Eine Fachkraft befestigt Edelstahlspikes auf der Balkonbrüstung, die Bewohnerin schaut von der Balkontür zu, dahinter Berliner Dächer.

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Taubenabwehr Berlin

Sie rufen an, wir übernehmen: Sitzplätze sichern, Spuren beseitigen, Festpreis vor Beginn. Tierschutzkonform und dauerhaft.

Sachkunde
TRGS 523
Einsatzgebiet
Alle 12 Bezirke
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Taubenabwehr in Berlin

Tauben am Gebäude sind kein Fall für Gift, sondern für Abwehr: aussperren, reinigen, verschließen, in dieser Reihenfolge. Hier steht, woran Sie einen Nistplatz erkennen, warum halbe Maßnahmen eine Etage tiefer durchschlagen, wie ein Einsatz bei uns abläuft und wer die Sache bezahlt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Verschließen Sie keine Öffnung und entfernen Sie kein Nest, bevor geklärt ist, was darin sitzt. Zwei der üblichsten Handgriffe am Dach sind buß- oder strafbewehrt.
  • Kehren Sie Taubenkot nicht trocken ab und wirbeln Sie keinen Staub auf. Die Fläche bleibt liegen, bis sie mit Schutzausrüstung gereinigt wird.
  • Melden müssen Sie nichts: Tauben stehen nicht in der Berliner Liste der Gesundheitsschädlinge.
  • Sie wohnen zur Miete? Zeigen Sie den Befall Ihrem Vermieter oder der Verwaltung schriftlich an. Beauftragt und bezahlt wird die Abwehr am Gebäude vom Eigentümer.
  • Wir nennen einen Festpreis, bevor die Arbeit beginnt.

Der Befall wartet nicht auf Sie

Jede Woche wächst er und wandert weiter. Ein Anruf klärt, was jetzt zu tun ist. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.

Erkennen

Woran erkenne ich, dass Tauben am Haus nisten?

Sitzplatz oder Nistplatz: von unten sieht beides gleich aus, für die Maßnahme sind es zwei verschiedene Fälle.

Ein Nistplatz zeigt sich an Nistmaterial an einer Öffnung, an Gurren und Scharren tagsüber und an einem Kothaufen, der an einer Stelle über Monate wächst. Ein reiner Sitzplatz hinterlässt nur eine schmale Kotspur entlang einer Kante.

Typische Nistplätze sind geschützte Hohlräume, in die man von unten nicht hineinsieht: offene Dachböden, Traufkästen, Lichtschächte, Lüftungsöffnungen, Zwischenräume hinter abgehängten Fassaden und selten betretene Balkone.

  • Kot in einer scharf begrenzten Spur. Eine schmale Kotlinie entlang einer Kante spricht für einen Sitzplatz. Ein Haufen an einer Stelle, der über Monate wächst, spricht für einen Nistplatz darüber.
  • Nistmaterial an einer Öffnung. Halme, Zweige und Federn an einer Traufe oder einem Lüftungsgitter sind der zuverlässigste Hinweis darauf, dass dahinter gebrütet wird.
  • Geräusche aus Decke oder Dachkasten. Gurren, Scharren, Flügelschlagen, und zwar tagsüber. Was nachts läuft, ist eher ein Nager.
  • Stiche in der Wohnung, ohne dass ein Insekt zu sehen ist. Der Hinweis, der am häufigsten falsch gedeutet wird. Er kommt nicht von den Tauben, sondern von dem, was in ihrem Nest lebt.
  • Verstopfte Rinnen und Abläufe. Nistmaterial und Kot sammeln sich dort, wo Wasser abläuft. Wer das übersieht, hat am Ende einen Bauschaden und nicht nur ein Sauberkeitsproblem.

Die häufigste Verwechslung: Stiche in der Wohnung werden auf Bettwanzen oder Flöhe geschoben. Liegt über dem Zimmer ein Nest, stammen sie oft von dessen Bewohnern, den Zecken und Milben im Nistmaterial, nicht von den Tauben selbst.Quelle 12Quelle 13

Selbsthilfe

Warum reicht es nicht, die Tauben zu vertreiben?

Die Frage, ob Sie das selbst schaffen, ist berechtigt. Die Antwort steckt in dem, was im Nest zurückbleibt.

Vertreiben beseitigt die Vögel, nicht das Problem. Im Nest bleiben Kot, Nistmaterial und Parasiten zurück, und die suchen sich neue Wirte, sobald die Tauben weg sind. Dazu kommt: Mehrere der üblichen Hausmittel sind schlicht verboten.Quelle 12Quelle 3

Das Umweltbundesamt beschreibt Taubenzecken als Lederzecken der Gattung Argas, vier bis zehn Millimeter groß. Tagsüber sitzen sie in Ritzen, nachts kommen sie heraus, und im Extremfall hungern sie jahrelang. Ein lange leerer Dachboden ist deshalb kein Beweis, dass dort nichts mehr lebt.Quelle 12

Der entscheidende Satz steht ebenfalls dort: Taubenzecken kommen häufig in Brutplätzen von Straßentauben vor und dringen in Wohnungen ein, um Ersatzwirte zu finden, wenn die Tauben verschwunden sind. Ihre Bekämpfung nennt das Umweltbundesamt aufwendig und schwierig, eine Arbeit für Profis.Quelle 12

Dazu kommt die Rote Vogelmilbe: etwa 0,7 Millimeter klein, nachtaktiv, mit bloßem Auge kaum zu erkennen. Fehlt der Vogelwirt, befällt sie Menschen und Haustiere, mit Juckreiz und roten Pusteln als Folge. Was sonst noch sticht, steht auf der Seite zu Flöhen und Milben.Quelle 13

  1. Das Nest entfernen, ohne zu klären, wer darin sitzt. Alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützt. Wer eine Fortpflanzungs- oder Ruhestätte zerstört, riskiert eine Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro. Der Blick vorher ist der billigste Schritt.
  2. Klebemittel und improvisierte Vorrichtungen einsetzen. Das Tierschutzgesetz verbietet Vorrichtungen zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Alles, woran ein Vogel hängen bleiben kann, fällt in diesen Satz.
  3. Eine Reihe Spikes auf einen breiten Sims setzen. Spikes sichern die Fläche, die sie abdecken, und sonst nichts. Auf einem breiten Sims bleibt hinter der Reihe ein freier Streifen, und genau dort wird dann genistet.
  4. Ein Netz zu locker oder mit Lücken spannen. Ein schlecht verspanntes Netz ist keine Sperre, sondern eine Falle. Tiere geraten dahinter und kommen nicht wieder heraus, und damit sind Sie beim Tierschutzverstoß.
  5. Eine Öffnung verschließen, ohne nachzusehen. Wer zumacht, während noch Tiere darin sitzen, hat ein Tierschutzproblem und danach ein Geruchsproblem. Vor dem Verschluss muss feststehen, ob und was drinsitzt.
  6. Den Kot trocken abkehren. Taubenkot ist ein biologischer Arbeitsstoff. Wer verkotete Flächen beruflich reinigt, muss die Gefährdung vor der Arbeit beurteilen oder sich fachkundig beraten lassen. Wer privat kehrt, wirbelt den Staub auf und atmet ihn ein.
  7. Weiterfüttern lassen. Das Bezirksamt kann das Füttern von Wildtieren untersagen, befristet auf höchstens zwölf Monate und verlängerbar. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Welche Stelle das anordnet, steht für Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf auf der Bezirksseite, die übrige Zuordnung in der Übersicht der zwölf Bezirksämter.

Quelle 8Quelle 10Quelle 7Quelle 3Quelle 16Quelle 1

Ablauf

Wie ein Einsatz bei uns abläuft

Wir sagen hier nur, was wir tun. Angaben, die wir nicht belegen können, stehen nicht auf dieser Seite.

  1. 01BesichtigungVor Ort klären wir, welche Art an welcher Stelle sitzt, ob gebrütet wird und wie der Zugang aussieht: Leiter, Hubarbeitsbühne oder Gerüst. Erst danach steht fest, welches Verfahren in Frage kommt und ob eine Ausnahme nach Naturschutzrecht nötig ist.
  2. 02Festpreis vor BeginnSie bekommen den Preis für den gesamten Einsatz, bevor der erste Handgriff getan ist. Wer sich dagegen entscheidet, sagt ab.
  3. 03Abwehr in fester ReihenfolgeAussperren, ohne einzusperren: Öffnungen werden erst gesichert, wenn keine Tiere zurückbleiben. Dann Nester und Kot mit Schutzausrüstung entfernen, Taubenzecken und Vogelmilben behandeln, zuletzt dauerhaft verschließen.
  4. 04NachkontrolleNach der Montage prüfen wir, ob die Abwehr lückenlos hält und ob die Tiere ausweichen, und wohin.

Quelle 3Quelle 12

Welches Verfahren wofür

VerfahrenWofür es passtWoran es scheitert
NetzInnenhöfe, Lichtschächte, Balkone, ganze FassadenabschnitteLücken an den Rändern, zu lockere Verspannung, Tiere hinter dem Netz eingeschlossen
SpikesSchmale Kanten, Simse, Geländer, Kanten von WerbeanlagenNur eine Reihe auf breiter Fläche, dann bleibt der Streifen dahinter frei
SpanndrahtSitzkanten, an denen ein Netz optisch nicht in Frage kommtFalsche Höhe und falscher Abstand, dann wird darunter oder darüber gesessen
Öffnung dauerhaft verschließenDachböden, Traufkästen, Lüftungsöffnungen, Hohlräume hinter FassadenVerschluss, bevor feststeht, ob und was drinsitzt
Nester und Kot entfernen, Fläche behandelnJeder Nistplatz, bevor er verschlossen wirdWird ausgelassen, dann ziehen die Nestparasiten in die Wohnung darunter
Kein Verfahren ersetzt die Prüfung, welche Art an dieser Stelle nistet. Diese Prüfung steht vor der Auswahl, nicht danach.Quelle 12Quelle 8

Was in der Tabelle fehlt, fehlt mit Absicht: Gift, Fallen, alles Tödliche. Das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund ist nach dem Tierschutzgesetz strafbar, und ein verschmutzter Balkon ist kein solcher Grund. Die Arbeit macht den Ort unbrauchbar, nicht das Tier.Quelle 2Quelle 4

Wir arbeiten in allen zwölf Berliner Bezirken, auch am Wochenende, mit Sachkunde nach TRGS 523. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift: Wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer und keinen Schriftzug zum Thema Schädlinge.

Am Telefon klärt sich, ob Ihr Fall eine Abwehr am Gebäude ist oder zuerst eine Reinigung mit anschließendem Verschluss. Schildern Sie, was Sie sehen und wo, den Rest fragen wir.

Die Fachkraft übergibt dem Bewohner an der Tür die ausgefüllte Checkliste.
Erledigt heißt dokumentiert: Die Checkliste bleibt bei Ihnen.
Pflichten

Was Sie tun müssen: Miete, Eigentum, Verwaltung

Für Tauben gibt es keine Meldepflicht. Was zu tun bleibt, hängt davon ab, in welcher Rolle Sie in dem Haus stehen.

Ans Amt müssen Sie nichts melden: Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung zählt in ihrer Liste der Gesundheitsschädlinge keine Vogelart auf, anders als bei Ratten. Wer die Abwehr beauftragt und wer sie bezahlt, entscheidet sich an der Frage, wem die Gebäudehülle gehört.Quelle 1

Sie wohnen zur Miete
Zeigen Sie den Befall unverzüglich und schriftlich Ihrem Vermieter oder der Verwaltung an, sonst verlieren Sie Minderungs- und Ersatzrechte. Beauftragen können Sie an Fassade und Dach nichts selbst, das ist Sache des Eigentümers. Zahlen muss grundsätzlich der Vermieter, es sei denn, Sie haben den Befall selbst verursacht. Ein Taubennest im Traufkasten verursacht niemand, der darunter wohnt.
Ihnen gehört das Haus
Sie melden nichts und beauftragen selbst. Gebunden sind Sie an Tierschutz und Artenschutz, dazu unten mehr. Die Kosten sind Instandhaltung: Eine einmalig montierte Abwehr dürfen Sie nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, umlagefähig ist nur laufende, wiederkehrende Ungezieferbekämpfung.
Sie verwalten das Haus
In der Eigentümergemeinschaft ist die Montage an der Gebäudehülle eine bauliche Veränderung, über die die Gemeinschaft beschließt. Ohne Beschluss geht es nicht. Holen Sie den Beschluss ein, bevor ein Betrieb bestellt wird, und dokumentieren Sie die Mängelanzeigen der Bewohner.

Quelle 21Quelle 18Quelle 17Quelle 22Quelle 23

Der Anspruch dahinter steht in Paragraf 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Der Vermieter muss die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand erhalten, und ein Schädlingsbefall ist ein Mangel. Für Sie heißt das: Die Beseitigung ist seine Sache, nicht Ihre.Quelle 18Quelle 17

Die Anzeige ist formlos, sie sollte trotzdem schriftlich sein. Unterbleibt sie, verlieren Sie nach Paragraf 536c des Bürgerlichen Gesetzbuchs Mietminderung und Schadensersatz, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte. Für Sie heißt das: erst melden, dann verhandeln.Quelle 21Quelle 19Quelle 20

Wer meldet, wer beauftragt und wer am Ende zahlt, steht ausführlich auf der Seite Vermieter oder Mieter. Was den Aufwand einer Taubenabwehr treibt, erklärt die Seite zu den Kosten.

Gesundheit

Wie gefährlich sind Tauben und ihr Kot?

Hier wird in dieser Branche am meisten übertrieben. Wir bleiben bei dem, was wir gelesen haben.

Für Taubenzecken schreibt das Umweltbundesamt: Die Stiche verursachen allergische Reaktionen und Hautreizungen, eine Übertragung von Krankheitserregern auf den Menschen ist bisher nicht bekannt. Die Belastung ist real, sie ist keine bekannte Infektionsgefahr. Mehr behaupten wir nicht.Quelle 12

Belegbar ist die Meldelage: Der Labornachweis von Chlamydia psittaci ist nach Paragraf 7 des Infektionsschutzgesetzes namentlich meldepflichtig, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Für Sie heißt das: Melden muss das Labor, nicht Sie und nicht der Hauseigentümer.Quelle 15

In der Liste der Krankheiten, die ein Arzt melden muss, taucht der Erreger nicht auf. Für Sie heißt das: Auch Ihr Arzt schuldet hier keine Meldung, das Verfahren läuft über das Labor.Quelle 14

Wie hoch das Risiko im Einzelfall ist, welche Vogelarten den Erreger tragen und auf welchem Weg er übertragen wird, sagen wir nicht. Den Ratgeber des Robert Koch-Instituts dazu konnten wir nicht abrufen, und wir schreiben nichts, was wir nicht gelesen haben. Bei einem konkreten Verdacht ist der Hausarzt die richtige Adresse, nicht eine Handwerkerseite.

Was sich sagen lässt, betrifft die Arbeit selbst: Schutzausrüstung, keine Staubbildung, geordnete Entsorgung. Die Biostoffverordnung verlangt, die Gefährdung vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen. Für Sie heißt das: Verkotete Flächen sind ein Fall für die Fachkraft, nicht für Besen und Eimer.Quelle 16

Vorbeugen

So verhindern Sie den nächsten Befall

Abwehr hält Flächen frei. Dass es gar nicht erst so weit kommt, ist zum Teil Ihre eigene Arbeit.

  • Futterreste sofort entfernen. Liegen gebliebenes Futter ernährt nicht nur Vögel, sondern auch Ratten, und ein Rattenbefall ist meldepflichtig, mit Pflicht zur Fachkraft. Die Schädlingsbekämpfungsverordnung verlangt ausdrücklich, Speise- und Futterreste umgehend zu entfernen. Wie es dann weitergeht, steht auf der Seite zu Ratten.
  • Öffnungen nach jeder Baumaßnahme prüfen. Traufkästen, Lüftungsgitter und Zwischenräume hinter Fassaden sind die typischen Nistplätze. Eine offene Fuge nach der Sanierung ist eine Einladung.
  • Rinnen und Abläufe kontrollieren. Nistmaterial sammelt sich dort, wo Wasser abläuft. Wer früh nachsieht, verhindert den Bauschaden und nicht nur die Verschmutzung.
  • Erste Halme ernst nehmen. Nistmaterial an einer Öffnung heißt: Hier wird gerade eingezogen. Wird dort erst gebrütet, ist die Stätte rechtlich geschützt, und jede Maßnahme muss warten.
  • Ruhige Ecken regelmäßig ansehen. Tauben besiedeln Stellen, die selten betreten werden: den Dachboden, den Lichtschacht, den Balkon der leerstehenden Wohnung. Ein kurzer Blick in festen Abständen ist die einfachste Abwehr.

Quelle 1Quelle 8

Zu Ultraschallgeräten, Attrappen und Klanganlagen gegen Tauben sagen wir nichts. Das Umweltbundesamt bezeichnet Ultraschallgeräte gegen Ratten als wirkungslos, aber das betrifft Nagetiere, und wir übertragen es nicht auf Vögel. Eine belastbare Quelle für Tauben liegt uns nicht vor.

Tierschutz

Darf ich Tauben vertreiben oder ein Nest entfernen?

Bei Tauben ist das Recht nicht der Grund zu handeln, sondern die Grenze. Hier steht, wo sie verläuft.

Vertreiben dürfen Sie nur so, dass kein Tier zu Schaden kommen kann, und ein Nest dürfen Sie nicht entfernen, ohne zu klären, wer darin sitzt. Beides steht unter Buß- und Strafandrohung, und beides gilt unabhängig davon, wie viele Tiere betroffen sind.Quelle 3Quelle 8

Tauben sind Wirbeltiere. Paragraf 13 des Tierschutzgesetzes verbietet Vorrichtungen und Stoffe zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Genau das ist Taubenabwehr, deshalb ist die Vorschrift der Maßstab für jedes Bauteil an der Fassade.Quelle 3

Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Für Sie heißt das: Klebepasten, lose Netze und Improvisationen scheiden aus, bevor die Frage nach ihrer Wirkung überhaupt gestellt ist.Quelle 5Quelle 3

Härter ist die Grenze beim Töten: Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, dem droht nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das ist Strafrecht, nicht Ordnungsrecht, und der Grund, warum ein seriöser Betrieb bei Tauben nicht über Gift spricht.Quelle 4Quelle 2

Angewendet wird das auch: Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Februar 2022 betont, dass die Tierschutzvorschriften jedes einzelne Tier gleichermaßen schützen und sich eine relativierende Auslegung nach der Zahl der Tiere verbietet. Es seien ja nur ein paar Tauben: Das trägt vor Gericht nicht.Quelle 6

Und der Artenschutz: wer brütet da eigentlich?

Alle europäischen Vogelarten sind nach Paragraf 7 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt. Das ist keine kleine Gruppe von Ausnahmen, das ist die Regel: An einer Berliner Fassade sitzt neben der Taube regelmäßig etwas, das unter diesen Schutz fällt.Quelle 7

Was genau verboten ist, steht in Paragraf 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Drei Verbote betreffen die Arbeit am Gebäude unmittelbar:Quelle 8

Nachstellen, fangen, verletzen, töten
Nummer 1 des Verbotskatalogs: Wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten darf niemand nachstellen, sie fangen, verletzen oder töten.
Erheblich stören
Nummer 2 verbietet die erhebliche Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, wenn sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert.
Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Nummer 3 verbietet es, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Nistplatz am Gebäude ist eine solche Stätte.

Quelle 8

Diese Verbote sind bußgeldbewehrt, bis zu fünfzigtausend Euro. Darum beginnt eine Taubenabwehr nicht damit, dass jemand eine Leiter anstellt, sondern damit, dass jemand nachsieht: Ein Netz sperrt alles aus, was hinter seiner Ebene sitzt, und ein verschlossener Traufkasten ist für jede Art verschlossen.Quelle 10

Passt eine Maßnahme nicht zu einem geschützten Nistplatz, braucht es eine Ausnahme nach Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes, in Berlin erteilt von der obersten Naturschutzbehörde, der für Naturschutz zuständigen Senatsverwaltung. Das ist ein Verfahren mit Antrag und Begründung und gehört an den Anfang Ihrer Planung.Quelle 9Quelle 11

Ob die verwilderte Haustaube, also die Straßentaube, selbst unter das Artenschutzrecht fällt, sagen wir Ihnen nicht, weil wir es nicht abschließend geprüft haben. Die Frage ist umstritten. Praktisch ist sie meist zweitrangig: das Tierschutzgesetz gilt für jedes Wirbeltier, und der Nistplatz nebenan gehört ohnehin oft einer anderen Art.Quelle 3

Wenn Sie nicht sicher sind, ob an Ihrem Dach Tauben sitzen oder eine geschützte Art brütet: Schildern Sie am Telefon, was Sie sehen und wo. Diese Frage steht bei uns am Anfang jedes Einsatzes, nicht am Ende.

Ein Paar sitzt abends entspannt in seiner ruhigen, hellen Küche.
Danach gehört das Zuhause wieder Ihnen.
Fragen

Fragen und Antworten

Sind Tauben in Berlin meldepflichtig?

Nein. Die Berliner Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 22. April 2026 zählt in Paragraf 1 Ratten, Pharaoameisen, synanthrope Schaben, synanthrope Fliegen und die Asiatische Tigermücke auf. Eine Vogelart steht dort nicht. Es besteht deshalb weder eine Meldepflicht noch eine Pflicht, eine Fachkraft zu beauftragen. Bei Ratten ist beides vorgeschrieben.

1

Darf ich Tauben selbst vertreiben oder töten?

Ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten, ist nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Für das Vertreiben gilt Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1: Vorrichtungen und Stoffe zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren sind verboten, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

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Darf ich ein Vogelnest am Haus entfernen?

Bei besonders geschützten Arten nicht. Nach Paragraf 44 Absatz 1 Nummer 3 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, und alle europäischen Vogelarten sind nach Paragraf 7 Absatz 2 Nummer 13 besonders geschützt. Die Geldbuße kann nach Paragraf 69 bis zu fünfzigtausend Euro betragen. Deshalb steht am Anfang die Frage, welche Art an dieser Stelle nistet.

8710

Warum werde ich nachts gestochen, seit die Tauben weg sind?

Weil in verlassenen Nestern Parasiten zurückbleiben. Das Umweltbundesamt schreibt zu Taubenzecken, dass sie häufig in Brutplätzen von Straßentauben vorkommen, insbesondere auf Dachböden und in Gebäuden, und dass sie in Wohnungen eindringen können, um alternative Wirte zu finden, wenn die Tauben verschwunden sind. Auch Rote Vogelmilben befallen Menschen, wenn der bevorzugte Vogelwirt nicht erreichbar ist. Nest entfernen und Fläche behandeln gehört deshalb zur Maßnahme dazu.

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Sind Taubenzecken gefährlich?

Das Umweltbundesamt schreibt, dass die Stiche allergische Reaktionen und Hautreizungen verursachen und dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf den Menschen bisher nicht bekannt ist. Die Belastung ist also real, sie ist aber keine bekannte Infektionsgefahr. Zur Bekämpfung heißt es dort, sie sei aufwendig und schwierig und müsse von Profis durchgeführt werden.

12

Was ist besser gegen Tauben, Netz oder Spikes?

Das hängt an der Fläche. Spikes sichern schmale Kanten wie Simse, Geländer und Kanten von Werbeanlagen, decken aber nur die Breite ab, auf der sie montiert sind. Auf einem breiten Sims bleibt hinter einer einzelnen Reihe ein freier Streifen, und genau dort wird dann genistet. Ein Netz eignet sich für Innenhöfe, Lichtschächte, Balkone und ganze Fassadenabschnitte, muss dafür aber lückenlos und straff verspannt sein, damit es keine Falle wird.

Wer zahlt die Taubenabwehr in einer Mietwohnung?

Grundsätzlich der Vermieter, weil der Befall ein Mangel der Mietsache ist und Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB ihn zur Erhaltung verpflichtet. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat. Eine einmalig montierte Abwehr ist Instandhaltung und nicht als Betriebskosten umlagefähig, denn Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung erfasst nur laufende, wiederkehrende Kosten. Der Mieter muss den Mangel nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB unverzüglich anzeigen.

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Kann ich als Mieter die Taubenabwehr selbst beauftragen?

Netze, Spikes und Drähte werden an Fassade oder Dach befestigt, und darüber verfügt ein Mieter nicht. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine solche Montage eine bauliche Veränderung nach Paragraf 20 Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes, über die ein Beschluss zu fassen ist. Der erste Anruf gilt deshalb der Hausverwaltung oder dem Eigentümer.

23

Ist das Füttern von Tauben in Berlin verboten?

Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung gibt dem Bezirksamt in Paragraf 8 Absatz 2 die Befugnis, das Füttern von Wildtieren zu untersagen, befristet auf höchstens zwölf Monate und verlängerbar. Ein Verstoß gegen eine solche Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 8. Ob für eine bestimmte Adresse eine Anordnung besteht, beantwortet das zuständige Bezirksamt. Unabhängig davon verlangt Paragraf 7 Absatz 1 der Verordnung, Speise- und Futterreste umgehend zu entfernen, weil liegen gebliebenes Futter Ratten anzieht.

1

Ist Taubenkot gesundheitsgefährlich?

Dazu machen wir keine Angabe, weil wir den Ratgeber des Robert Koch-Instituts zur Ornithose nicht abrufen konnten. Belegbar ist, dass der Nachweis von Chlamydia psittaci nach Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes namentlich meldepflichtig ist und dass diese Meldung das Labor trifft, nicht den Betroffenen. Für die berufliche Reinigung verkoteter Flächen verlangt Paragraf 4 Absatz 1 der Biostoffverordnung eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit. Bei einem konkreten Verdacht ist der Hausarzt die richtige Adresse.

1516

Quellen

Woher die Angaben auf dieser Seite stammen

Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.

Alle 23 Fundstellen anzeigen
  1. Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragraf 1 (Aufzählung ohne Vogelarten), Paragraf 7 Absatz 1, Paragraf 8 Absatz 2, Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 8
  2. Tierschutzgesetz, Paragraf 1Satz 2, vernünftiger Grund
  3. Tierschutzgesetz, Paragraf 13Absatz 1 Satz 1, Verbot von Vorrichtungen und Stoffen zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren
  4. Tierschutzgesetz, Paragraf 17Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
  5. Tierschutzgesetz, Paragraf 18Absatz 1 Nummer 25 und Absatz 4, Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro
  6. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.02.2022VG 17 K 174/21, zu Paragraf 13 Absatz 1 TierSchG: jedes einzelne Tier ist gleichermaßen geschützt, eine relativierende Auslegung nach der Zahl der betroffenen Tiere verbietet sich
  7. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 7Absatz 2 Nummer 12 und Nummer 13 Buchstabe b, europäische Vogelarten als besonders geschützte Arten
  8. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 44Absatz 1 Nummer 1 bis 3, Zugriffsverbote einschließlich Fortpflanzungs- und Ruhestätten
  9. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 45Absatz 7, Ausnahmen von den Zugriffsverboten
  10. Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 69Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und Absatz 7, Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro
  11. Berliner Naturschutzgesetz, Paragraf 3Absatz 3 Nummer 6, Zuständigkeit der obersten Naturschutzbehörde für Ausnahmen
  12. Umweltbundesamt, Schädlingsratgeber, Steckbrief TaubenzeckenGattung Argas, 4 bis 10 Millimeter, Verstecke in Ritzen, jahrelanges Hungern, Vorkommen in Brutplätzen von Straßentauben, Eindringen in Wohnungen bei fehlenden Wirten, allergische Reaktionen, keine bekannte Übertragung von Krankheitserregern, Bekämpfung durch Profis
  13. Umweltbundesamt, Schädlingsratgeber, Steckbrief VogelmilbenRote Vogelmilbe (Dermanyssus gallinae), etwa 0,7 Millimeter, nachtaktiv, Verstecke in Ritzen und Nestern, Befall von Menschen bei fehlendem Vogelwirt, Juckreiz und rote Pusteln
  14. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 6Absatz 1 Nummer 1, Aufzählung der arztmeldepflichtigen Krankheiten ohne Ornithose
  15. Infektionsschutzgesetz, Paragraf 7Absatz 1 Nummer 7, namentliche Meldepflicht für den Nachweis von Chlamydia psittaci
  16. Biostoffverordnung, Paragraf 4Absatz 1, Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit und erforderliche Fachkunde
  17. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, Schädlingsbefall als Mangel und Abgrenzung Instandhaltung zu Betriebskosten
  18. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
  19. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Absatz 1, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  20. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536aSchadensersatz und Aufwendungsersatz des Mieters
  21. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAbsatz 1 und 2, Anzeigepflicht des Mieters und Rechtsverlust
  22. Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  23. Wohnungseigentumsgesetz, Paragraf 20Absatz 1, bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum

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