteilungen entgegennimmt, veröffentlicht es nicht: die Berliner Dienstleistungsbeschreibung nennt Brief, E-Mail und Telefon ausdrücklich für die Meldung und trifft für Beginn und Abschluss keine eigene Aussage. Wir schreiben deshalb keine Form vor, die uns niemand bestätigt hat. Praktisch spricht hygiene@ba-ts.berlin.de dafür, weil dieselbe Adresse schon die Meldung getragen hat und ein Datum hinterlässt. Wer lieber anruft, trifft die Dienststelle in ihrem veröffentlichten Fenster von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr an.Quelle 1Quelle 14
Der gemeinsame Teil ist in ganz Berlin gleich. Paragraf 5 Absatz 3 SchädlBekV verlangt die Mitteilung über Beginn und Abschluss, und zum Abschluss gehört eine Bescheinigung der Fachkraft über die tatsächlich verwendeten Mittel einschließlich der B-Nummer sowie über das Ergebnis. Ohne diese Bescheinigung gilt der Vorgang nicht als abgeschlossen. Ausführlich steht das auf der Seite Meldepflicht in Berlin.Quelle 20
Was das Landesrecht verlangt
Kurz, weil die Verordnung Landesrecht ist und keine Tempelhofer Sonderfassung kennt.
Die Berliner Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen gilt in Tempelhof-Schöneberg genauso wie in jedem anderen Bezirk. Paragraf 5 Absatz 1 verlangt, einen Rattenbefall unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden und unverzüglich eine Fachkraft zu beauftragen. Für Pharaoameisen, synanthrope Schaben und synanthrope Fliegen greift dieselbe Pflicht nach Paragraf 9 nur in besonders gefährdeten Einrichtungen. Mäuse, Bettwanzen, Motten und Fischchen stehen nicht in der Verordnung. Eine Landesnorm zwölfmal verschieden zu formulieren wäre eine Umschreibung ohne Aussage, deshalb steht sie hier knapp. Ausführlich steht sie unter Meldepflicht in Berlin, für die Ratte selbst auf der Seite Ratten.Quelle 20
Wie wir nach Tempelhof-Schöneberg kommen
Wir kommen nach Tempelhof-Schöneberg. Eine Niederlassung im Bezirk haben wir nicht, kein Büro, kein Standort, kein eigenes Team vor Ort. Die Anfahrt geht von unserer einen Anschrift in Berlin aus, nach Friedenau genauso wie nach Lichtenrade. Wir bekämpfen Ratten in ganz Berlin, also auch hier, und wir stellen die Bescheinigung aus, die das Bezirksamt zum Abschluss sehen will. Zu Erreichbarkeit, Anfahrt und Preis steht auf dieser Seite nichts, weil uns dazu nichts belegt vorliegt. Woran der Aufwand hängt, steht auf der Kostenseite.
Sagen Sie, was Sie gesehen haben und in welchem Ortsteil. Danach steht fest, ob eine Meldepflicht besteht.
Fragen und Antworten
Wo melde ich Ratten in Tempelhof-Schöneberg?
Bei Hygiene und Umweltmedizin im Gesundheitsamt des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, Rathausstraße 27, 12105 Berlin. Telefon (030) 90277-7353, Fax (030) 90277-7504, E-Mail hygiene@ba-ts.berlin.de. Die Dienststelle nennt die Meldung von Schädlingsbefall und die Überwachung der notwendigen Maßnahmen selbst als eine ihrer Aufgaben.
Welches Gesundheitsamt ist für meine Adresse in Tempelhof-Schöneberg zuständig?
Rathausstraße 27 oder Rathaus Schöneberg, wohin schicke ich den Brief?
Beides ist richtig. Die Berliner Dienstleistungsbeschreibung führt für Tempelhof-Schöneberg die Hausanschrift Rathausstraße 27, 12105 Berlin und daneben die Postanschrift Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin. Wer eine Postleitzahl ohne Straße vor sich hat, hat also keinen Fehler gefunden, sondern die Postanschrift desselben Amtes.
Wann ist Hygiene und Umweltmedizin in Tempelhof-Schöneberg erreichbar?
Das Bezirksamt veröffentlicht Sprechzeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr, telefonisch und persönlich. Eine Meldung per E-Mail oder Brief ist an diese Zeiten nicht gebunden. Für eine Rückfrage, etwa zu einer Adresse an der Bezirksgrenze, ist dieses Fenster der verlässliche Weg.
Mein Haus steht am Columbiadamm, ist das Tempelhof-Schöneberg oder Neukölln?
Am Columbiadamm verläuft die Bezirksgrenze. Das Bezirksregionenprofil Tempelhof Nord beschreibt sie dort und setzt sie danach quer über das Tempelhofer Feld fort. Steht das befallene Gebäude auf der Neuköllner Seite, ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Neukölln zuständig, steht es auf der Tempelhofer Seite, die Dienststelle in der Rathausstraße 27.
Mein Grundstück in Lichtenrade grenzt an Brandenburg, gilt die Berliner Verordnung dort noch?
Nur diesseits der Landesgrenze. Lichtenrade grenzt im Osten, Süden und Westen an die Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming, Marienfelde im Süden an Teltow-Fläming. Jenseits dieser Linie gilt die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung nicht, und kein Berliner Gesundheitsamt ist zuständig. Dann greift das Recht des Landes Brandenburg.
Gibt es in Tempelhof-Schöneberg ein Online-Formular für die Schädlingsmeldung?
Muss ich Mäuse oder Bettwanzen in Tempelhof-Schöneberg melden?
Nein. Hausmäuse stehen nicht in Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, die unter den Nagetieren nur Hausratten und Wanderratten nennt, und Bettwanzen stehen dort ebenfalls nicht. Eine Melde- oder Beauftragungspflicht aus dieser Verordnung besteht deshalb nicht. Die Anzeige an den Vermieter nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB bleibt davon unberührt.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Gesundheitsamt, Hygiene und UmweltmedizinAnschrift Rathausstraße 27, 12105 Berlin, Telefon (030) 90277-7353, Fax (030) 90277-7504, E-Mail hygiene@ba-ts.berlin.de, Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr telefonisch und persönlich, Aufgaben einschließlich Beratung bei Schädlingsbefall, Meldung von Schädlingsbefall und Überwachung notwendiger Maßnahmen, Verweis auf die Dienstleistung 328343 statt eines eigenen Formulars
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Über den Bezirk, Ortsteile in Tempelhof-SchönebergDie sechs Ortsteile Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade; Eingemeindung zum 01.10.1920, elfter Verwaltungsbezirk Schöneberg aus Friedenau und Schöneberg, dreizehnter Verwaltungsbezirk Tempelhof aus Lichtenrade, Mariendorf, Marienfelde und Tempelhof; Zusammenlegung zum 01.01.2001 als siebter Verwaltungsbezirk
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil TempelhofTempelhof war bis zur Bezirksreform 2001 ein eigenständiger Bezirk mit den Ortsteilen Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil LichtenradeGanz im Süden von Tempelhof-Schöneberg grenzt dieser Ortsteil an die Brandenburger Landkreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Schöneberg NordwestAbschnitt Lage: Grenze entlang der Kurfürstenstraße an den Bezirk Mitte, westlich bis zur Grenze des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf entlang Bambergerstraße, Etalerstraße und Nürnbergerstraße; Abschnitt Bebauung: dicht bebauter Innenstadtbereich, überwiegend Blockbebauung der Gründerzeit
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Schöneberg NordostAbschnitt Lage: Grenze entlang der Kurfürstenstraße an den Bezirk Mitte, östlich bis zur Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Tempelhof NordAbschnitt Lage: im Norden entlang der Dudenstraße an den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, entlang des Columbiadamms an den Bezirk Neukölln, östliche Grenze zum Bezirk Neukölln über das Tempelhofer Feld
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Friedenau WestAbschnitt Lage: südlich an der Bornstraße an den Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Westen und Norden an den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Mariendorf SüdAbschnitt Lage: westlich entlang der Trasse der Dresdener Bahn an den Bezirk Steglitz-Zehlendorf, östliche Grenze der Bezirksregion ist die Bezirksgrenze zum Bezirk Neukölln
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Marienfelde NordAbschnitt Lage: die westliche Grenze bildet die Friedrichrodaer Straße, an der der Bezirk Steglitz-Zehlendorf beginnt; Abschnitt Bebauung: großteils niedrige Bebauung mit Hausgärten, ergänzt durch Zeilenbebauung seit den 1950er Jahren
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Marienfelde SüdAbschnitt Lage: südwestlich an das Land Brandenburg, Landkreis Teltow-Fläming; Abschnitt Merkmale: Gewerbeflächen von 112,5 Hektar rund um die Motzener Straße mit etwa 200 Gewerbe- und Industriebetrieben und rund 5.000 Arbeitsplätzen
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Bezirksregionenprofil Lichtenrade SüdAbschnitt Lage: grenzt im Osten, Süden und Westen an das Land Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Über den Bezirk, Zahlen und Fakten, Statistische DatenSteglitz-Zehlendorf liegt angrenzend an die Bezirke Spandau nordwestlich, Charlottenburg-Wilmersdorf nördlich und Tempelhof-Schöneberg östlich
- Berliner Dienstleistungsdatenbank, Schädlingsbefall meldenAblauf Meldung per Brief, E-Mail oder telefonisch; Angaben Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, photographische Dokumentation; Gebühren gebührenfrei; Kosten auf privatem Grund beim Eigentümer, auf öffentlichem Grund beim Bezirksamt; Standort Tempelhof-Schöneberg mit Rathausstr. 27, 12105 Berlin und Postanschrift Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 5 hj 2/25, Einwohnerregisterstatistik BerlinStichtag 31.12.2025, Tabelle 11, Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2024Stichtag 31.12.2024, Tabellen 1, 2, 7 und 9
- Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung und Abbildung 6, Anteil der Wohngebäude bis 1920 nach Altbezirken
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.01 und 06.02 Reale Nutzung der bebauten Flächen, Ausgabe 2020Stand 31.12.2020, Tabelle 3, Flächen nach Nutzungsart und Bezirk
- Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Mischwasserkanalisation im Altbezirk Schöneberg, Trennsystem in den Außenbereichen, Entwässerung von Teilen Tempelhofs nördlich der Stadtautobahn in Neuköllner Schifffahrtskanal und Landwehrkanal
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5 und 9
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAbsatz 1, Anzeigepflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter
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