Rattenbekämpfung in Berlin
Ein Rattenbefall ist in Berlin meldepflichtig, und bekämpfen darf ihn nur eine Fachkraft. Diese Seite sagt Ihnen, was Sie jetzt sofort tun, woran Sie den Befall erkennen und wie ein Einsatz bei uns abläuft.
Was Sie jetzt tun sollten
- Spuren liegen lassen: Kot und Laufwege nicht wegputzen. Die Fachkraft liest daran ab, wo die Tiere sitzen und wie sie hereinkommen.
- Keine Köder und Fallen kaufen. Selbst bekämpfen ist in Berlin eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keine Fachkraft sind.
- Sie müssen den Befall unverzüglich dem Gesundheitsamt Ihres Bezirksamts melden und unverzüglich eine Fachkraft beauftragen.
- Zur Miete? Melden kann trotzdem Ihre Pflicht sein, zahlen muss in aller Regel der Vermieter. Informieren Sie ihn sofort.
- Wir nennen den Preis für den gesamten Einsatz vor dem ersten Handgriff: Festpreis vor Beginn. Danach entscheiden Sie.
Der Befall wartet nicht auf Sie
Jede Woche wächst er und wandert weiter. Ein Anruf klärt, was jetzt zu tun ist. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.
Woran erkenne ich Ratten im Haus?
Das Tier selbst sehen die meisten Betroffenen nie. Die brauchbaren Zeichen sind unspektakulärer.
Am sichersten an den Spuren: Rattenkot ist 1 bis 3 Zentimeter lang, und die Tiere laufen immer dieselben Wege an Wänden entlang. Die Wanderratte ist scheu und nachts aktiv. Wer auf eine Sichtung wartet, wartet meist zu lange.Quelle 7
- Kot. Kugelförmig bis länglich, 1 bis 3 Zentimeter lang, so beschreibt ihn das Umweltbundesamt. Deutlich kleinerer Kot spricht für Mäuse.
- Immer dieselben Wege. Ratten nutzen wiederholt dieselben Wechsel, meist an Mauern und Wänden entlang. Spuren an immer derselben Stelle wiegen schwerer als eine einzelne Sichtung.
- Belaufene Löcher. Ein benutztes Loch zählt mehr als ein altes. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellte 2017 ausdrücklich auf belaufene Rattenlöcher ab.
- Ein von außen zugänglicher Keller. Im selben Verfahren war der Keller für Ratten ohne Weiteres von außen zugänglich. Sehen Sie sich bei Verdacht zuerst die Außenseite an.
- Schadhafte Leitungen. Die Verordnung macht das Abdichten schadhafter Ver- und Entsorgungsleitungen zur Pflicht. Dort vermutet die Fachwelt den Hauptzugang.
- Aufgerissene gelbe Säcke, offene Müllplätze. Den Zusammenhang zwischen gelagerten gelben Säcken und einem Rattenproblem hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2020 ausdrücklich behandelt.
Quelle 7Quelle 1Quelle 8Quelle 9
Die häufigste Verwechslung sind Mäuse. Der Unterschied entscheidet über Ihre Pflichten: Ratten sind in Berlin meldepflichtig, Hausmäuse nicht.Quelle 1
Warum Sprays und Hausmittel nicht reichen
Der Wunsch, es erst selbst zu versuchen, ist verständlich. Bei Ratten ist er in Berlin der teuerste Weg.
Weil sie am Zugangsweg nichts ändern, und weil Sie es gar nicht dürfen: In Berlin muss eine Fachkraft bekämpfen. Wer selbst Köder auslegt, ohne Fachkraft zu sein, handelt ordnungswidrig, und der Befall kommt über den offenen Weg zurück.Quelle 1
- Frei verkäufliche Köder auslegen. Erlaubt sind nur Mittel, die die zuständige Bundesoberbehörde anerkannt hat. Die Liste führt das Umweltbundesamt. Ihr Baumarktkauf steht dort nicht automatisch drauf.
- Köder offen auslegen. Giftköder dürfen im Freien oder in unverschlossenen Räumen nur bedeckt und gesichert liegen. Die Gefährdung anderer Tiere muss so gering wie möglich bleiben.
- Warnhinweise weglassen. Vorgeschrieben sind gut sichtbare Hinweise, unter anderem mit Wirkstoff, Gegengiften, Giftnotrufnummer und der telefonisch erreichbaren Fachkraft.
- Köderreste liegen lassen. Reste müssen unverzüglich nach Abschluss eingesammelt und entsorgt werden, erst danach dürfen die Warnhinweise weg. Liegengebliebenes Gift bleibt Ihr Risiko.
- Ultraschallgeräte kaufen. Das Umweltbundesamt schreibt dazu, sie hätten sich als wirkungslos erwiesen. Die Folge: Geld ausgegeben, Befall unverändert.
- Bekämpfen, ohne die Ursache abzustellen. Solange Abfälle zugänglich sind und Eintrittsstellen offen bleiben, wird der Einsatz wiederholt. Was abzustellen ist, steht unten im Abschnitt zum Vorbeugen.
Der teuerste Fehler ist trotzdem, gar nichts zu tun. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied 2019 über einen Fall, in dem das Bezirksamt die Bekämpfung ersatzweise durchführen ließ und die Kosten per Leistungsbescheid einforderte. Warten macht die Sache nicht billiger, nur fremdbestimmt.Quelle 10
Wie ein Einsatz bei uns abläuft
Wir sagen hier nur, was wir tun. Angaben, die wir nicht belegen können, stehen nicht auf dieser Seite.
- 01BesichtigungSie schildern den Fall, wir sehen uns vor Ort an, wo die Tiere sitzen und über welchen Weg sie hereinkommen. Erst danach steht das Verfahren fest.
- 02Festpreis vor BeginnDer Preis für den gesamten Einsatz wird vor dem ersten Handgriff genannt. Wer sich dagegen entscheidet, sagt ab, dabei bleibt es.
- 03BekämpfungMit anerkannten Mitteln, gesichert ausgelegt und mit den vorgeschriebenen Warnhinweisen. Die Sicherungsmaßnahmen stimmen wir mit Ihnen ab.
- 04Nachkontrolle und AbschlussKöderreste werden eingesammelt, die Warnhinweise erst danach entfernt. Sie erhalten die Bescheinigung über die verwendeten Mittel samt B-Nummer für Ihre Abschlussmitteilung an das Bezirksamt.
Wir arbeiten in allen zwölf Berliner Bezirken, auch am Wochenende, mit Sachkunde nach TRGS 523. Vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift. Wer im Haus wohnt, sieht jemanden mit einem Koffer.
Schildern Sie am Telefon, was Sie gesehen haben. Danach wissen Sie, ob es Ratten sein können und was Sie parallel beim Bezirksamt melden müssen.

Was Sie tun müssen: Miete, Eigentum, Verwaltung
Melden und zahlen sind zwei verschiedene Fragen. Die erste beantwortet das öffentliche Recht, die zweite das Mietrecht.
Sie müssen zwei Dinge tun, sobald Sie einen Rattenbefall feststellen: ihn unverzüglich dem Gesundheitsamt Ihres Bezirksamts melden und unverzüglich eine Fachkraft beauftragen. So verlangt es die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung, die seit dem 9. Mai 2026 gilt: kein Ermessen, keine Empfehlung.Quelle 1
- Sie wohnen zur Miete
- Sie haben die tatsächliche Gewalt über die Wohnung und können deshalb selbst melde- und beauftragungspflichtig sein. Zeigen Sie den Befall zusätzlich unverzüglich dem Vermieter an. Zahlen muss in aller Regel er, außer Sie haben den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht. Auf die Hausverwaltung zu warten, entbindet Sie nicht von der Meldung.
- Ihnen gehört das Haus
- Als Eigentümer sind Sie verantwortliche Person: Sie melden dem Gesundheitsamt, Sie beauftragen die Fachkraft, Sie tragen die Kosten. Beginn und Abschluss der Bekämpfung müssen Sie dem Bezirksamt ebenfalls mitteilen.
- Sie verwalten
- Die Pflichten treffen auch den zum Unterhalt Verpflichteten, also regelmäßig die Verwaltung. Melden, Fachkraft beauftragen, Mitteilungen an das Bezirksamt: Das läuft ab Kenntnis des Befalls, nicht erst nach Rücksprache mit dem Eigentümer.
An welches der zwölf Bezirksämter Ihre Meldung geht, entscheidet die Adresse: Für ein Haus in Mitte, in Friedrichshain-Kreuzberg oder in Neukölln sind drei verschiedene Stellen mit eigener Anschrift und eigener Durchwahl zuständig. Die Zuordnung nimmt Ihnen die Übersicht der zwölf Bezirksämter ab.Quelle 1
Mit der Meldung ist es nicht getan
Sie müssen dem Bezirksamt auch Beginn und Abschluss der Bekämpfung mitteilen. Zum Abschluss gehört die Bescheinigung der Fachkraft über die tatsächlich verwendeten Mittel samt B-Nummer, der Kennnummer des Mittels. Ohne sie ist der Abschluss nicht belegt. Heben Sie sie auf.Quelle 1
Wer nicht meldet, die Mitteilungen unterlässt oder ohne Fachkraft bekämpft, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 15 SchädlBekV. Die Bußgeldandrohung dafür steht im Infektionsschutzgesetz, auf dem die ganze Verordnung beruht. Für Sie heißt das: Die Meldung ist keine Formalie.Quelle 1Quelle 6Quelle 4
Die zweite Anzeige, wenn Sie zur Miete wohnen
Als Mieter zeigen Sie den Mangel außerdem unverzüglich dem Vermieter an, Paragraf 536c BGB. Sonst verlieren Sie Minderung, Schadensersatz und das Recht zur fristlosen Kündigung, soweit der Vermieter nicht abhelfen konnte. Diese Anzeige ersetzt die Meldung an das Gesundheitsamt nicht. Beide sind fällig.Quelle 15Quelle 14
Wer als Fachkraft gilt
Die Verordnung zählt abschließend auf, wer bekämpfen darf. Für Sie heißt das: Fragen Sie nach der Qualifikation, bevor Sie beauftragen.Quelle 1
- wer die Prüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer vom 15. Juli 2004 abgelegt hat,
- oder die Prüfung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer nach der Verordnung vom 19. März 1984,
- oder die Umschulungsprüfung nach der Verordnung vom 18. Februar 1997,
- oder die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach bundesdeutschem oder DDR-Recht,
- oder eine im EU- oder EWR-Raum nachweislich vergleichbare Sachkunde,
- oder eine behördlich als gleichwertig anerkannte Prüfung.
Nur eine solche Fachkraft darf bekämpfen, nur sie stellt die Bescheinigung mit der B-Nummer aus, und sie muss die Sicherungsmaßnahmen mit Ihnen abstimmen. Das ist Teil des Auftrags, kein Gefallen.Quelle 1
Wer Biozide gegen Schädlinge einsetzt, braucht in Deutschland den Sachkundenachweis nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch. Ein Betrieb, der ihn nicht zeigen will, ist der falsche.
Ob die Meldung beim Bezirksamt eine Gebühr auslöst, sagen wir Ihnen nicht, weil wir es nicht geprüft haben. Es gibt eine Berliner Verbraucherschutzgebührenordnung mit einer Position für Ratten, Mäuse und andere Nagetiere; die Beträge haben wir nicht gelesen. Fragen Sie das Gesundheitsamt Ihres Bezirks, den Anruf führen Sie ohnehin.
Wie gefährlich ist ein Rattenbefall?
Einordnung statt Angst: was von den Tieren ausgeht, und welche Meldepflicht hier oft verwechselt wird.
Ernst genug, dass Berlin Ratten als Gesundheitsschädling einstuft: Nach dem Umweltbundesamt können Wanderratten über 100 Krankheiten auf den Menschen übertragen, und sie verunreinigen Lebens- und Futtermittel durch Kot und Urin. Grund zur Panik ist das nicht. Grund, den Befall zügig anzugehen, schon.Quelle 1Quelle 7
Gesundheitsschädling ist nach dem Infektionsschutzgesetz ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Ratten stehen in Berlin ausdrücklich auf dieser Liste. Deshalb greifen die strengen Pflichten dieser Seite.Quelle 2Quelle 1
Wer meldet was, im Krankheitsfall
Die Krankheits-Meldepflicht des Infektionsschutzgesetzes hat mit Ihrer Schädlingsmeldung nichts zu tun. Namentlich meldepflichtig ist der NACHWEIS bestimmter Erreger, unter anderem von Hantaviren, humanpathogenen Leptospiren, Francisella tularensis, Salmonellen und Yersinia pestis. Melden muss das Labor, nicht Sie.Quelle 3
In der Arztmeldepflicht für Krankheiten sind Hantavirus, Leptospirose und Salmonellose gerade nicht genannt. Gehen Sie im Verdachtsfall also ruhig zum Arzt: Sie lösen damit keine eigene Meldepflicht aus.Quelle 3
Zu den konkreten Übertragungswegen sagen wir hier nichts. Die Ratgeber des Robert Koch-Instituts dazu konnten wir nicht abrufen, und wir schreiben nichts, was wir nicht gelesen haben. Bei einem konkreten Verdacht ist der Hausarzt die richtige Adresse, nicht eine Handwerkerseite.
So verhindern Sie den nächsten Befall
Vorbeugen kann den nächsten Befall verhindern. Einen bestehenden beseitigt es nicht.
Nehmen Sie den Tieren Futter und Wege. Genau das verlangt die Verordnung ohnehin von Ihnen: Die Sicherheitsmängel zu beseitigen ist Pflicht, nicht Kür, und es ist der Teil, der entscheidet, ob der Einsatz hält.Quelle 1
- Abfälle unzugänglich machen. Lebensmittel- und Bioabfälle so beseitigen, dass Ratten nicht herankommen. Speise- und Futterreste umgehend entfernen.
- Lebensmittel gesichert lagern. Auch Tierfutter. Offen Stehendes ist gedeckter Tisch.
- Sperrmüll und Bauschutt räumen. Beides steht ausdrücklich in der Verordnung. Räumen ist Teil der Ursachenbeseitigung.
- Leitungen instand setzen. Schadhafte Ver- und Entsorgungsleitungen reparieren und ihre Eintrittsstellen abdichten.
- Keine Speisereste in die Toilette. Das Umweltbundesamt nennt diesen Punkt ausdrücklich: Der Weg über die Kanalisation ist der, über den Ratten in Innenstadtlagen ins Gebäude kommen.
- Auf Rückstauklappen nicht verzichten. Der zweite Punkt des Umweltbundesamts, der in Berliner Altbauten regelmäßig übersehen wird.
- Wildtiere nicht füttern. Das Bezirksamt kann ein Fütterungsverbot anordnen, befristet auf höchstens zwölf Monate und verlängerbar. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.
Vorbeugen ersetzt keine Bekämpfung. Ein festgestellter Befall bleibt melde- und bekämpfungspflichtig, auch wenn Sie die Ursachen sofort abstellen.Quelle 1
Darf man Ratten überhaupt töten?
Artenschutz steht der Bekämpfung nicht entgegen. Der Tierschutz begrenzt trotzdem, was zulässig ist.
Ja, bei einem festgestellten Befall: Ratten sind keine besonders oder streng geschützten Arten, und die Abwehr eines Gesundheitsschädlings gilt als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts. Für Sie ändert das nichts an der Reihenfolge: Bekämpfen lässt der Gesetzgeber trotzdem nur die Fachkraft.Quelle 17Quelle 18Quelle 1
Es bleibt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere: Ohne vernünftigen Grund darf niemand sie fangen, verletzen oder töten, so das Bundesnaturschutzgesetz, und das Tierschutzgesetz sagt dasselbe. Ein behördlich festgestellter Befall eines Gesundheitsschädlings ist ein solcher Grund.Quelle 17Quelle 18
Praktisch wichtiger: Das Tierschutzgesetz verbietet Vorrichtungen und Stoffe, die vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen. Das gilt auch für Fallen, denn Ratten sind Wirbeltiere. Die Berliner Verordnung verlangt zusätzlich, andere Tiere möglichst wenig zu gefährden, und verweist ausdrücklich auf den Tierschutz.Quelle 19Quelle 1
Schildern Sie den Fall. Wir sagen Ihnen, ob es nach Ratten klingt, was Sie dem Bezirksamt melden müssen und wie es bis zur Bescheinigung weitergeht.

Fragen und Antworten
Muss ich einen Rattenbefall in Berlin melden?
Ja. Nach Paragraf 5 Absatz 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 22. April 2026 muss die verantwortliche Person den Befall unverzüglich dem Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts melden und unverzüglich eine Fachkraft mit der Bekämpfung beauftragen. Beides ist Pflicht, nicht Empfehlung.
Muss der Mieter melden oder der Vermieter?
Verantwortliche Person ist nach Paragraf 2 Absatz 2 der Verordnung der Eigentümer, der Nutzungsberechtigte oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt und der zum Unterhalt Verpflichtete. Ein Mieter hat die tatsächliche Gewalt über seine Wohnung und kann deshalb ebenfalls meldepflichtig sein. Wer meldet und wer zahlt, sind zwei verschiedene Fragen.
Darf ich Rattenköder selbst auslegen?
In Berlin verlangt die Verordnung die Beauftragung einer Fachkraft. Wer selbst bekämpft, ohne Fachkraft im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 4 zu sein, handelt ordnungswidrig nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 4. Dazu kommen die Anforderungen an anerkannte Mittel, gesicherte Auslage, Warnhinweise und das Einsammeln der Köderreste.
Was passiert, wenn ich die Meldung unterlasse?
Die unterbliebene Meldung und die unterbliebenen Mitteilungen über Beginn und Abschluss sind Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 5 und 6 der Verordnung in Verbindung mit Paragraf 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes. Bleibt die Bekämpfung aus, kann das Bezirksamt sie im Wege der Ersatzvornahme durchführen lassen und die Kosten per Leistungsbescheid geltend machen.
Wer zahlt die Rattenbekämpfung in einer Mietwohnung?
Grundsätzlich der Vermieter, weil der Befall ein Mangel der Mietsache ist und Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB ihn zur Erhaltung verpflichtet. Etwas anderes gilt, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat. Eine einmalige Bekämpfung ist Instandhaltung und nicht als Betriebskosten umlagefähig, nur eine wiederkehrende Ungezieferbekämpfung fällt unter Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung.
Kann ich die Miete wegen Ratten mindern?
Das hängt vom Einzelfall ab. Das Amtsgericht Schöneberg hielt 2010 eine Minderung von 15 Prozent für berechtigt, nachdem bis zum Einbau einer Rattenklappe mehrmals wöchentlich Ratten im Bad aufgetreten waren. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Mangel dem Vermieter nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB unverzüglich angezeigt wurde.
Helfen Ultraschallgeräte gegen Ratten?
Nein. Das Umweltbundesamt schreibt zu Ultraschallgeräten, sie hätten sich als wirkungslos erwiesen.
Woran erkenne ich, ob es Ratten oder Mäuse sind?
Reicht es, die Ratten zu bekämpfen?
Nein, und die Verordnung sieht das genauso. Paragraf 7 Absatz 1 verlangt zusätzlich, die Sicherheitsmängel zu beseitigen: Abfälle unzugänglich machen, Lebensmittel gesichert lagern, Speisereste entfernen, Sperrmüll und Bauschutt räumen, schadhafte Leitungen instand setzen und ihre Eintrittsstellen abdichten.
Kostet die Meldung beim Gesundheitsamt etwas?
Das können wir nicht beantworten. Es existiert eine Berliner Verbraucherschutzgebührenordnung mit einer Position für Ratten, Mäuse und andere Nagetiere, deren Beträge wir nicht geprüft haben. Fragen Sie beim Gesundheitsamt Ihres Bezirks nach, dort läuft die Meldung ohnehin auf.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
Alle 19 Fundstellen anzeigen
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 15, 16
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 2Nummer 12, Begriff des Gesundheitsschädlings
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 7Meldepflichtige Erregernachweise
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 17Absatz 5, Ermächtigung für die Landesverordnung
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 18Absatz 1, anerkannte Mittel und Verfahren
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 73Absatz 1a Nummer 24, Bußgeldvorschrift
- Umweltbundesamt, Steckbrief WanderratteMerkmale, Kot, Wechsel, Vorbeugung, Ultraschallgeräte
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2017OVG 11 S 16.17, belaufene Rattenlöcher und Zugänglichkeit des Kellers
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2020OVG 11 S 62/20, gelagerte gelbe Säcke und Rattenproblem
- Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.03.2019VG 14 L 17.19, Ersatzvornahme und Leistungsbescheid
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 06.04.201011 C 164/09, Mietminderung von 15 Prozent wegen Rattenbefalls
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, Schädlingsbefall als Mangel und Abgrenzung Instandhaltung zu Betriebskosten
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAnzeigepflicht des Mieters und Rechtsverlust
- Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 39Absatz 1 Nummer 1, allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
- Tierschutzgesetz, Paragraf 1Satz 2, vernünftiger Grund
- Tierschutzgesetz, Paragraf 13Absatz 1 Satz 1, Vorrichtungen zum Fangen von Wirbeltieren
Passt dazu
