Mäusebekämpfung in Berlin
Bei Ratten schreibt die Berliner Verordnung Ihnen die Reihenfolge vor, bei Mäusen nicht. Diese Seite sagt, was Sie jetzt tun sollten, woran Sie den Befall erkennen und warum Köder aus dem Handel in Berlin oft nichts ausrichten.
Was Sie jetzt tun sollten
- Räumen Sie den Befallsbereich nicht auf und putzen Sie frische Spuren nicht weg. Kot, Fraßspuren und Schmierspuren sind die Grundlage für Artbestimmung und Befallsfeststellung.
- Legen Sie keine Klebefallen und keine Köder ohne Köderstation aus. Bereits gestellte Fallen mindestens täglich kontrollieren.
- Sie müssen nichts melden: ein reiner Mäusebefall ist in Berlin nicht meldepflichtig. Nur bei Ratten sind Meldung und Beauftragung Pflicht.
- Sie wohnen zur Miete? Zeigen Sie den Befall unverzüglich dem Vermieter an. Die Beseitigung ist grundsätzlich seine Sache.
- Den Preis für den Einsatz nennen wir als Festpreis vor Beginn.
Der Befall wartet nicht auf Sie
Jede Woche wächst er und wandert weiter. Ein Anruf klärt, was jetzt zu tun ist. Der Preis steht fest, bevor wir anfangen.
Woran erkenne ich, ob es Mäuse sind?
Für den Befall gibt es eine amtliche Beschreibung. Sie ist nüchterner als das meiste, was sonst dazu im Netz steht.
An frischen Spuren: Kot, Fraßspuren, Schmierspuren, Trittsiegel, lebende oder tote Tiere. Das Umweltbundesamt zählt als Befall nur Anzeichen, die nicht länger als vier Wochen zurückliegen. Es kommt also auf frische Spuren an, nicht auf irgendwelche.Quelle 7
- Kot. Das belastbarste Merkmal im Alltag. Rattenkot ist nach dem Umweltbundesamt kugelförmig bis länglich und 1 bis 3 Zentimeter lang, deutlich kleinerer Kot spricht gegen Ratten.
- Fraßspuren. An Nahrungs- und Futtermitteln, an Verpackungen und Materialien, auch an bereits ausgelegten Ködern.
- Schmier- und Urinspuren. Fettige Streifen entlang der Laufwege an Wänden und Kanten, dazu Urinspuren.
- Trittsiegel. Abdrücke in Staub oder ausgestreutem Mehl entlang der Wände.
- Lebende oder tote Tiere. Die eindeutigste Form des Nachweises.
- Größenordnung als Gegenprobe. Zugänge von Köderstationen sollen etwa 6 Zentimeter Durchmesser für Ratten und etwa 3 Zentimeter für Mäuse haben. Das macht den Größenunterschied der Tiere greifbar.
- Giftfreier Testköder. Wo die Tiere sitzen, zeigen kleine Mengen giftfreien Köders, etwa Haferflocken, deren Reste vor dem Beginn wieder entfernt werden. Ohne festgestellten Befall darf kein Rodentizid ausgebracht werden.
Die häufigste und teuerste Verwechslung ist die mit der Ratte, denn nur Ratten sind in Berlin meldepflichtig. Wer nicht weiß, welches Tier er vor sich hat, hat damit die wichtigste Frage der ganzen Sache offen. Eine Zentimeterangabe für Mäusekot nennen wir nicht: das Umweltbundesamt führt keinen Steckbrief zur Hausmaus, und eine andere Behördenquelle dafür haben wir nicht gefunden.Quelle 1Quelle 10
Warum wirkt Mäusegift aus dem Handel oft nicht?
Selbsthilfe scheitert bei Mäusen selten am Fleiß. Sie scheitert am Wirkstoff und an der Anwendung, und beides ist geregelt.
Aus zwei Gründen. Erstens sind resistente Hausmäuse nach Angaben des Umweltbundesamts in vielen deutschen Großstädten beobachtet worden, ausdrücklich auch in Berlin. Zweitens sind genau die Wirkstoffe, die frei verkäuflich sind, die von diesen Resistenzen betroffenen.Quelle 7
Frei verkäuflich sind bei den blutgerinnungshemmenden Rodentiziden grundsätzlich nur Warfarin, Coumatetralyl und Chlorophacinon, dazu Produkte mit dem Betäubungsmittel Alphachloralose. Erlaubt sind sie nur im Innenraum und im unmittelbaren Außenbereich von Gebäuden, nur in Köderstationen. Alles Weitere ist geschulten berufsmäßigen Verwendern vorbehalten.Quelle 6
- Klebefallen kaufen. Das Umweltbundesamt schreibt, Klebefallen sollen aus Gründen des Tierschutzes nicht gegen Nagetiere verwendet werden. Sie sind trotzdem im Handel.
- Fallen aufstellen und liegen lassen. Fallen müssen mindestens täglich kontrolliert werden, idealerweise alle 12 Stunden. Eine unkontrollierte Falle ist genau die Vorrichtung, die vermeidbares Leiden verursacht.
- Köder dauerhaft liegen lassen. Gerinnungshemmende Rodentizide dürfen nicht als permanente Köder zur Vorbeugung oder zur Feststellung von Nagetieraktivität verwendet werden.
- Erst gründlich aufräumen, dann ködern. Leicht erreichbare Nahrungsquellen sollen weg. Der Befallsbereich selbst soll zu Beginn der Beköderung aber gerade nicht aufgeräumt werden, weil das die Tiere stört und die Annahme des Köders erschwert.
- Köder ohne Station auslegen. Vorgeschrieben sind manipulationssichere Köderstationen. Ohne Station besteht laut Umweltbundesamt eine hohe Vergiftungsgefahr für Menschen sowie Haus- und Wildtiere.
- Tote Tiere und Köderreste falsch behandeln. Nagetiere können Krankheiten übertragen, genannt wird die Leptospirose. Tote Tiere nicht mit bloßen Händen anfassen, sondern mit Handschuhen oder Zange. Köderreste sind gefährlicher Abfall und gehören zu einer Sammelstelle.
- Resistenz
- Die Fähigkeit von Ratten und Mäusen, Giftköder über längere Zeiträume aufzunehmen, ohne daran zu sterben.
- Köderscheu
- Etwas anderes: die Tiere meiden den Köder und nehmen ihn gar nicht erst auf. An dieser Unterscheidung entscheidet sich die Ursachensuche nach einem Misserfolg.
Die Wirkstoffe der zweiten Generation, für die bei Hausmäusen bislang keine Resistenzen beschrieben sind, dürfen nur geschulte berufsmäßige Verwender einsetzen: Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen.Quelle 7Quelle 8
Das Umweltbundesamt zieht den Schluss selbst: bei Verdacht auf resistente Schadnager sollten die breite Öffentlichkeit und Verwender ohne Sachkunde unbedingt ein professionelles Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragen. Für Sie heißt das: wirkt der Köder nicht, liegt es nicht unbedingt an Ihnen.Quelle 7
Der Verdacht ist greifbar: wird ein sachgemäß angewendeter Köder nach etwa einem Monat unvermindert aufgenommen, ohne dass die Aktivität nachlässt, spricht das für Resistenz oder für Tiere, die von außerhalb neu einwandern. In einem Berliner Mehrfamilienhaus ist Zuwanderung der Regelfall.Quelle 7Quelle 6
Zu Ultraschallgeräten schreibt das Umweltbundesamt im Steckbrief zur Wanderratte, alle diese Geräte hätten sich nach bisherigem Kenntnisstand als wirkungslos erwiesen. Eine eigene Aussage zu Hausmäusen haben wir dort nicht gefunden.Quelle 9
Eine unsachgemäße Anwendung von Biozidprodukten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Das gilt unabhängig davon, ob das Tier eine Ratte oder eine Maus war.Quelle 6
Wie ein Einsatz bei uns abläuft
Hier steht, was wir tun. Angaben, die uns nicht vorliegen, stehen nicht auf dieser Seite.
- 01BesichtigungVor Ort geht es zuerst um die Art, dann um die Befallsstellen, dann um die Wege, über die die Tiere hereinkommen. Erst danach steht das Verfahren fest.
- 02Festpreis vor BeginnDer Preis für den gesamten Einsatz wird genannt, bevor jemand anfängt. Wer sich dagegen entscheidet, sagt ab.
- 03BekämpfungNach der guten fachlichen Anwendung: Fallen vor Biozid, Köder nur in Stationen, und der Befallsbereich bleibt zu Beginn unaufgeräumt.
- 04NachkontrolleBei Mäusen zu Beginn mindestens alle 2 bis 3 Tage, danach mindestens wöchentlich. Nimmt die Aktivität nicht ab, prüfen wir die Ursache: Resistenz oder Zuwanderung von außerhalb.
Erreichbar sind wir über einen Anruf, eine Nachricht über WhatsApp oder das Formular auf der Startseite, auch am Wochenende. Wir arbeiten in ganz Berlin, und vor dem Haus parkt ein Wagen ohne Aufschrift.
Wer Biozide berufsmäßig gegen Gesundheitsschädlinge einsetzt, braucht eine anerkannte Sachkunde. Das Umweltbundesamt nennt dafür unter anderem den Abschluss als Schädlingsbekämpferin oder Schädlingsbekämpfer und die behördlich anerkannte Sachkunde nach TRGS 523. Fragen Sie bei jedem Betrieb danach, bei uns auch. Wer den Nachweis nicht zeigen will, ist der falsche.Quelle 7
Was den Aufwand bei Mäusen treibt, sind selten die Tiere, sondern die Bauteile: Leitungsschächte, abgehängte Decken, Dämmschichten und Anschlüsse zum Nachbarhaus. Welche Faktoren ins Gewicht fallen, steht auf unserer Seite zu den Kosten.
Schildern Sie den Fall: was Sie gesehen haben, wo, seit wann, und ob schon Köder liegen. Gerade ausgelegte Köder ohne Wirkung sind eine wichtige Information, sie ändern das weitere Vorgehen.

Was Sie tun müssen: Miete, Eigentum, Verwaltung
Bei Ratten schreibt die Berliner Verordnung die Reihenfolge vor, bei Mäusen nicht. Was bleibt, hängt an Ihrer Rolle im Haus.
Melden müssen Sie einen reinen Mäusebefall in Berlin nicht, und beauftragen müssen Sie auch niemanden. Die seit dem 9. Mai 2026 geltende Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 22. April 2026 nennt in Paragraf 1 unter den Nagetieren nur Hausratten und Wanderratten, Hausmäuse fehlen dort.Quelle 1
Die Melde- und Beauftragungspflicht aus Paragraf 5 Absatz 1 der Verordnung greift deshalb nicht. Für Sie heißt das: Sie müssen nichts melden, und Sie müssen niemanden beauftragen. Was zu tun bleibt, entscheidet Ihre Rolle im Haus.Quelle 1
| Ihre Lage | Was Sie melden | Wen Sie beauftragen | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Sie wohnen zur Miete | Keiner Behörde etwas. Den Befall zeigen Sie unverzüglich dem Vermieter an. | Niemanden. Die Beseitigung ist Sache des Vermieters. | Der Vermieter, außer Sie haben den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht. |
| Ihnen gehört das Haus | Nichts. Erst wenn es Ratten sind, werden Meldung und Beauftragung Pflicht. | Niemand schreibt Ihnen einen Fachbetrieb vor. Bei Resistenzverdacht rät das Umweltbundesamt dringend zu einem. | Sie selbst. Eine einmalige Bekämpfung ist Instandhaltung. |
| Sie verwalten | Nichts an das Gesundheitsamt. Mängelanzeigen der Mieter nehmen Sie an und dokumentieren sie. | Sie beauftragen für den Eigentümer, dessen Pflicht zur Beseitigung es bleibt. | Einmalig ist es Instandhaltung und nicht umlagefähig. Nur wiederkehrende Bekämpfung ist eine Betriebskostenposition. |
Was das Gesundheitsamt trotzdem darf
Ganz ohne Behörde ist die Lage nicht. Nach Paragraf 17 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes ordnet die zuständige Behörde Maßnahmen an, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr besteht, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden.Quelle 5
Nach Paragraf 16 desselben Gesetzes trifft sie die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung drohender Gefahren, und ihre Beauftragten dürfen dafür Grundstücke und Räume betreten. Für Sie heißt das: keine Meldepflicht, aber eine Anordnung im Einzelfall bleibt möglich.Quelle 4Quelle 5
Ergibt die Artbestimmung Ratten, kippt die Rechtslage vollständig: dann sind Meldung an das Gesundheitsamt des Bezirksamts und Beauftragung einer Fachkraft Pflicht, beides unverzüglich, und ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Was dann zu tun ist, steht auf unserer Seite zu Ratten. Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Gebiet das Haus steht, im Westen der Stadt etwa Spandau oder Reinickendorf; die eigene Stelle nennt die Übersicht der zwölf Bezirksämter.Quelle 1
Wer zahlt: die Rechtsprechung dazu
Nach Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat 2025 festgehalten: ein Schädlingsbefall ist ein Mangel, den grundsätzlich der Vermieter beseitigt, außer der Mieter hat ihn durch falsches Wohnverhalten verursacht.Quelle 17Quelle 16
Ist die Ursache nicht aufklärbar oder niemandem vorzuwerfen, bleibt Ihnen die Mietminderung nach Paragraf 536 Absatz 1 BGB. Eigene Bekämpfungskosten bekommen Sie nur erstattet, wenn der Vermieter in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig war.Quelle 16Quelle 18
Voraussetzung für all das ist die unverzügliche Anzeige nach Paragraf 536c Absatz 1 BGB. Unterbleibt sie, gehen Minderung, Schadensersatz und fristlose Kündigung verloren. Zeigen Sie den Befall deshalb sofort an und heben Sie den Nachweis auf.Quelle 19Quelle 16
Bei den Kosten kommt es nicht auf die Tierart an, sondern darauf, ob sie wiederkehren: eine einmalige Beseitigung ist Instandhaltung und nicht umlagefähig. Nur eine laufende, wiederkehrende Ungezieferbekämpfung fällt unter die Betriebskostenverordnung.Quelle 16Quelle 20
Für Leistungsbeziehende ist eine Passage dieses Urteils besonders wichtig: das Jobcenter übernimmt die Kosten nicht, wenn keine wirksame mietvertragliche Verpflichtung besteht, und verweist vorrangig auf den Anspruch gegen den Vermieter. Wer in Vorkasse geht, bleibt womöglich darauf sitzen. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite für Vermieter und Mieter.Quelle 16
Wie gefährlich sind Mäuse in der Wohnung?
In keinem anderen Abschnitt wird so stark übertrieben. Hier steht nur das Belegte, und ausdrücklich auch, was fehlt.
Ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Der Ratgeber des Umweltbundesamts hält knapp fest: Ratten und Mäuse können Krankheiten auf Menschen übertragen und werden daher im Nahbereich von Menschen bekämpft. Konkret genannt wird bei der Entsorgung die Leptospirose, mehr nicht.Quelle 6
Rechtlich sind Hausmäuse in Berlin anders als Ratten nicht pauschal als Gesundheitsschädlinge eingestuft, also als Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Ob sie es im Einzelfall sind, beurteilt die Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz.Quelle 2Quelle 5Quelle 1
Meldepflichtig ist der Erregernachweis, nicht das Tier
Nach Paragraf 7 Absatz 1 IfSG ist der Nachweis bestimmter Erreger namentlich meldepflichtig, darunter Hantaviren, humanpathogene Leptospira und Salmonella. Melden muss das Labor, nicht Sie und nicht Ihr Vermieter. In der Arztmeldepflicht für Krankheiten sind diese Erkrankungen gerade nicht aufgeführt.Quelle 3
Welche Nagetierart in Deutschland welches Hantavirus trägt und ob die Hausmaus dabei überhaupt eine Rolle spielt, sagen wir nicht. Die einschlägigen Ratgeber des Robert Koch-Instituts konnten wir nicht abrufen. Bei einem konkreten Verdacht ist der Hausarzt die richtige Adresse und nicht eine Handwerkerseite.
Der zweite Schaden ist keiner für die Gesundheit. Das Umweltbundesamt sieht eine besondere Gefahr für die Sicherheit, wenn durch einen Befall mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Anlagen, Vorrichtungen oder Materialien beschädigt werden. Nagespuren an Leitungen und Kabeln fallen darunter.Quelle 7
Wie verhindere ich den nächsten Befall?
Die Liste der Vorbeugung ist zugleich die Liste dessen, was einen laufenden Befall beendet.
Indem Sie den Tieren Futter, Unterschlupf und Zugänge nehmen. Bekämpfung ohne diese Arbeit ist bei Mäusen noch aussichtsloser als bei Ratten: Hausmäuse bevorzugen in der Regel mehrere Nahrungsquellen und nehmen nur einige Gramm Futter pro Tag zu sich.Quelle 6
Deshalb empfiehlt das Umweltbundesamt bei der Bekämpfung mehrere Köderstellen in geringem Abstand statt einer großen. Und deshalb ändert es für das Tier wenig, wenn Sie nur eine von mehreren Futterquellen schließen.Quelle 6
- Nahrung und Tränken. Lebensmittel, Tierfutter, Kompost und Müll entfernen oder unzugänglich machen.
- Unterschlupf. Unrat und Gerümpel beseitigen, Vegetation dicht am Gebäude gegebenenfalls entfernen.
- Zugänge. Spalten, Löcher, Katzenklappen und Drainagen verschließen. Der Verschluss der Zugänge ist der Schritt, der darüber entscheidet, ob alles von vorn beginnt.
In Berlin ist genau diese Arbeit bei Ratten nach der Verordnung vorgeschrieben. Bei Mäusen ist es dieselbe Liste, nur ohne Zwang. Einen bestehenden Befall beseitigt die Vorbeugung allein nicht, sie verhindert die Wiederholung.Quelle 1Quelle 6
Welche Mäuse dürfen überhaupt bekämpft werden?
Die Hausmaus darf bekämpft werden. Welche Arten nicht, und womit nicht, ist damit noch nicht beantwortet.
Die Hausmaus, ja. Sie ist in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung von dem Schutz ausgenommen, der sonst für alle heimischen Säugetierarten gilt, ebenso wie Wanderratte, Hausratte, Schermaus, Rötelmaus, Erdmaus und Feldmaus. Für andere Kleinsäuger gilt die Ausnahme nicht.Quelle 11
- Waldmaus und Brandmaus. In der Ausnahmeliste nicht enthalten. Das Umweltbundesamt hält fest, dass sie ohne Genehmigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nicht bekämpft werden dürfen.
- Spitzmäuse. Sehen aus wie Mäuse, gehören aber zu den Insektenfressern. Auch für sie gilt die Ausnahme nicht.
- Fledermäuse in Dach und Zwischendecke. In der Ausnahmeliste nicht aufgeführt, also besonders geschützt. Wer in Dachräumen oder Hohlräumen arbeiten lässt, klärt das vorher.
Hinter der Ausnahme steht das Zugriffsverbot des Paragrafen 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG: wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten darf niemand nachstellen, sie fangen, verletzen oder töten. Für die ausgenommene Hausmaus greift es nicht, für eine nicht ausgenommene Art in vollem Umfang.Quelle 11Quelle 12
Unabhängig davon gilt das Tierschutzgesetz. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, und verboten sind Vorrichtungen zum Fangen von Wirbeltieren, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Ausgenommen ist nur, was aufgrund anderer Rechtsvorschriften zugelassen ist.Quelle 13Quelle 14
Genau deshalb ist die Klebefalle das Problem und nicht die zugelassene Köderstation. Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2022 betont, dass die Tierschutzvorschriften jedes einzelne Tier gleichermaßen schützen und eine relativierende Auslegung nach der Zahl der betroffenen Tiere sich verbietet.Quelle 14Quelle 15
Der dritte Punkt betrifft Tiere, die gar nicht gemeint sind. Bei Rodentiziden besteht die Gefahr, dass auch andere Tiere von den Giftködern fressen: besonders gefährdet sind Greifvögel wie Mäusebussarde und Eulen sowie Füchse und Wiesel. Antikoagulanzien der zweiten Generation sind als persistent, bioakkumulierend und toxisch eingestuft.Quelle 8
Dieselbe Behörde zieht daraus die Folge, dass gerade bei Mäusen Fallen dem Biozidprodukt vorzuziehen sind. Das Biozidprodukt ist das letzte Mittel der Wahl.Quelle 6
Wenn Sie nicht sicher sind, welches Tier Sie vor sich haben, klären wir zuerst die Art. Danach wissen Sie, ob überhaupt bekämpft werden darf, ob eine Meldepflicht besteht und was der nächste Schritt ist.

Fragen und Antworten
Muss ich einen Mäusebefall in Berlin melden?
Nein. Die Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung vom 22. April 2026 nennt in Paragraf 1 unter den Nagetieren nur Hausratten und Wanderratten, die Melde- und Beauftragungspflicht aus Paragraf 5 Absatz 1 gilt für Mäuse also nicht. Das Gesundheitsamt kann aber im Einzelfall nach Paragraf 17 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anordnen.
Warum wirkt Mäusegift aus dem Handel manchmal nicht?
Weil es resistente Hausmäuse gibt. Das Umweltbundesamt hat sie in vielen deutschen Großstädten beobachtet, ausdrücklich auch in Berlin, und anders als bei Wanderratten ohne regionale Begrenzung. Resistenz heißt, dass die Tiere den Köder über längere Zeit aufnehmen, ohne daran zu sterben. Die Wirkstoffe ohne beschriebene Resistenzen dürfen nur geschulte berufsmäßige Verwender einsetzen.
Woran erkenne ich, ob es Mäuse oder Ratten sind?
Der Kot ist das brauchbarste Merkmal. Das Umweltbundesamt beschreibt Rattenkot als kugelförmig bis länglich und 1 bis 3 Zentimeter lang, deutlich kleinerer Kot spricht also gegen Ratten. Eine Zentimeterangabe für Mäusekot nennen wir nicht, weil das Umweltbundesamt keinen Steckbrief zur Hausmaus führt. Der Unterschied ist wichtig, weil nur Ratten in Berlin meldepflichtig sind.
Sind Klebefallen gegen Mäuse erlaubt?
Das Umweltbundesamt schreibt, Klebefallen sollen aus Gründen des Tierschutzes nicht gegen Nagetiere verwendet werden. Dahinter steht Paragraf 13 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes, der Vorrichtungen zum Fangen von Wirbeltieren verbietet, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Ausgenommen ist nur, was aufgrund anderer Rechtsvorschriften zugelassen ist.
Wie oft muss ich eine Mäusefalle kontrollieren?
Nach dem Ratgeber des Umweltbundesamts mindestens täglich, idealerweise alle 12 Stunden. Köderstationen mit Rodentiziden sind bei einer Anwendung gegen Mäuse zu Beginn mindestens alle 2 bis 3 Tage zu prüfen und danach mindestens wöchentlich.
Wer zahlt die Mäusebekämpfung in einer Mietwohnung?
Grundsätzlich der Vermieter, weil ein Schädlingsbefall ein Mangel der Mietsache ist und Paragraf 535 Absatz 1 Satz 2 BGB ihn zur Erhaltung verpflichtet. Etwas anderes gilt, wenn der Mieter den Befall durch falsches Wohnverhalten verursacht hat. Eine einmalige Bekämpfung ist nach dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg von 2025 Instandhaltung und nicht umlagefähig, nur eine wiederkehrende Ungezieferbekämpfung fällt unter Paragraf 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung.
Zahlt das Jobcenter die Mäusebekämpfung?
Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2025 nicht, wenn keine wirksame mietvertragliche Verpflichtung zur Übernahme solcher Kosten besteht. Die Kosten sind danach weder als besonderer unabweisbarer Bedarf noch als Erstausstattung noch als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Betroffene sind vorrangig auf ihren Anspruch gegen den Vermieter zu verweisen.
Darf ich Mäuse überhaupt töten?
Die Hausmaus ist in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung von dem Schutz ausgenommen, der sonst für alle heimischen Säugetierarten gilt, und darf deshalb bekämpft werden. Für Waldmäuse, Brandmäuse und Spitzmäuse gilt die Ausnahme nicht, sie dürfen ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde nicht bekämpft werden. Unabhängig davon begrenzt das Tierschutzgesetz, welche Vorrichtungen zulässig sind.
Wie lange dauert es, bis ein Köder wirkt?
Blutgerinnungshemmende Wirkstoffe wirken nach Angaben des Umweltbundesamts in der Regel erst 3 bis 7 Tage nach der Aufnahme. Ein Befall sollte nach demselben Ratgeber innerhalb von 35 Tagen beseitigt sein. Wird danach unvermindert weiter Köder aufgenommen, spricht das für eine Resistenz oder für Tiere, die von außerhalb des Grundstücks neu einwandern.
Können Mäuse Krankheiten übertragen?
Das Umweltbundesamt schreibt allgemein, Ratten und Mäuse könnten Krankheiten auf Menschen übertragen, und nennt bei der Entsorgung toter Tiere die Leptospirose. Tote Nagetiere sollen deshalb nicht mit bloßen Händen berührt werden. Meldepflichtig ist nicht das Tier, sondern der Nachweis bestimmter Erreger nach Paragraf 7 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, und melden muss das Labor.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
Alle 20 Fundstellen anzeigen
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5, 6 und 7
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 2Nummer 12, Begriff des Gesundheitsschädlings
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 7Absatz 1, namentlich meldepflichtige Erregernachweise
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 16Absätze 1 und 2, notwendige Maßnahmen und Betretungsrecht
- Infektionsschutzgesetz, Paragraf 17Absatz 2, Anordnung von Maßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge
- Umweltbundesamt, Ratgeber Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwendenGute fachliche Anwendung für die breite Öffentlichkeit, Stand August 2018. Zulässige Wirkstoffe, Köderstationen, Fallen, Kontrollintervalle, Frist von 35 Tagen, Entsorgung, Vorbeugung
- Umweltbundesamt, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien4. Auflage, September 2018. Bekämpfbare Arten nach Anlage 1 BArtSchV, Resistenzen bei Hausmäusen einschließlich Berlin, Sachkundenachweise, Befallsdefinition
- Umweltbundesamt, Themenseite RodentizideVerwendergruppen, Nicht-Zieltiere, Einstufung der Antikoagulanzien der zweiten Generation
- Umweltbundesamt, Steckbrief WanderratteKot, Vorbeugung, Ultraschallgeräte
- Umweltbundesamt, SchädlingsratgeberRubrik Nagetiere und andere Kleinsäuger: nur Wanderratte und Wühlmäuse, kein Steckbrief zur Hausmaus
- Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1Mammalia spp., alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt, mit Ausnahme unter anderem von Mus musculus, Rattus norvegicus, Rattus rattus, Arvicola terrestris, Clethrionomys glareolus, Microtus agrestis, Microtus arvalis
- Bundesnaturschutzgesetz, Paragraf 44Absatz 1 Nummer 1, Zugriffsverbote für besonders geschützte Arten
- Tierschutzgesetz, Paragraf 1Satz 2, vernünftiger Grund
- Tierschutzgesetz, Paragraf 13Absatz 1 Satz 1, Vorrichtungen zum Fangen von Wirbeltieren und Ausnahme für zugelassene Mittel
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25.02.2022VG 17 K 174/21, Schutz jedes einzelnen Tieres unabhängig von der Zahl der betroffenen Tiere
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.05.2025L 14 AS 237/22, Schädlingsbefall als Mangel der Mietsache, Abgrenzung Instandhaltung zu Betriebskosten, keine Übernahme durch das Jobcenter
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 535Absatz 1 Satz 2, Erhaltungspflicht des Vermieters
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536Absatz 1, Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAnzeigepflicht des Mieters und Rechtsverlust
- Betriebskostenverordnung, Paragraf 2Nummer 9, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Passt dazu
