Schädlingsbefall in Steglitz-Zehlendorf melden: an welche Stelle, auf welchem Weg
Die Berliner Meldepflicht führt nicht zu einer zentralen Stelle, sondern zum Gesundheitsamt des Bezirksamts, in dessen Gebiet das befallene Objekt liegt. Für Steglitz-Zehlendorf ist das ein bestimmter Fachbereich mit eigener Anschrift und eigenen Durchwahlen. Diese Seite nennt ihn, sagt, welche acht Ortsteile dazugehören, und benennt die Stellen, an denen das Bezirksamt selbst nichts veröffentlicht.
Das Wichtigste zuerst
- Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf, dort der Bereich Hygiene und Umweltmedizin, Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin.
- Die Durchwahlen lauten (030) 90299-3619 und (030) 90299-3634, das Fax (030) 90299-3373, die Adresse hygiene@ba-sz.berlin.de.
- Der Bezirk hat acht Ortsteile: Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee und Schlachtensee.
- Ein eigenes Formular für die Schädlingsmeldung veröffentlicht das Bezirksamt nicht. Die Berliner Dienstleistungsbeschreibung nennt Brief, E-Mail und Telefon.
- Zuständig macht die Lage des Hauses. Wohnsitz und Verwaltungssitz bleiben außer Betracht.
An welche Stelle im Bezirksamt die Meldung geht
Nicht an das Gesundheitsamt allgemein, sondern an einen bestimmten Fachbereich darin.
Das Gesundheitsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf führt den Bereich Hygiene und Umweltmedizin, und dieser Bereich ist die Stelle, die eine Schädlingsmeldung bearbeitet. Er nennt auf seiner eigenen Seite ausdrücklich die Beratung zu Rattenbefall als Aufgabe, neben der Ermittlung bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten und den seuchenhygienischen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Die Anschrift lautet Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin.Quelle 1
Für den Fachbereich stehen zwei Durchwahlen, (030) 90299-3619 und (030) 90299-3634, dazu das Fax (030) 90299-3373 und die Adresse hygiene@ba-sz.berlin.de. Das Gesundheitsamt insgesamt sitzt unter derselben Anschrift und führt daneben eine eigene Sammelnummer, (030) 90299-3620, das Fax (030) 90299-3792 und die Adresse gesundheitsamt@ba-sz.berlin.de. Wer über die Sammelnummer geht, landet nicht falsch, verliert aber einen Schritt. Das Berliner Behördentelefon 115 nennt das Bezirksamt zusätzlich.Quelle 1Quelle 2
Eine Beobachtung, die vielen den Weg verstellt: die Übersichtsseite des Gesundheitsamts erwähnt Schädlinge, Ratten und Schädlingsbekämpfung an keiner Stelle. Wer dort nachsieht und nichts findet, schließt daraus leicht, das Bezirksamt sei nicht die richtige Adresse. Der Hinweis auf Rattenbefall steht eine Ebene tiefer, beim Bereich Hygiene und Umweltmedizin.Quelle 2Quelle 1
- 01Zuerst die Adresse einordnenLiegt das Objekt in einem der acht Ortsteile, führt der Weg zu diesem Amt. Liegt es jenseits der Bezirksgrenze, führt er zum Nachbaramt, und die Meldung hier wäre verloren.
- 02Dann einen der drei Wege nehmenDas Serviceportal des Landes lässt Brief, E-Mail und Telefon zu. Voraussetzungen stellt es keine, formale Unterlagen verlangt es nicht.
- 03Vier Punkte bereitlegenWo Sie das Tier gesehen haben, wem das Grundstück gehört, wie Sie erreichbar sind, dazu Fotos, sofern vorhanden. Genau diese vier führt das Portal als relevant auf.
- 04An Hygiene und Umweltmedizin adressierenhygiene@ba-sz.berlin.de, (030) 90299-3619 oder (030) 90299-3634, schriftlich Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin.
- 05Nicht auf eine Antwort wartenDie Fachkraft ist nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 unverzüglich zu beauftragen. Diese zweite Pflicht hängt nicht daran, ob sich das Amt gemeldet hat.
- 06Gebühr und Kosten trennenFür die Meldung selbst fällt nichts an. Was die Bekämpfung kostet, trägt die pflichtige Person im Sinne der Verordnung.
Was das Bezirksamt nicht veröffentlicht, steht hier auch nicht. Auf der Seite von Hygiene und Umweltmedizin liegen zwei Formulare bereit, ein Meldeformular für Ärzte und ein Benachrichtigungsformular für Gemeinschaftseinrichtungen. Ein Formular für die Meldung eines Schädlingsbefalls ist nicht darunter, und einen eigenen Online-Dienst dafür nennt die Seite nicht. Sprechzeiten für diesen Fachbereich veröffentlicht das Bezirksamt dort ebenfalls nicht, deshalb nennen wir keine. Wer eine bestimmte Zeit braucht, erfragt sie unter einer der beiden Durchwahlen.Quelle 1
Welche Ortsteile dazugehören und wo die Zuständigkeit endet
Acht Ortsteile, ein Amt. Entscheidend ist, wo das Objekt steht.
Das Bezirksamt führt acht Ortsteile. Einer davon ist neu: Schlachtensee wurde durch Beschluss des Bezirksamts vom 17. November 2020 aus Teilen von Zehlendorf und Nikolassee gebildet und ist damit der jüngste Ortsteil Berlins. An der Zuständigkeit ändert das nichts, für alle acht ist dasselbe Gesundheitsamt zuständig.Quelle 4Quelle 6
- Steglitz
- Lichterfelde
- Lankwitz
- Zehlendorf
- Dahlem
- Nikolassee
- Wannsee
- Schlachtensee, seit dem 17. November 2020 eigenständig
Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 SchädlBekV nennt als Adressaten das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts. Örtlich zuständig ist der Bezirk, in dem das befallene Grundstück oder Gebäude liegt. Für ein Objekt in Lankwitz geht die Meldung also an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, auch wenn die Hausverwaltung in Mitte sitzt und der Eigentümer in Brandenburg wohnt. Das ist die häufigste Fehlmeldung, und sie kostet Zeit, die die Verordnung nicht einräumt. Die Berliner Dienstleistungsbeschreibung bildet das ab: sie führt für die Meldung alle zwölf Bezirksämter mit ihrem jeweiligen Gesundheitsamt als eigenen Standort auf, eine Sammelstelle für ganz Berlin gibt es dort nicht.Quelle 13Quelle 5
An der Bezirksgrenze wechselt die zuständige Stelle mitten im Block. Das Bezirksamt selbst führt auf seiner Seite mit den statistischen Daten die angrenzenden Bezirke auf: Spandau nordwestlich, Charlottenburg-Wilmersdorf nördlich und Tempelhof-Schöneberg östlich. Über die Landesgrenze hinaus folgen Potsdam sowie Kleinmachnow und Teltow. Liegt das befallene Objekt jenseits einer Bezirksgrenze, ist das Gesundheitsamt des dortigen Bezirksamts zuständig. Liegt es jenseits der Landesgrenze, gilt die Berliner Verordnung überhaupt nicht, dann greift das Recht des Landes Brandenburg.Quelle 3Quelle 13
Wo genau die Grenze im Einzelfall verläuft, sagt uns keine der Quellen, die wir gelesen haben. Das Bezirksamt nennt die angrenzenden Bezirke, aber keine Beschreibung des Grenzverlaufs. Wer an einer solchen Kante wohnt, klärt die Zuständigkeit vor der Meldung telefonisch. Eine Meldung beim falschen Bezirksamt erreicht nicht die Stelle, die Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 nennt.Quelle 3Quelle 13
Was in Steglitz-Zehlendorf nachweislich anders ist
Wald, Wasser, Garten, wenig Gewerbe. Alles aus amtlichen Erhebungen.
Der Bezirk umfasst 102,56 Quadratkilometer, Stand 31. Dezember 2024. Davon entfallen 51,7 Prozent auf Siedlung, 24,4 Prozent auf Vegetation und 10,9 Prozent auf Gewässer. In absoluten Zahlen sind das nach der Flächenerhebung 2.458 Hektar Wald und 1.118 Hektar Gewässer, dazu nach dem Umweltatlas 214 Hektar Kleingärten. Beim Anteil der Gewässerfläche ordnet sich das Bezirksamt selbst auf Platz zwei im Bezirksvergleich ein. Mit Hauptwohnung gemeldet sind 309.338 Einwohnerinnen und Einwohner, Stand 31. Dezember 2025.Quelle 7Quelle 9Quelle 6Quelle 3
Das Baualter fällt im Bezirk auseinander. Der Umweltatlas weist für den Altbezirk Zehlendorf mit rund einem Achtel den geringsten Anteil an Wohngebäuden bis 1920 aller Altbezirke aus, Steglitz liegt deutlich höher. Prägend sind freistehende Einfamilienhäuser und Villen mit parkartigen Gärten, dazu Siedlungsbau der zwanziger Jahre wie die Waldsiedlung Zehlendorf, die als siebte Siedlung der Berliner Moderne für die Welterbeliste vorgeschlagen ist. Denselben Raum führt der Umweltatlas als Gebiet mit besonders ausgeprägter Verdichtung im Einzelhausgebiet, also Abriss und Teilung großer Gartengrundstücke.Quelle 8Quelle 12Quelle 10
Zwei Befunde aus der Infrastruktur. Der Bezirk ist durchgehend im Trennsystem kanalisiert, in Randlagen häufig sogar nur mit Schmutzwasserkanal ohne Regenwasserkanal, weil das Regenwasser vor Ort versickert. Und an der bebauten Fläche hat die gewerbliche Nutzung mit 5 Prozent den berlinweit geringsten Anteil, 66 Prozent entfallen auf Wohnnutzung.Quelle 11Quelle 9
Was daraus für die Praxis folgt, ist unsere Einordnung und keine belegte Ursachenkette: fehlender Mischwasserkanal, viel Wald und große Gärten verschieben die Anlässe eher Richtung Dachüberstand und Kompost als Richtung Kanalschacht. Zahlen darüber, welche Tiere je Bezirk gemeldet werden, veröffentlicht keine Stelle, die wir gelesen haben.
Beginn, Abschluss und die Bescheinigung
Mit der ersten Meldung ist der Vorgang gegenüber dem Bezirksamt nicht erledigt.
Empfänger der beiden Folgemitteilungen ist dieselbe Stelle wie bei der ersten Meldung, Hygiene und Umweltmedizin in der Robert-Lück-Straße 5. Eine Form dafür gibt das Bezirksamt öffentlich nicht vor: die Dienstleistungsbeschreibung des Landes nennt Brief, E-Mail und Telefon ausdrücklich für die Meldung und sagt zu Beginn und Abschluss nichts. Wir setzen deshalb keine Form fest, die uns niemand bestätigt hat. Naheliegend bleibt hygiene@ba-sz.berlin.de: die Adresse hat den Vorgang schon getragen, und eine Mail hinterlässt ein Datum.Quelle 1Quelle 5
Was in der Abschlussmitteilung stehen muss, entscheidet dagegen nicht der Bezirk, sondern Paragraf 5 Absatz 3 SchädlBekV. Verlangt sind eine Mitteilung zum Beginn, eine zum Abschluss und dazu eine Bescheinigung der Fachkraft: welche Mittel tatsächlich eingesetzt wurden, mit ihrer B-Nummer, und welches Ergebnis erreicht wurde. Fehlt diese Bescheinigung, bleibt der Vorgang beim Bezirksamt offen. Schritt für Schritt steht das auf unserer Seite zur Meldepflicht in Berlin.Quelle 13
Was das Landesrecht verlangt
Kurz, weil eine Landesverordnung in jedem Bezirk in derselben Fassung gilt.
Für Zehlendorf gilt dieselbe Verordnung wie für Wedding. Wer einen Rattenbefall feststellt, hat nach Paragraf 5 Absatz 1 zwei Pflichten zugleich: die Meldung an das Gesundheitsamt des örtlich zuständigen Bezirksamts und die Beauftragung einer Fachkraft, beides unverzüglich. Bei Pharaoameisen, synanthropen Schaben und synanthropen Fliegen greifen dieselben Pflichten nach Paragraf 9 nur in besonders gefährdeten Einrichtungen, in einer gewöhnlichen Wohnung also nicht. Gar nicht in Paragraf 1 aufgeführt sind Mäuse, Bettwanzen, Motten und Fischchen. Kurz bleibt der Abschnitt, weil eine Landesnorm durch Umformulieren nicht bezirklicher wird. Wortlaut, Bußgeldrahmen und die Frage, wen die Pflicht überhaupt trifft, nimmt unsere Seite zur Meldepflicht in Berlin auseinander, das Tier selbst die Seite zu Ratten.Quelle 13
Wie wir nach Steglitz-Zehlendorf kommen
Nach Steglitz-Zehlendorf fahren wir, wie in jeden anderen Berliner Bezirk. Was es hier nicht gibt, ist eine Niederlassung: kein Büro in Lankwitz, kein Standort in Zehlendorf, niemand, der im Bezirk sitzt. Jede Fahrt beginnt an unserer einen Anschrift in Berlin, ob das Ziel in Dahlem liegt oder in Wannsee. Ratten bekämpfen wir stadtweit, und die Bescheinigung, die das Bezirksamt zum Abschluss sehen will, stellen wir aus. Preise, feste Erreichbarkeitszeiten und zugesagte Anfahrtszeiten stehen hier nicht, weil uns dazu nichts Belegtes vorliegt. Woran der Aufwand hängt, steht auf der Kostenseite.
Sagen Sie, was Sie gesehen haben und in welchem Ortsteil. Danach steht fest, ob eine Meldepflicht besteht.
Fragen und Antworten
Wo melde ich Ratten in Steglitz-Zehlendorf?
Beim Gesundheitsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf, dort beim Bereich Hygiene und Umweltmedizin, Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin. Erreichbar unter (030) 90299-3619 und (030) 90299-3634, per Fax unter (030) 90299-3373 und per E-Mail unter hygiene@ba-sz.berlin.de. Der Bereich nennt die Beratung zu Rattenbefall selbst als eine seiner Aufgaben.
Welches Gesundheitsamt ist für meine Adresse in Steglitz-Zehlendorf zuständig?
Für alle acht Ortsteile des Bezirks dasselbe: das Gesundheitsamt des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf. Die acht sind Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee und Schlachtensee. Es zählt allein, wo das befallene Gebäude steht. Ihr eigener Wohnsitz spielt dabei keine Rolle, der des Eigentümers ebenso wenig, und die Anschrift der Hausverwaltung erst recht nicht.
Gehört Dahlem zu Steglitz-Zehlendorf?
Seit wann ist Schlachtensee ein eigener Ortsteil?
Seit dem Beschluss des Bezirksamts vom 17. November 2020. Schlachtensee wurde aus Teilen von Zehlendorf und Nikolassee gebildet und ist damit der jüngste Ortsteil Berlins. An der Zuständigkeit für eine Schädlingsmeldung ändert das nichts, alle drei Ortsteile gehören zu Steglitz-Zehlendorf und damit zu demselben Gesundheitsamt.
Gibt es in Steglitz-Zehlendorf ein Online-Formular für die Schädlingsmeldung?
Auf der Seite von Hygiene und Umweltmedizin ist keines veröffentlicht. Die beiden Formulare, die dort bereitliegen, betreffen Meldungen von Ärzten und Benachrichtigungen aus Gemeinschaftseinrichtungen, nicht den Schädlingsbefall. Die Berliner Dienstleistungsbeschreibung nennt für die Meldung Brief, E-Mail und Telefon.
Mein Haus steht an der Grenze zu Tempelhof-Schöneberg, welches Amt ist zuständig?
Das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem das befallene Gebäude oder Grundstück steht. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nennt als angrenzende Bezirke Spandau nordwestlich, Charlottenburg-Wilmersdorf nördlich und Tempelhof-Schöneberg östlich. Liegt das Objekt jenseits der Grenze, geht die Meldung an das dortige Bezirksamt. Im Zweifel klärt das ein Anruf bei Hygiene und Umweltmedizin, bevor der Brief herausgeht.
Was kostet die Meldung beim Gesundheitsamt?
Nach der Berliner Dienstleistungsbeschreibung Schädlingsbefall melden ist die Meldung gebührenfrei. Die Kosten der Bekämpfung trägt danach die pflichtige Person im Sinne der Schädlingsverordnung. Was die Bekämpfung selbst kostet, hängt vom Objekt und vom Befall ab und steht nicht in dieser Beschreibung.
Muss ich Mäuse oder Wespen in Steglitz-Zehlendorf melden?
Nein. Bei den Nagetieren führt Paragraf 1 der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung ausschließlich Haus- und Wanderratten auf, die Hausmaus fehlt dort. Wespen und Hornissen fehlen ebenfalls, für sie gilt statt der Schädlingsverordnung das Artenschutzrecht. Unberührt bleibt in beiden Fällen die Anzeige gegenüber dem Vermieter, die Paragraf 536c Absatz 1 BGB verlangt.
Quellen
Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Jede rechtliche und biologische Aussage auf dieser Seite ist belegt. Die Fundstellen stehen hier, damit Sie nachlesen können.
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Gesundheitsamt, Hygiene und UmweltmedizinAnschrift Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin, Telefon (030) 90299-3619 und (030) 90299-3634, Fax (030) 90299-3373, E-Mail hygiene@ba-sz.berlin.de, Aufgaben einschließlich Beratung zu Rattenbefall, Formulare für Ärzte und Gemeinschaftseinrichtungen
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Gesundheitsamt, ÜbersichtAnschrift Robert-Lück-Straße 5, 12169 Berlin, Telefon (030) 90299-3620, Fax (030) 90299-3792, E-Mail gesundheitsamt@ba-sz.berlin.de, Behördentelefon 115
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Über den Bezirk, Zahlen und Fakten, Statistische DatenAngrenzend an die Bezirke Spandau nordwestlich, Charlottenburg-Wilmersdorf nördlich und Tempelhof-Schöneberg östlich, darüber hinaus Potsdam, Kleinmachnow und Teltow; Platz zwei im Bezirksvergleich beim Anteil der Gewässerfläche
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Über den Bezirk, OrtsteileDie acht Ortsteile des Bezirks: Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee, Schlachtensee, Steglitz, Wannsee, Zehlendorf
- Berliner Dienstleistungsdatenbank, Schädlingsbefall meldenAblauf Meldung per Brief, E-Mail oder telefonisch; Angaben Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, photographische Dokumentation; Gebühren gebührenfrei, Kosten der Bekämpfung trägt die pflichtige Person; Rechtsgrundlage SchädlBekV
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A I 5 hj 2/25Stichtag 31.12.2025, Tabelle 11 einschließlich Fußnote 1 zur Bildung des Ortsteils Schlachtensee durch Beschluss des Bezirksamts vom 17.11.2020
- Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht A V 3 j/24, Flächenerhebung 2024Stichtag 31.12.2024, Tabellen 1, 2, 7 und 9
- Umweltatlas Berlin, Karte 06.12 Gebäudealter der Wohnbebauung, Ausgabe 2016Kartenbeschreibung und Abbildung 6, Anteil der Wohngebäude bis 1920 nach Altbezirken
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.01 und 06.02 Reale Nutzung der bebauten Flächen, Ausgabe 2020Stand 31.12.2020, Kartenbeschreibung und Tabelle 3, Anteile von Wohn- und Gewerbenutzung je Bezirk
- Umweltatlas Berlin, Karten 06.07 und 06.08 Stadtstruktur, Ausgabe 2020Kartenbeschreibung, Flächentyp 25 Verdichtung im Einzelhausgebiet
- Umweltatlas Berlin, Karte 02.09 Entsorgung von Regen- und Abwasser, Ausgabe 2022Kartenbeschreibung, Trennsystem und Gebiete ohne Regenwasserkanal
- Landesdenkmalamt Berlin, Welterbe, Siedlungen der Berliner ModerneErweiterungsvorschlag Waldsiedlung Zehlendorf als siebte Siedlung
- Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlBekV) vom 22. April 2026GVBl. Nr. 13 S. 177 bis 180, gültig ab 09.05.2026. Paragrafen 1, 5 und 9
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 536cAbsatz 1, Anzeigepflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter
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