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Kammerjäger Wilmersdorf

Wir kommen nach Wilmersdorf, sehen uns den Befall an und nennen den Preis, bevor wir anfangen. Bei Ratten ist die Meldung an das Gesundheitsamt Pflicht. Wie das hier läuft, steht weiter unten auf dieser Seite.

Sachkunde
TRGS 523
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Kammerjäger in Wilmersdorf: was der Altbau bedeutet und was gemeldet werden muss

Wilmersdorf ist ein Ortsteil, kein Bezirk, und hat deshalb kein eigenes Gesundheitsamt. Diese Seite sagt, wohin eine Meldung stattdessen geht, was die Wilmersdorfer Bauform aus Blockrand und Mischkanal mit Ratten zu tun hat und warum derselbe Kellerfund einmal eine Pflicht auslöst und einmal keine.

Das Wichtigste zuerst

  • Wilmersdorf ist einer der sieben Ortsteile des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf. Ein eigenes Gesundheitsamt für den Ortsteil gibt es nicht.
  • Meldungen nimmt das Gesundheitsamt des Bezirksamts entgegen: Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de, Telefon (030) 9029-16047.
  • Ratten sind meldepflichtig. Mäuse, Bettwanzen und Motten stehen nicht in der Verordnung, ein Wespennest ist ein Fall für den Artenschutz.
  • Teile von Wilmersdorf sind an die Mischwasserkanalisation angeschlossen. Das erklärt den Weg der Wanderratte vom Kanal in den Altbaukeller, es belegt keine Häufigkeit.
  • Es zählt die Adresse des befallenen Hauses, nicht der Sitz von Eigentümer oder Hausverwaltung.
01Einordnung

Wilmersdorf ist ein Ortsteil, kein Bezirk

Die Verwechslung steht in vielen Briefköpfen, und sie entscheidet darüber, wohin eine Meldung geht.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf führt sieben Ortsteile: Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf. Wilmersdorf ist also ein Teil dieses Bezirks, und für alle sieben Ortsteile ist dasselbe Gesundheitsamt zuständig. Wer im Briefkopf nur Wilmersdorf liest, meldet trotzdem an das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, denn gemeldet wird für alle sieben Ortsteile an dieselbe Stelle.Quelle 2

Die zuständige Stelle ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts am Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, in unmittelbarer Nähe des Fehrbelliner Platzes. Der Zugang erfolgt nach Angabe des Amtes über die Mansfelder Straße und die Brienner Straße und ist rollstuhlgerecht. Für den Kontakt nennt die Amtsseite die Rufnummer (030) 9029-16047, das Fax (030) 9029-16050 und die E-Mail-Adresse hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de. Von vielen Wilmersdorfer Wohnstraßen aus ist das ein kurzer Weg, gemeldet werden kann aber ohnehin schriftlich oder telefonisch.Quelle 1

Den vollständigen Meldeweg mit allen Kontaktwegen, der Gebührenfrage und dem, was das Bezirksamt dazu nicht veröffentlicht, beschreibt unsere Seite zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Wir wiederholen ihn hier nicht Satz für Satz, denn er ist für alle sieben Ortsteile derselbe. Diese Seite behandelt das, was an Wilmersdorf selbst hängt: die Bauform und die Frage, welcher Fund welche Pflicht auslöst.

02Bauform

Blockrand oben, Mischkanal unten

Zwei belegte Befunde über den Ortsteil, und die klare Grenze dessen, was daraus folgt.

Der Umweltatlas Berlin ordnet den Osten des Bezirks, zu dem Wilmersdorf neben Charlottenburg und Halensee gehört, der gründerzeitlichen Blockbebauung zu, also geschlossenen Blockrändern mit Hinterhöfen aus der Zeit vor 1945. Das ist die Bauform der Wohnstraßen zwischen Bundesallee und Volkspark, um die Wilhelmsaue mit dem alten Dorfkern und im Rheingauviertel am Rüdesheimer Platz.Quelle 4Quelle 5

Für die Frage, wo ein Tier unterkommt, ist diese Bauform nicht gleichgültig. Ein Haus dieser Zeit hat gemauerte Keller mit Fenstern zum Hof, Dielenböden mit Hohlräumen darunter und Leitungsdurchführungen aus mehreren Umbau-Generationen. Das sind keine Mängel, sondern der Normalzustand eines Altbaus, und es sind zugleich die Stellen, an denen eine Besichtigung ansetzt.

Der zweite Befund liegt unter der Straße. Nach dem Umweltatlas sind Teile von Wilmersdorf an die Mischwasserkanalisation angeschlossen, in der Schmutz- und Regenwasser im selben Kanal laufen, während die südwestlichen Teile des Bezirks im Trennsystem liegen. Für die Frage, wie ein Tier in ein Haus kommt, ist das keine Nebensache, denn der Kanal ist einer der beiden Lebensräume, zwischen denen Wanderratten wechseln.Quelle 6Quelle 7

Aus der Bauform folgt keine Befallszahl. Wie viele Meldungen aus Wilmersdorf beim Gesundheitsamt eingehen, veröffentlicht keine Behörde, und wir rechnen aus Baualter und Kanalnetz keine Häufigkeit aus. Die beiden Befunde erklären Wege, nicht Mengen.

03Ratten

Ratten: der belegte Weg vom Kanal in den Altbaukeller

Das eine Tier, bei dem aus dem Fund sofort zwei Pflichten werden.

Das Umweltbundesamt beschreibt für die Wanderratte, dass Populationen häufig zwischen dem Lebensraum Kanal und oberirdischen Bereichen wechseln und dass die Tiere über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse in Gebäude eindringen, in Altbauten auch bis in die Wohnungen. Beides trifft die Wilmersdorfer Ausgangslage: Mischwasserkanal unter Teilen des Ortsteils, gemauerte Altbaukeller darüber. Dieselbe Quelle stellt allerdings klar, dass das Kanalsystem nicht der hauptsächliche Lebensraum der Tiere ist. Ein Befall im Hinterhof ist also kein Beweis für einen Befall im Kanal und umgekehrt.Quelle 7Quelle 6

Rechtlich ist der Rattenfund der klarste Fall: nach Paragraf 5 Absatz 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung ist ein Rattenbefall unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden, und unverzüglich ist eine Fachkraft zu beauftragen. Beides steht nebeneinander, die Beauftragung ersetzt die Meldung nicht. Die Meldung selbst ist nach dem Serviceportal des Landes gebührenfrei, und als relevante Angaben nennt es den Ort der Sichtung, den Eigentümer des Grundstücks, die Kontaktdaten der meldenden Person und eine fotografische Dokumentation. Was das im Einzelnen bedeutet, steht auf unseren Seiten zu Ratten und zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 8Quelle 3

Der überquellende Müllplatz im Hinterhof ohne jede Sichtung ist ein anderer Fall: für Müllansammlungen und die Sorge vor Rattenzulauf verweist die Dienstleistungsbeschreibung des Landes auf das Ordnungsamt des Bezirks, nicht auf das Gesundheitsamt. Erst der festgestellte Befall macht die Sache zur Gesundheitsamtsmeldung.Quelle 3

04Maus oder Ratte

Derselbe Keller, vier verschiedene Rechtslagen

Was im Wilmersdorfer Altbau gefunden wird, entscheidet über die Pflicht. Nicht der Schreck.

Die Hohlräume eines Altbaus machen den Fund oft mehrdeutig: ein Rascheln unter den Dielen, Kot im Kellergang, ein Loch im Putz hinter der Mülltonne. Für die Pflichtenlage kommt es aber genau darauf an, welches Tier es ist, denn die Berliner Verordnung behandelt die Kandidaten grundverschieden. Mäuse stehen gar nicht in ihr, es besteht für sie also weder eine Melde- noch eine Beauftragungspflicht. Für Ratten gilt beides. Woran Sie die Tiere unterscheiden, steht auf unseren Seiten zu Mäusen und Ratten.Quelle 8

  • Ratte. Meldung an das Gesundheitsamt und Beauftragung einer Fachkraft, beides unverzüglich nach Paragraf 5 Absatz 1.
  • Maus. Keine Pflicht aus der Verordnung. Ob und wie bekämpft wird, bleibt eine praktische Entscheidung, keine rechtliche.
  • Schabe. Meldepflichtig nach Paragraf 9 nur in besonders gefährdeten Einrichtungen, also etwa in Kita, Klinik, Praxis oder Heim. Auch in einem Wohnhaus kann eine solche Einrichtung liegen, etwa eine Praxis im Erdgeschoss. In der Privatwohnung besteht die Pflicht nicht.
  • Wespennest. Steht nicht in der Verordnung. Hier greift stattdessen der Artenschutz, und der spricht gegen vorschnelles Entfernen. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zu Wespen und Hornissen.

Quelle 8

05Hausverwaltungen

Für Hausverwaltungen: die Pflichtenkette am Mehrfamilienhaus

Wilmersdorfer Altbauten werden häufig verwaltet, nicht selbst bewohnt. Die Verordnung ändert dadurch nichts, die Abläufe schon.

Für die Zuständigkeit zählt allein die Lage des befallenen Objekts. Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 stellt auf das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts ab, und das ist für ein Haus in Wilmersdorf das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, auch wenn die Verwaltung in Mitte sitzt und die Eigentümergemeinschaft über die halbe Stadt verteilt ist. Das ist die häufigste Fehlannahme bei verwalteten Objekten.Quelle 8

  1. 01Fund dokumentierenOrt der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person und Fotos. Das sind die vier Angaben, die das Serviceportal des Landes für die Meldung nennt.
  2. 02An das Gesundheitsamt meldenPer E-Mail an hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de, telefonisch unter (030) 9029-16047 oder schriftlich an den Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin.
  3. 03Fachkraft beauftragenEbenfalls unverzüglich, Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2. Wer Fachkraft im Sinne der Verordnung ist, steht abschließend in Paragraf 2 Absatz 4.
  4. 04Beginn und Abschluss mitteilenParagraf 5 Absatz 3 verlangt beide Mitteilungen. Zum Abschluss gehört die Bescheinigung der Fachkraft über die verwendeten Mittel samt B-Nummer und über das Ergebnis. Üblicherweise erledigt das die Fachkraft.

Quelle 8Quelle 3Quelle 1

Für Mieterinnen und Mieter formuliert das Serviceportal des Landes eine Bitte, keine Grenze: sie sollen sich an Vermieter oder Eigentümer wenden. Die Verordnung selbst fasst den Kreis der verantwortlichen Personen weiter. Wer im verwalteten Haus wohnt und auf eine träge Verwaltung trifft, findet die Auflösung dieses Unterschieds auf unseren Seiten zur Meldepflicht und zum Verhältnis von Vermieter und Mieter, einschließlich der Frage, wer am Ende zahlt.Quelle 3Quelle 8

06Anfahrt

Wie wir nach Wilmersdorf kommen

Der einzige Abschnitt auf dieser Seite, in dem es um uns geht.

Wir kommen nach Wilmersdorf gefahren. Eine Niederlassung im Ortsteil haben wir nicht, unser Betrieb sitzt an einer Anschrift in Berlin, und von dort fahren wir die Wohnstraßen an, um die Wilhelmsaue genauso wie am Volkspark oder im Rheingauviertel. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift. Wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer. Wir bekämpfen Ratten, Schaben, Bettwanzen und Mäuse und stellen die Bescheinigung aus, die das Bezirksamt zum Abschluss sehen will. Was den Preis bestimmt, steht auf unserer Seite zu den Kostenfaktoren, genannt wird er vor Beginn und nicht danach.

Wer Biozide gegen Schädlinge einsetzt, braucht in Deutschland den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch. Ein Betrieb, der ihn nicht zeigen will, ist der falsche.

Schildern Sie das Tier und die Adresse. Ob in Ihrem Fall überhaupt eine Meldepflicht besteht, sagen wir Ihnen im selben Gespräch, absetzen müssen Sie die Meldung allerdings selbst.

07Fragen

Fragen und Antworten

Wo melde ich einen Rattenbefall in Berlin-Wilmersdorf?

Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin. Das Amt nennt dafür die Rufnummer (030) 9029-16047, das Fax (030) 9029-16050 und die E-Mail-Adresse hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de. Ein eigenes Gesundheitsamt nur für den Ortsteil Wilmersdorf gibt es nicht.

12

Ist Wilmersdorf ein eigener Bezirk?

Nein. Wilmersdorf ist einer der sieben Ortsteile des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, neben Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf und Westend. Zuständig für Schädlingsmeldungen aus allen sieben Ortsteilen ist das Gesundheitsamt dieses Bezirksamts am Hohenzollerndamm.

21

Muss ich Mäuse im Altbau melden?

Nein. Die Berliner Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen führt Mäuse nicht auf, es besteht für sie weder eine Melde- noch eine Beauftragungspflicht. Anders bei Ratten: die sind unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts zu melden, und eine Fachkraft ist zu beauftragen.

8

Ich habe eine Schabe in der Wohnung gesehen. Ist das meldepflichtig?

In der Privatwohnung nicht. Die Meldepflicht für synanthrope Schaben greift nach Paragraf 9 der Verordnung nur in besonders gefährdeten Einrichtungen, also etwa in Kita, Klinik, Praxis oder Heim. Liegt eine solche Einrichtung im Haus, ist der Fall dort anders gelagert als in der Wohnung darüber.

8

Die Hausverwaltung sitzt nicht in Wilmersdorf. Wohin geht die Meldung?

An das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung stellt auf das örtlich zuständige Bezirksamt ab, und örtlich zuständig ist der Bezirk, in dem das befallene Haus steht. Der Sitz der Verwaltung oder des Eigentümers ändert daran nichts.

8

Was kostet die Meldung beim Gesundheitsamt?

Nichts. Das Serviceportal des Landes weist die Meldung als gebührenfrei aus. Die Kosten der Bekämpfung trägt dagegen die nach der Verordnung pflichtige Person. Das sind zwei getrennte Fragen, und die zweite entscheidet im Mietverhältnis das Mietrecht und nicht das Gesundheitsamt.

3

Sieht man Ihrem Fahrzeug an, warum Sie kommen?

Nein. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift, und wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer. In einer Wohnstraße, in der man sich kennt, ist das für viele der Grund, überhaupt anzurufen.

Muss ich ein Wespennest am Haus melden?

Nein. Wespen und Hornissen stehen nicht in Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, es gibt für sie also weder eine Melde- noch eine Beauftragungspflicht aus dieser Norm. Was stattdessen greift, ist der Artenschutz, und Hornissen sind besonders geschützt.

8

Quellen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.

  1. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Gesundheitsamt, Infektions- und KatastrophenschutzAnschrift Hohenzollerndamm 174-177, Zugang über Mansfelder Straße und Brienner Straße, Telefon (030) 9029-16047, Fax (030) 9029-16050, E-Mail hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de, Beratung zu Schädlingen insbesondere Ratten
  2. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Über den Bezirk, OrtsteileDie sieben Ortsteile Charlottenburg, Charlottenburg-Nord, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend und Wilmersdorf
  3. ServicePortal Berlin, Dienstleistung Schädlingsbefall meldenBeschreibung, relevante Angaben zur Meldung, Gebührenfreiheit, Kostentragung durch die pflichtige Person, Hinweis für Mieterinnen und Mieter, Verweis auf das Ordnungsamt bei Müllansammlungen
  4. Umweltatlas Berlin, Karten 06.07 und 06.08 Stadtstruktur, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung, gründerzeitliche Blockbebauung im Osten des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf
  5. Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung, gründerzeitliche Blockbebauung und Bebauung aus der Zeit bis 1945
  6. Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Misch- und Trennsystem, Mischwasserkanalisation in Teilen von Wilmersdorf und im Ortsteil Westend
  7. Umweltbundesamt, Steckbrief WanderratteLebensraum, Wechsel zwischen Kanal und oberirdischen Bereichen, Eindringen über Kellerfenster und defekte Kanalisationsanschlüsse, in Altbauten bis in die Wohnungen
  8. Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 2, 5 und 9

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